Sollte ich ein L-1-Visum beantragen, wenn ich ein ausstehendes I-829-Visum habe? - EB5Investors.com

Sollte ich ein L-1-Visum beantragen, wenn ich ein ausstehendes I-829-Visum habe?

Ich habe in ein EB-5-Projekt investiert und meine I-829 bereits eingereicht, um die Bedingungen zu entfernen. Das Programm hat jedoch einige Probleme und andere Investoren im selben Projekt erhalten immer wieder Ablehnungen bei ihren I-829-Anträgen. Ich arbeite für ein internationales Unternehmen. Mir wurde gesagt, dass ich möglicherweise Anspruch auf ein L-1-Visum habe, das später auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung übertragen werden könne. Ist das eine gute Strategie für mich? Bitte beraten.

Antworten

Marko Issever

Marko Issever

EB-5 Broker-Händler
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Das ist eine sehr komplizierte Frage. Was Sie jetzt haben, ist eine bedingte Green Card. Sie haben Ihre Einwanderungsabsicht bereits offengelegt. Wenn ich Sie wäre, würde ich, bevor ich den Fall noch weiter verkompliziere, zunächst gründlich untersuchen, warum andere ihre I-829-Petitionen abgelehnt bekommen und sich deshalb möglicherweise dazu entschließen, stattdessen zu warten. Vielleicht haben Sie Glück und erhalten Ihre I-829-Genehmigung. Wenn Sie sicher sind, dass Sie ebenfalls abgelehnt werden, oder Sie warten und dann abgelehnt werden, können Sie andere Routen prüfen. Haben Sie mindestens eines der letzten drei Jahre in dem internationalen Unternehmen gearbeitet, das Sie für das L-1 im Ausland sponsern würde? Wenn nicht, ist die L-1-Route zu diesem Zeitpunkt möglicherweise nicht für Sie geeignet. Wenn ja, besteht immer noch die Gefahr, dass Ihr L-1-Visum mit der Begründung abgelehnt wird, dass es sich bei L-1 um ein Nichteinwanderungsvisum handelt. Abhängig von möglichen Rückschrittsproblemen sollten Sie sich EB-1C ansehen, bei dem es sich um eine Route mit Einwanderungsabsicht handelt. Auf jeden Fall benötigen Sie auf jeden Fall eine ernsthafte Beratung durch einen Einwanderungsanwalt zu Ihrem Status, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

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Sie benötigen eine umfassende Beratung mit einem Einwanderungsanwalt, um festzustellen, ob Sie sich für die L-1A-Greencard und anschließend für eine EB-1C-Greencard qualifizieren. Sie müssten auch Ihren CPR-Status aufgeben. Sie sollten auch ermitteln, warum den I-829 im Projekt die Prüfung aller Optionen verweigert wird.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

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Sie müssten Ihren ständigen Wohnsitz aufgeben, bevor Sie einen L-1-Status beantragen können. Wenn Sie diesen Weg einschlagen möchten, sollten Sie Ihre Ausstiegsstrategie (Rückgewinnung von Mitteln usw.) gründlich überprüfen, bevor Sie fortfahren. Es ist machbar, aber das Timing ist wichtig.

Salvatore Picataggio

Salvatore Picataggio

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Wenn Sie ein I-829-Formular einreichen, hatten Sie bereits eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (auch wenn diese an Bedingungen geknüpft war, handelt es sich immer noch um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis). Da das L-39 also erfordert, dass Sie keine Einwanderungsabsicht haben (d. h. die Absicht, dauerhaft in den USA zu bleiben), nein, würde das L-1 nicht funktionieren. Mit dem richtigen Setup können Sie jedoch möglicherweise direkt zu EB-1C (dem Green-Card-Cousin des L-1) wechseln.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

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Zur Beratung bräuchte ich eine ausführliche Beratung. Sie können nicht auf einem L-39 sein, es sei denn, Sie geben die Green Card auf.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

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Um sich für ein EB-1C zu qualifizieren, müssen Sie in den drei Jahren vor Einreichung des Antrags ein Jahr im Ausland gearbeitet haben. Es scheint schwierig zu sein, dies zu tun, wenn Sie bereits die I-829 eingereicht haben. Vermutlich leben Sie seit zwei Jahren in den USA. Finden Sie heraus, wo das Problem mit anderen abgelehnten I-829 liegt. Möglicherweise möchten Sie andere Möglichkeiten für eine Green Card erkunden. Daher ist es richtig, andere Optionen in Betracht zu ziehen, diese müssen jedoch in den Rahmen Ihrer bestehenden Visumkategorie passen.

Hassan Elkhalil

Hassan Elkhalil

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Sie können entweder warten, bis Sie eine Entscheidung zum ausstehenden I-829 erhalten, oder proaktiv sein und jetzt mit dem L-1A-Prozess beginnen. Im schlimmsten Fall verlieren Sie die Einreichung und die Anwaltskosten für das L-1A.

Charles Foster

Charles Foster

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Ja, ein US-Arbeitgeber des internationalen Unternehmens, für das Sie arbeiten, kann in Ihrem Namen einen Antrag auf ein L-1A-Einwanderungsvisum stellen und eine positive Entscheidung einholen. Sobald der Antrag genehmigt wurde, wäre es für Sie unvereinbar, tatsächlich ein L-1A-Visum zu beantragen, solange Sie noch einen bedingten ständigen Wohnsitz haben. Wenn der L-1A-Antrag jedoch genehmigt wird und Sie Ihre bedingte dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung verlieren, können Sie auf der Grundlage der vorherigen Genehmigung des Antrags ein L-1A-Visum beantragen.

Barbara Suri

Barbara Suri

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Wenn Sie wissen, warum die anderen Bewerber abgelehnt wurden und dass die gleichen Ablehnungsgründe auf Sie zutreffen würden, dann würde ich mich an Ihrer Stelle für das L-1 bewerben. Denken Sie auch daran, dass es auch für die L-1 keine garantierte Zulassung gibt.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

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Sie müssten zunächst Ihren CPR-Status aufgeben.

Melanie Yang

Melanie Yang

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Ja. Bevor Sie mit der Beantragung eines L-1-Visums beginnen, sollten Sie sich bei einem Anwalt erkundigen, ob Sie für ein L-1-Visum qualifiziert sind, da L-1-Antragsteller in den letzten drei Jahren mindestens ein Jahr für eine ausländische Muttergesellschaft gearbeitet haben müssen. Da Sie eine Green Card besitzen und möglicherweise nicht für ein verbundenes ausländisches Unternehmen gearbeitet haben, qualifizieren Sie sich möglicherweise nicht für L-1. Wenn Sie wirklich für L-1 qualifiziert sind, müssen Sie Ihr I-829 zurückziehen und können sich dann für L-1 bewerben.

Phuong Le

Phuong Le

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Vorausgesetzt, Sie qualifizieren sich als L-1-Führungskraft/Manager, hängt es davon ab, welchen Wert eine Absicherung/Zweitoption für einen dauerhaften Wohnsitz für Sie hat. Bei Ihnen ist bereits ein I-829-Antrag anhängig, aber wenn Sie absolut sicher sind, dass dieser abgelehnt wird (unklar ist, ob Sie den gleichen Problemen ausgesetzt sind wie die anderen I-39-Investoren, denen immer wieder der Antrag abgelehnt wird), dann können Sie das möglicherweise weiterverfolgen Option L-829 bis EB-1C für einen dauerhaften Wohnsitz. Denken Sie daran, dass das L-1/EB-1C seine eigenen Anforderungen hat, die Sie erfüllen müssen, und Sie müssen zumindest nachweisen, dass Sie in einer hochrangigen Führungs-/Führungsposition beschäftigt sein werden USA und dass das Unternehmen groß genug geworden ist, um Ihre I-1-Petition zu unterstützen. Zumindest müssen Sie mehr Investitionsmittel in Kauf nehmen und ein zusätzliches Geschäftsrisiko eingehen. Lassen Sie sich am besten beraten, bevor Sie fortfahren.

Daniel B. Lundy

Daniel B. Lundy

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Dies ist eine sehr faktenspezifische Frage. Angenommen, Sie qualifizieren sich für ein L-1-Visum (was erfordert, dass Sie in den letzten drei Jahren für ein ausländisches Unternehmen im Ausland (und nicht in den USA) gearbeitet haben (was Sie möglicherweise nicht getan haben, wenn Sie eine bedingte Green Card haben und noch ausstehen). I-829) müssten Sie Ihre Green Card aufgeben, bevor Sie ein L-1-Visum erhalten. Wenn Sie jedoch die Voraussetzungen erfüllen, besteht durchaus das Risiko, dass Sie Ihre Green Card aufgeben und nicht für ein L-1 zugelassen werden, was dazu führen könnte, dass Sie außerhalb des Landes bleiben. Bevor Sie diesen Weg einschlagen, müssen Sie einen erfahrenen Einwanderungsanwalt konsultieren.

Mitch Wexler

Mitch Wexler

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Sie müssen unbedingt einen erfahrenen Einwanderungsanwalt konsultieren. Es gibt eine Reihe beweglicher Teile Ihres Szenarios, die in diesem Forum nicht beantwortet werden können.

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