Welche Einschränkungen gelten hinsichtlich der Frage, welche Wohnimmobilieninvestitionen als zulässige Investitionen im New Zealand Investor 1 (Plus)-Programm gelten? - EB5Investors.com

Welche Einschränkungen gelten hinsichtlich der Frage, welche Wohnimmobilieninvestitionen als zulässige Investitionen im New Zealand Investor 1 (Plus)-Programm gelten?

Ich habe gehört, dass eine Wohnimmobilie mehrere Voraussetzungen erfüllen muss, um als Kapitalanlage infrage zu kommen.

Antworten

Marcel Booiman
Beantwortet am

Es gibt tatsächlich Einschränkungen für Investitionen in Wohnimmobilien: (1) Die Investition muss in Neubauten erfolgen (keine Renovierung oder Erweiterung bestehender Gebäude); (2) Die Entwicklung muss genehmigt worden sein und alle erforderlichen Zustimmungen der zuständigen Aufsichtsbehörden eingeholt haben. Falls diese nicht genehmigt worden sind, ist ein Nachweis vorzulegen, dass die Zustimmungen bereits beantragt worden sind; (3) Das Ziel der Investition/Entwicklung muss eine kommerzielle Rendite auf dem freien Markt sein; (4) Die Immobilie darf nicht für Familienangehörige, Verwandte, Kollegen usw. des Antragstellers bestimmt sein.

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