Wie kann ich mit einem gültigen F-1-Visum wieder in die Vereinigten Staaten einreisen, während mein I-526 derzeit anhängig ist? - EB5Investors.com

Wie kann ich mit einem gültigen aktuellen F-1-Visum wieder in die USA einreisen, während mein I-526 derzeit aussteht?

Ich besitze derzeit ein F-1-Visum, gültig bis 20. Februar 2014. Mein Studentenstatus ist bis Dezember 2015 gültig. Ich habe meinen I-526-Antrag im letzten Monat eingereicht, aber jetzt gibt es einen familiären Notfall und meine Eltern möchten, dass ich im Januar 2014 während der Schulferien nach Hause gehe. Wenn ich das tue, würde dies meiner Petitionsentscheidung schaden, da ich mit dem F-1-Visum gereist bin (Wiedereinreise vor Ablauf), während ich ein ausstehendes Einwanderungs-I-526-Visum habe? Was kann ich tun, um sicherzustellen, dass dies keine negativen Auswirkungen auf meine I-526-Petition hat?

Antworten

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Ja, Sie können mit Ihrem F-1-Visum das Land verlassen und wieder betreten. Dies sollte keine Auswirkungen auf den anhängigen Antrag I-526 haben. Bitte wenden Sie sich an einen erfahrenen Einwanderungsanwalt, der Ihnen dabei hilft.

Jeffrey E. Campion

Jeffrey E. Campion

Schaffung regionaler EB-5-Zentren
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Hallo. Es besteht kein Verbot, die USA zu verlassen oder in die USA einzureisen, solange Sie die Anforderungen Ihres F-1 und dessen Reisebeschränkungen einhalten. Die Einreise mit Ihrem F-1 hat keine Auswirkungen auf Ihr I-526.

Shahzad Q Qadri

Shahzad Q Qadri

Schaffung regionaler EB-5-Zentren
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Vorausgesetzt, Sie sind an einer Schule eingeschrieben und Ihr F-1-Visum ist aktuell, sollte dies kein Problem darstellen. Sie sollten mit Ihrem Anwalt sprechen, da Sie möglicherweise ein vorläufiges Bewährungsdokument benötigen.

Dale Schwartz

Dale Schwartz

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Es besteht immer ein geringes Risiko, dass ein Einwanderungsbeamter am US-Flughafen Sie nicht als Studenten aufnehmen möchte, wenn er/sie weiß, dass Sie einen EB-5-Antrag haben. Bisher hatte jedoch keiner unserer Kunden dieses Problem. Insbesondere, wenn Sie ihnen sagen, dass Sie Ihre Green Card bei einer Botschaft im Ausland beantragen möchten.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Wenn Sie Student mit gültigem Status und einem gültigen Visum sind, Ihr I-20-Formular für die Reise entsprechend bewilligt ist und Sie Ihren Studentenstatus beibehalten, sollten Sie trotz der Einreichung des I-526-Formulars wieder einreisen können, vorausgesetzt, Sie können nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz im Ausland nicht aufgegeben haben. Der Reisewunsch zeigt, dass Sie Verbindungen ins Ausland haben, und obwohl die Einreichung des Antrags Einwanderungsabsichten beweist, verhindert dies die Wiedereinreise nicht, sondern wirft lediglich die Frage auf, ob Sie in Zukunft eine Einwanderung planen.

Ed Beshara

Ed Beshara

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Sie können in die USA einreisen, solange Ihr F-1-Studentenvisum noch gültig ist und während der Entscheidung über den Antrag I-526 noch nicht entschieden ist. Es wird jedoch schwierig sein, ein neues F-1-Visum zu erhalten, da das US-Konsulat von Ihrer Einreichung des Antrags I-526 und Ihrer Absicht, eine bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung zu erhalten, Kenntnis hat.

Ein Olusanjo Omoniyi

Ein Olusanjo Omoniyi

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Sie sollten mit Ihrem F-1-Visum reisen können. Ihre Einwanderungsabsicht spielt erst eine Rolle, wenn Sie I-485 einreichen, während I-526 ein laufendes EB-5-Einwanderungsverfahren ist. Normalerweise müssen Sie I-131 (Antrag auf Reisedokument) nur einreichen, wenn Ihr I-485 anhängig ist. Es sollte keine negativen Auswirkungen auf Ihren I-526-Antrag für Ihre Reise als F-1 geben (solange Sie bis Dezember 2015, also bis zum Ende Ihrer Studienzeit, in der Schule sind). Schließlich sollte es auch keine negativen Auswirkungen auf Ihre Fähigkeit geben, Ihr akademisches Studium als F-1-Inhaber abzuschließen. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, kann Ihnen unser Büro helfen.

Gregory Romanovsky

Gregory Romanovsky

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Ja, das ist möglich, aber Sie müssen auf Fragen zu Ihren Nichteinwanderungsabsichten gefasst sein.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Lassen Sie das I-20 von der Schule für die Reise bestätigen und angeben, dass Sie Ihren Studentenstatus beibehalten. Das Studentenvisum hat keine Auswirkungen auf das I-526, aber das I-526 kann Ihre fortgesetzte Berechtigung zum Studentenstatus beeinträchtigen, da Sie jetzt Ihre Einwanderungsabsicht angegeben haben und das F-1 angibt, dass Sie vorübergehend kommen und dann nach Hause gehen. Haben Sie das I-526 zur konsularischen Bearbeitung eingereicht?

Sal Picataggio

Salvatore Picataggio

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Der Antrag I-526 sollte von Ihrer Reise nicht betroffen sein, da die Genehmigung dieses Antrags allein keine echten Einwanderungsvorteile mit sich bringt, sondern nur als Grundlage für die Erlangung Ihrer bedingten Daueraufenthaltserlaubnis dient. Bei der Erlangung der CPR wird Ihre Einwanderungsgeschichte berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass das F-1, ein Nichteinwanderungsvisum, die Absicht erfordert, die Vereinigten Staaten nach Ihrem Studium zu verlassen, während die Teilnahme am EB-5-Programm ein Einwanderungsprozess ist (Absicht, dauerhaft in die Vereinigten Staaten zu ziehen). Ihr F-1 kann stärker betroffen sein als das I-526. Bitte konsultieren Sie einen Einwanderungsanwalt, um einen Reiseplan auszuarbeiten.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Sie können mit Ihrem gültigen F-1-Visum reisen, solange der Zweck Ihrer Einreise die Wiederaufnahme Ihres Vollzeitstudiums in den USA gemäß den Bedingungen Ihres I-20 ist. Die Tatsache, dass Sie einen anhängigen I-526-Antrag haben, sollte Ihre Reisefähigkeit nicht beeinträchtigen, und das Reisen sollte Ihren anhängigen I-526-Antrag nicht beeinträchtigen.

Yin Lu

Yin Lu

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Worüber Sie sich Sorgen machen sollten, ist nicht Ihr I-526, sondern Ihr F-1. Wenn Sie die Vereinigten Staaten verlassen, während Ihr I-526 noch aussteht, können Sie möglicherweise nicht mit Ihrem Studentenvisum in die Vereinigten Staaten zurückkehren, da Sie mit der Einreichung des I-526 Ihre Einwanderungsabsicht bekundet haben. Ich würde Ihnen nicht empfehlen, jetzt außerhalb der Vereinigten Staaten zu reisen.

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