Muss ich ein unterschriebenes I-20-Formular mitführen, wenn ich mit meiner vorläufigen Einreisegenehmigung wieder in die USA einreise? - EB5Investors.com

Muss ich ein unterschriebenes I-20 mitführen, wenn ich mit meiner vorläufigen Aufenthaltserlaubnis wieder in die USA einreise?

Ich habe meine EAD/AP erhalten und kehre in den Sommerferien in mein Heimatland zurück. Soll ich mein College bitten, mein I-20 zu unterschreiben, um es bei meiner Wiedereinreise in die USA auf meinem AP-Dokument vorlegen zu können?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Wenn das Projekt genehmigt wurde und Sie hundertprozentig davon überzeugt sind, können Sie auf Bewährung einreisen. Wenn Sie jedoch eine Versicherungspolice wünschen, ist es gut, Ihren zugrunde liegenden Status beizubehalten.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Wenn Sie Ihren Studentenstatus behalten, würde ich mir das I-20-Formular für die Reise genehmigen lassen.

Renata Duarte

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Nein, Sie benötigen in der Regel kein unterschriebenes I-20-Formular, wenn Sie mit Ihrer vorläufigen Einreisegenehmigung (AP) wieder in die USA einreisen möchten. Es ist jedoch ratsam, ein gültig unterschriebenes I-20-Formular mitzuführen, um Ihren aktuellen Status nachzuweisen und Verwirrungen am Einreisehafen zu vermeiden.
Eintrag.

Calvin Azadi

Calvin Kourosh Azadi, Esq.

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Wenn Sie mit Ihrer vorläufigen Einreisegenehmigung (genehmigtes I-131) in die USA einreisen, gelten Sie nicht mehr als Student (F-1-Visum). Ihr I-20 muss daher nicht aktualisiert werden. Angesichts der erhöhten Kontrollen für Personen, die mit vorläufiger Einreisegenehmigung in die USA einreisen, ist es jedoch keine schlechte Idee, mit einem aktualisierten I-20 zu reisen und es als Backup zu verwenden, falls der CBP-Beamte Ihnen die vorläufige Einreise verweigert. Ich behaupte nicht, dass Sie mit Ihrer vorläufigen Einreisegenehmigung Probleme haben werden, aber Vorsicht ist besser als Nachsicht, auch wenn das aktualisierte I-20 nicht benötigt wird.

Julia Veremiyenko-Campos

Julia Veremiyenko-Campos

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Wenn Sie die vorläufige Einreisegenehmigung nutzen, haben Sie keinen F1-Visumstatus mehr. Ein I-20-Antrag ist daher nicht mehr erforderlich. Informieren Sie Ihren Kollegen unbedingt über die Statusänderung nach der Rückkehr.

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