Wie kann der „Besuch des EB-5-Projekts“ ein anerkannter Grund für die Beantragung eines Besuchervisums sein? - EB5Investors.com

Wie kann „Besuch des EB-5-Projekts“ ein zulässiger Grund für die Beantragung eines Besuchervisums sein?

Ich bin vor sechs Monaten mit einem EB-5-Visum in die USA gekommen und habe meine bedingte Green Card erhalten. Ich möchte meine Eltern einladen, mich und meine Familie für etwa zwei Monate hier zu besuchen. Ich möchte wissen, ob die Angabe des Aufenthaltszwecks „Besuch des EB-5-Projektstandorts“ ein akzeptabler Grund für sie ist, wenn sie zum Visumsinterview erscheinen und am Flughafen den Zoll passieren. Selbst wenn sie das nicht laut sagen, gehe ich davon aus, dass die Beamten meinen aktuellen Status und ihre Beziehung zu mir erkennen können. Wird dies Fragen zu doppelten Absichten aufwerfen?

Antworten

Daniel A Zeft

Daniel A Zeft

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Handelt es sich bei den B-2-Visumsanträgen Ihrer Eltern um sensible Fälle, können sie einen Einwanderungsanwalt mit der Bearbeitung des Falles beauftragen, der die Genehmigung des Falls erleichtern kann.

Ein Olusanjo Omoniyi

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Es ist nicht ratsam, als Grund „Besuch des EB-5-Projekts“ anzugeben. Ihre Eltern besuchen Sie und nicht das EB-5-Projekt. Tatsächlich kann dies zu einer Ablehnung führen, da der Grund Einwanderungsabsichten vermuten lässt und ihre Anträge abgelehnt werden können.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

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Dies kann ein gültiger Grund für ein Besuchervisum sein, solange die Person Bindungen zu ihrem Heimatland nachweisen kann und keine Absicht zeigt, ihren Status in den USA zu ändern, etwa durch Arbeit, Besitz von Eigentum oder Familie in ihrem Heimatland, um eine Ablehnung des Visums 214(b) zu umgehen. Ein anderer Grund kann der Besuch bei Ihnen sein, sofern dieser zutrifft.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

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Der beste Grund ist die Wahrheit. Der Wunsch, das Projekt zu besuchen, kann gültig sein, wenn er wahr ist. Aber es kann besser sein, zu zeigen, dass die Person einfach etwas Zeit mit Ihnen verbringen möchte, und zu erklären, was sie tun wird und warum sie wahrscheinlich nach Hause zurückkehren wird, wenn dies wahr ist.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

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Wichtiger für die Visumsbearbeitung ist ihre Fähigkeit, solide Bindungen in ihrem Heimatland nachzuweisen, die eine Rückkehr in ihr Heimatland erfordern würden. „Der Besuch des EB-5-Projektstandorts“ kann ein guter Grund für ein Besuchervisum sein, WENN sie dies für ihre potenzielle Investition tun, macht aber nicht wirklich viel Sinn, wenn es sich um den EB-5-Investitionsprojektstandort ihres Sohnes handelt.

Charles Foster

Charles Foster

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Während Ihre Eltern ein Nichteinwanderungsvisum B-1/B-2 beantragen, um Sie in den USA zu besuchen, sollte der Schwerpunkt meiner Meinung nach auf dem Besuch als Sohn liegen. Es wäre nicht notwendig oder sogar unbedingt ratsam, auf den „Besuch des EB-5-Projekts“ zu verweisen, da ich glaube, dass die beste Strategie darin besteht, es sehr einfach zu halten. Per Definition müssen sie die Tatsache offenlegen, dass sie einen Sohn in den USA haben, und Ihren Status, aber das bedeutet nicht, dass es notwendig ist, darauf hinzuweisen, dass sie möglicherweise ein EB-5-Projekt besuchen. Tatsächlich könnte dies, wenn überhaupt, den Eindruck erwecken, dass auch sie beabsichtigen, Einwanderer zu werden. Jeder Antragsteller eines B-1/B-2-Visums muss das Gegenteil beweisen, nämlich dass er nicht beabsichtige, einzuwandern.

Salvatore Picataggio

Salvatore Picataggio

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Das Foreign Affairs Manual erlaubt tatsächlich diesen speziellen Reiseplan, solange Sie klar zum Ausdruck bringen, dass Sie nicht vorhaben, sich hier an die Green Card anzupassen und dass Sie hier nichts regeln werden.

Abhinav Lohia

Abhinav Lohia

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Ich glaube nicht, dass es einen Grund gibt, den Besuch eines EB-5-Projektstandorts zu erwähnen. Oftmals deuten die Grenzbeamten dies fälschlicherweise als Einwanderungsabsicht und lassen die Leute nicht in die USA einreisen. Dass Sie ein EB-5-Antragsteller sind, hat keinen Einfluss auf die Einreise Ihrer Eltern in die Vereinigten Staaten. Sie sollten einfach angeben, dass sie Sie besuchen kommen, was ja der Zweck des Besuchs zu sein scheint.

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

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Wenn sie wirklich einige EB-5-Projekte zur Evaluierung besuchen möchten, gibt es keinen Grund, dies nicht zu sagen. Das Problem der doppelten Absicht und andere potenzielle Ablehnungen des Visums 214b werden zu einem Problem, wenn die Visumantragsteller nicht genügend familiäre, gesellschaftliche und finanzielle Bindungen zu ihrem Heimatland haben. Wenn sie noch arbeiten und erhebliches Vermögen zu Hause haben und Sie nur besuchen möchten, ist das möglicherweise in Ordnung. Was auch immer der Grund für den Besuch sein mag, es ist immer ratsam, ehrlich zu sein.

Mitch Wexler

Mitch Wexler

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Der Wunsch, die Immobilieninvestition eines Sohnes zu besichtigen, klingt für mich nicht überzeugend und wahrscheinlich auch nicht für einen Visumsbeamten. Wenn sie andererseits eine ähnliche Investition in dieses Projekt in Erwägung ziehen, wäre das eine viel überzeugendere Grundlage für einen Besuchervisumantrag. Die Erkundung von Investitionsmöglichkeiten wird im Foreign Affairs Manual (FAM) ausdrücklich als zulässige B-1-Aktivität (Geschäftsbesucher) erwähnt. Natürlich wäre dies ein Faktor und die Gesamtheit ihrer Umstände sollte analysiert werden, bevor ein Visumsantrag gestellt wird.

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