Als Mikrobiologin plane ich, nächstes Jahr einen Aufbaustudiengang in den USA zu absolvieren. Allerdings habe ich in meinem Heimatland ein eigenes Unternehmen. Wäre es möglich, mein Unternehmen neben meinem Studium weiterhin von den USA aus zu leiten? Könnte ich nach meinem Masterabschluss auf das EB-5-Visum umsteigen, um eine Green Card zu beantragen und mein Unternehmen in den USA zu eröffnen?
Antworten
Robert P. Gaffney
EB-5 EinwanderungsanwälteZwar ist es Ihnen möglicherweise möglich, nach Abschluss Ihres Studiums während einer genehmigten „optionalen praktischen Ausbildung“ in den USA eine „selbstständige Tätigkeit“ aufzunehmen, doch wäre die Führung Ihres Unternehmens in den USA ohne Arbeitserlaubnis ein Verstoß gegen Ihren F-1-Status.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteF-1 ist ein Status und für EB-5 ist der Antrag I-526 für die Investition erforderlich. Wenn das Prioritätsdatum aktuell ist, können Sie dann gleichzeitig I-485 einreichen. Es ist jedoch immer am besten, den zugrunde liegenden Status beizubehalten: F-1 – bis Sie zumindest die Arbeitskarte haben.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


