Ich betreibe mein Kaffeehandelsgeschäft in Kolumbien und habe überlegt, ein Büro in Miami zu eröffnen, aber jetzt, wo Trump mit Verboten und Sanktionen droht, weil Kolumbien die Abgeschobenen nicht zurückhaben will, mache ich mir Sorgen, dass mein Antrag Schaden nehmen könnte. Mein Plan war, mit dem E2-Visum einzureisen und dann die EB-5-Greencard zu beantragen. Ist das noch machbar oder wird mein Antrag abgelehnt, nur weil ich Kolumbianer bin? Soll ich warten, bis sich die Situation beruhigt hat?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteEs herrscht große Spannung, aber der Vertrag wurde nicht außer Kraft gesetzt und Sie können weiterhin ein E-2-Visum und eine Green Card beantragen, müssen aber mit einer langsamen Bearbeitung rechnen.
Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteEiner aktuellen Pressemitteilung des Weißen Hauses zufolge haben die USA und Kolumbien eine Einigung erzielt und die Zölle sowie weitere Maßnahmen auf Eis gelegt.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteKolumbien steht noch immer auf der Liste der zulässigen E-2- und E-1-Länder, daher sehe ich keinen Grund, Ihren Plan nicht voranzutreiben. Wir helfen Ihnen gerne bei beiden Prozessen und sind für eine Beratung unter der unten angegebenen Nummer erreichbar.
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