Wie wird die USCIS meine doppelte Staatsbürgerschaft in meinem Antrag behandeln? – EB5Investors.com

Wie wird die USCIS meine doppelte Staatsbürgerschaft in meinem Antrag behandeln?

Ich bin peruanisch-chilenischer Staatsbürger, habe aber den Großteil meines Lebens in Kolumbien verbracht. Meine chilenische Staatsbürgerschaft ermöglichte mir die problemlose Einreise nach Europa. Ich plane jedoch, ein EB-5-Visum zu beantragen und möchte wissen, ob meine doppelte Staatsbürgerschaft Probleme bereiten könnte, insbesondere da ich den Großteil meines Erwachsenenlebens in Kolumbien verbracht habe.

Antworten

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Für die Bearbeitung Ihres Antrags prüfen die USCIS oder das US-Außenministerium Ihr Geburtsland. Sollte Ihr Geburtsland ein Land sein, dessen Status derzeit ausgesetzt ist, und Sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, wird dies ebenfalls berücksichtigt.

David Santee

David S. Santee

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Die doppelte Staatsbürgerschaft allein sollte keinen Einfluss auf die Berechtigung für ein EB-5-Visum haben. Ich empfehle Ihnen, sich vor weiteren Schritten von einem erfahrenen Anwalt für EB-5-Einwanderungsrecht zu Ihren individuellen Umständen beraten zu lassen.

Michael Kolben

Michael E Kolben

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Es gibt keinen rechtlichen Grund, warum Sie aufgrund Ihrer Nationalität oder Ihres Wohnsitzes anders behandelt werden sollten.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.