Mir ist bewusst, dass die Inflation meine EB-5-Investition beeinflussen kann. Ich möchte jedoch wissen, ob die Kosten erst bei der Überweisung der Gelder aus meinem Heimatland auf das Treuhandkonto oder erst bei der JCE berücksichtigt werden. Was geschieht danach? Wird der Wert meiner Gelder nach der Investition eingefroren? Berücksichtigt die Risikovorgabe die Inflation?
Antworten
Joana Fernandes
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Inflation hat keinen Einfluss auf den Mindestinvestitionsbetrag der EB-5-Visa nach Antragstellung; das erforderliche Kapital ist gemäß den geltenden Bestimmungen zum Zeitpunkt der Antragstellung festgelegt. Entscheidend ist, wann Ihre Gelder unwiderruflich gebunden und im Rahmen der NCE/JCE-Struktur „risikobehaftet“ sind, nicht ob sie sich auf einem Treuhandkonto befinden oder bereits investiert wurden. Nach der Investition ist der Wert weder vor Inflation noch vor Verlusten geschützt, und die USCIS berücksichtigt die Inflation nicht bei der Berechnung der „risikobehafteten“ Kapitalanforderungen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteSie orientieren sich bei Investitionen ausschließlich am US-Dollar-Wert.
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteSofern Sie zum Zeitpunkt der Investition den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag aufbringen, sollte dies ausreichend sein.
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