Ich besitze derzeit ein H-1B-Visum und plane, das EB-5-Verfahren für meine Green Card zu durchlaufen. Außerdem plane ich, bald den Arbeitsplatz zu wechseln. Ist es besser, den Arbeitsplatz zu wechseln, nachdem der I-526-Antrag eingereicht wurde? Ist es in Ordnung, wenn ich mit einem H-1B-Visum den Arbeitsplatz wechsle, während ich den I-526-Antrag beantrage? Verursacht dies Komplikationen bei meinem EB-5-Antrag?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenDer Wechsel des H-1B-Jobs ist für Ihren EB-5-Antrag nicht von Belang.
Julia Roussinova
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenDas H-1B-Visum ermöglicht eine doppelte Absicht (Nicht-Einwanderer und Einwanderer). Daher sollte ein Arbeitsplatzwechsel vor oder nach Einreichung des Antrags I-526 keine negativen Auswirkungen auf Ihren Fall haben, solange Sie weiterhin einen gültigen Nicht-Einwanderer-Status (H-1B) haben und diesen ordnungsgemäß aufrechterhalten.
Daniel A Zeft
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenDer Zeitpunkt Ihres Wechsels zum neuen H-1B-Arbeitgeber hat keine Auswirkungen auf Ihren I-526-Antrag.
Stephen Berman
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenDie Übertragung eines H-39B-Visums auf einen neuen Arbeitgeber sollte keine Auswirkungen auf einen EB-1-Antrag haben.
Charles Foster
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie können von einem H-1B-Arbeitgeber zu einem anderen H-1B-Arbeitgeber nur wechseln, nachdem der potenzielle H-1B-Arbeitgeber einen neuen Antrag eingereicht hat und Sie die Quittung für den neuen H-1B-Antrag erhalten haben. Der Wechsel von einem H-1B-Arbeitgeber zu einem anderen hat keinerlei Auswirkungen auf Ihren EB-5-Investorenantrag auf Formular I-526. Sie können den Arbeitsplatz jederzeit wechseln; es verursacht keine Komplikationen für EB-5-Zwecke.
BoBi Ahn
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenEin Arbeitsplatzwechsel im Rahmen des H-1B-Visums hat keine Auswirkungen auf Ihren EB-5-Antrag.
Jinhee Wilde
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenDa es sich bei H-1B um ein Visum mit doppelter Absicht handelt, hat ein Arbeitgeberwechsel auch nach Einreichung des I-526 keine negativen Auswirkungen. Achten Sie nur darauf, dass Sie den Arbeitgeber nicht wechseln, ohne zuvor den erforderlichen Antrag auf Arbeitgeberwechsel eingereicht zu haben. Es ist wichtig, dass Ihr Status gültig bleibt, bis Ihr I-526 genehmigt ist, damit Sie Ihren Status ordnungsgemäß anpassen können.
Lynne Feldman
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenBei H-1B handelt es sich um einen Status mit doppelter Absicht, ein Jobwechsel ist also problemlos möglich.
Ein Olusanjo Omoniyi
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSie können jederzeit den Arbeitsplatz wechseln. Weder Ihr H-1B-Visum noch Ihr EB-5-Antrag werden dadurch beeinträchtigt.
Blake Harrison
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenEin Arbeitsplatzwechsel vor oder nach der Einreichung des Formulars I-526 hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Falles.
Mitch Wexler
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenDas Einreichen eines H-1B-Antrags auf Arbeitgeberwechsel hat keine Auswirkungen auf einen anhängigen EB-5-Antrag (I-526). Das einzige Risiko wäre, dass der Antrag aufgrund der kürzlich eingeführten strengeren Entscheidungsstandards nicht genehmigt wird. Selbst wenn er abgelehnt würde, hätte dies keine Auswirkungen auf die Entscheidung über den I-526-Antrag, aber der Antragsteller müsste möglicherweise die USA verlassen und beim US-Konsulat in der Heimat ein EB-5-basiertes Einwanderungsvisum beantragen.
Belma Demirovic Chinchoy
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenDies hat keine Auswirkungen auf Ihr I-526.
Sarah A. Schroeder
Finden Sie einen Anwalt für EB-5-Visum: Anwalt für EinwanderungsfragenSolange Sie Ihren gültigen H-1B-Status aufrechterhalten, während Ihr I-526 anhängig ist (wenn Sie planen, Ihren Status innerhalb der USA zu ändern) und Ihre H-1B-Beschäftigung nicht mit Ihrer EB-5-Investition zusammenhängt (d. h. Sie arbeiten nicht für das Unternehmen, in das Sie investieren werden), sollte ein Wechsel des H-1B-Arbeitgebers keine Auswirkungen auf Ihr EB-5 haben.
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