Anscheinend akzeptiert die USCIS keine Teilfinanzierungen mehr, wenn ich den Diskussionen in den EB-5-WhatsApp-Gruppen Glauben schenke, denen ich mit anderen Investoren desselben EB-5-Projekts beigetreten bin. Viele von uns haben jedoch Teilfinanzierungen für ihre Investitionen genutzt. Wird sich das derzeitige Misstrauen gegenüber der Teilfinanzierungspraxis der USCIS auf meinen EB-5-Antrag auswirken, wenn ich das Formular I-829 einreiche?
Antworten
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteEinige werden genehmigt, sofern die Finanzierung endgültig gesichert ist.
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Bestimmungen erlauben zwar Investitionen („oder die Vorbereitung einer Investition“), doch ist es derzeit sehr riskant, einen Antrag auf Basis einer Teilinvestition einzureichen, da die USCIS Anträge ohne Nachfrage (RFE) oder Ablehnungsbescheid (NOID) ablehnt. Personen mit einer Teilinvestition sollten daher erwägen, ihren Antrag I-526E jetzt erneut einzureichen. Denn wenn sie gleichzeitig einen Antrag stellen und dieser abgelehnt wird, besteht möglicherweise keine Möglichkeit mehr, ihn nach Eintritt des Antragsrückstands erneut einzureichen.
Tony W. Wong
EB-5 EinwanderungsanwälteEine Teilzahlung ist nur zulässig, wenn der Investor nachweisen kann, dass er aktiv investiert und entsprechende Dokumente, wie beispielsweise einen Schuldschein, zur Bestätigung der Investition vorlegt. Der Schuldschein muss den Anforderungen des USCIS-Richtlinienhandbuchs entsprechen.
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