Wie wirkt sich mein Nebenjob bei YouTube auf meinen F-1-Antrag aus? - EB5Investors.com

Wie wirkt sich mein Nebenjob bei YouTube auf meinen F-1-Antrag aus?

Wird USCIS mein Einkommen als YouTube-Content-Produzent überprüfen, wenn ich ein F-1-Visum für meinen Master-Abschluss beantrage? Ein Teil meines Studiums verdiene ich mit meinen Ingenieur-Tutorials und informativen Videos. Ich bin zwar kein Influencer, unterrichte aber auf dieser Plattform technische Tricks und Techniken, was mir neben meinem aktuellen Job ein gutes Einkommen verschafft. Außerdem plane ich, nach Abschluss meines Studiums ein EB-5-Visum zu beantragen. Wird dies ebenfalls überprüft?

Antworten

Renata Duarte

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Die Verwendung früherer YouTube-Einnahmen als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist zulässig, sofern Sie diese nachweisen können. Für F-1-Zwecke ist der Staat lediglich daran interessiert, dass Ihre Mittel rechtmäßig, stabil und ausreichend sind, um Studiengebühren und Lebenshaltungskosten zu decken.
Nach Ihrer Einreise in die USA mit F-1-Status dürfen Sie gemäß 8 CFR §214.2(f)(9) keiner unerlaubten Beschäftigung mehr nachgehen. Dieses Verbot gilt auch für Fern- oder Online-Einkünfte, sofern die Dienstleistungen während Ihres physischen Aufenthalts in den USA erbracht werden. Die fortgesetzte Erstellung und Monetarisierung von YouTube-Inhalten während des Studiums kann daher als unerlaubte Beschäftigung gelten und Ihren F-1-Status gefährden. Passives Einkommen aus vor der Einreise produzierten Videos ist weniger problematisch, aber für laufende Aktivitäten, die neue Einkünfte generieren, bedarf es einer ausdrücklichen Genehmigung, wie z. B. CPT oder OPT, um die Vorschriften einzuhalten.

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