Wie wirkt sich mein OPT-Ablauf auf meine Statusanpassung aus? - EB5Investors.com

Wie wirkt sich mein OPT-Ablauf auf meine Statusanpassung aus?

Mein I-526-Antrag wurde im Juni 2013 genehmigt. Im Moment mache ich OPT und meine EAD-Karte läuft Mitte August 2013 ab. Anstatt nach Hause zu gehen, um die konsularische Bearbeitung durchzuführen, möchte ich eine Statusanpassung einreichen Hier. Allerdings läuft meine EAD-Karte bald ab. Ist es in Ordnung, wenn ich meine I-465-Petition vor Ablauf meiner EAD-Karte einreichen kann? Wird es in meinem Fall Probleme geben?

Antworten

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

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Ja, Sie sollten Ihren I-485-Antrag einreichen, bevor Ihr OPT abläuft. Es ist wichtig, einen gültigen Status aufrechtzuerhalten. Es sollte keine Probleme geben, Ihr I-485 vor Ablauf Ihres EAD einzureichen. Ihre Frage deutet jedoch darauf hin, dass Ihnen durch die Genehmigung Ihres I-526-Antrags ein bedingter Daueraufenthalt gewährt wurde. Wenn dies der Fall ist, haben Sie unabhängig vom Ablauf Ihres OPT einen Rechtsstatus.

Lei Jiang

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Stellen Sie einfach sicher, dass Sie Ihr I-485 vor Ablauf des OPT einreichen.

Julia Roussinova

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Sie sollten Ihren I-485-Antrag vor Ablauf Ihres OPT-autorisierten Zeitraums einreichen. Sie können EAD als Teil Ihres I-485-Antrags beantragen. Bitte zögern Sie nicht, unser Büro zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder weitere Hilfe benötigen.

Margo Chernysheva

Margo Chernysheva

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Wenn Sie Ihr I-485 vor Ablauf Ihres OPT einreichen, verlieren Sie Ihren Status nicht, während Ihr I-485 bearbeitet wird. Ich würde Ihnen dringend empfehlen, dies durch einen erfahrenen Anwalt tun zu lassen. Wenn Sie für Ihr I-526 von einem Anwalt vertreten wurden, ist dieser Anwalt mit Ihrem Fall besser vertraut und Sie sollten diese Beziehung fortsetzen. Wenn Sie aus irgendeinem Grund nicht mit diesem Anwalt weitermachen können oder wollen, beauftragen Sie eine andere Person mit Erfahrung im Bereich EB-5.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

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Das sollte in Ordnung sein, und fordern Sie mit der ausstehenden I-485 eine neue Arbeitskarte an. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Antrag vor Ablauf Ihrer OTT-Kulanzfrist einreichen. Je früher, desto besser, um eine Lücke in Ihrem Recht auf Arbeit zu vermeiden. Wenn wir helfen können, lassen Sie es mich wissen.

Jeffrey E. Campion

Jeffrey E. Campion

RC-Ersteller
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Wenn Ihr AOS eingereicht wird, bevor Ihr EAD abläuft, ist alles in Ordnung. Andernfalls ist es wichtig, die spezifischen Regeln zu prüfen, um festzustellen, ob Ihr Status rechtmäßig ist. Ist dies nicht der Fall, können Sie Ihr AOS nicht einreichen, da 245K nicht für die EB-5-Klassifizierung gilt.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

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Solange Sie die Statusanpassung vor Ablauf Ihres OPT beantragen, ist alles in Ordnung.

Roberto Ortiz

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Ich empfehle Ihnen, Ihren I-485-Antrag so schnell wie möglich einzureichen. Nach Ablauf Ihres EAD können Sie nicht mehr arbeiten, erhalten aber innerhalb von 90 Tagen nach dem Ausfüllen des I-485 ein neues. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.

Philip H. Teplen

Philip H. Teplen

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Um eine Statusanpassung beantragen zu können, müssen Sie über einen gültigen Status verfügen. Um Ihre Frage vollständig beantworten zu können, müsste ich wirklich mit Ihnen sprechen und mehr über Ihre Einwanderungsgeschichte erfahren.

Robert Baizer

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Mitte August ist sehr bald, Sie sollten sich beeilen, die I-485 einzureichen. Wenn Ihr Student I-94 Sie für „D/S“ zugelassen hat, haben Sie nach dem OPT-Ablaufdatum weitere 60 Tage Zeit, in denen Sie als „im Status“ gelten und somit berechtigt sein könnten, das I-485 einzureichen. Sie müssen unbedingt bis zum OPT-Ablaufdatum mit der Arbeit aufhören. Eine Arbeit ohne Genehmigung würde dazu führen, dass Sie keinen Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis haben. Mit dem Anpassungsantrag können Sie eine vorläufige Beschäftigungserlaubnis beantragen. Die Genehmigung würde 60 bis 90 Tage dauern. Bis zur Genehmigung sollten Sie nicht arbeiten. Eine Person mit einem fristgerecht eingereichten I-485-Visum darf im Allgemeinen in den USA bleiben, während das Visum noch aussteht, auch nach Ablauf seines vorläufigen Visums. Allerdings könnten internationale Reisen während dieser Zeit den Antrag gefährden und sollten vermieden werden, es sei denn, Sie holen sich zunächst rechtlichen Rat zu den Besonderheiten Ihrer Situation ein.

Michael A. Harris, Esq

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Sie sollten sich an einen Anwalt für Einwanderungsfragen wenden, um Ihr I-20 und EAD zu überprüfen und festzustellen, ob Sie berechtigt sind und den Status eines Nichteinwanderers aufrechterhalten. Dies ist unbedingt zu berücksichtigen, bevor Sie den I-485-Antrag auf Statusanpassung bei USCIS einreichen.

Ed Beshara

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Sobald der I-526-Antrag genehmigt wurde und Sie weiterhin Ihren Rechtsstatus behalten, da Ihr OPT/EAD erst Mitte August 2013 abläuft, können Sie den I-485-Antrag während dieses Rechtsstatus einreichen.

Gregory Romanovsky

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Es dürfte Ihnen nichts ausmachen, wenn Sie Ihren I-485-Antrag vor Ablauf Ihres Studentenstatus und der Nachfrist einreichen können.

Jinhee Wilde

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Sie sollten Ihren Anwalt unverzüglich bitten, die Statusanpassung (I-485) einzureichen. Wenn Ihre I-526 im Juni genehmigt wurde, verstehe ich nicht, warum sie nicht bereits eingereicht wurde.

Rachel Lew

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Ja, Sie sollten die I-485-Anpassung des Status vor Ablauf Ihres OPT-autorisierten Zeitraums einreichen. Sie müssen sicherstellen, dass der Antrag vor Ablauf der Frist Mitte August bei USCIS eingeht.

Yin Lu

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Ja, Sie können Ihr I-485 einreichen, bevor Ihr EAD abläuft. Das einzige Problem ist, dass Sie während dieser Zeit keinen gültigen Nichteinwandererstatus haben und nicht außerhalb der USA arbeiten oder reisen können, es sei denn, Sie beantragen auch das Reisedokument und EAD. Falls Ihr I-485 abgelehnt wird, müssen Sie die USA sofort verlassen. Ich hoffe, das hilft.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Sie sollten Ihr I-485 einreichen, bevor Ihr OPT-Status (und Ihre Schonfrist) ablaufen. Sie sollten nicht ohne gültige Genehmigung arbeiten. Als Antragsteller, der auf eine Statusanpassung wartet (vorausgesetzt, diese wurde rechtzeitig eingereicht), ist es Ihnen gestattet, in den Vereinigten Staaten zu bleiben. Nach Erhalt der entsprechenden Unterlagen können Sie arbeiten und reisen. Sie sollten die Vereinigten Staaten nicht verlassen, es sei denn, Sie haben eine gültige vorzeitige Bewährung. Vorausgesetzt, Sie haben ansonsten Anspruch auf eine Statusanpassung, sollte Ihr Antrag ohne Vorstellungsgespräch genehmigt werden und Sie erhalten die Green Card per Post.

Anthony Korda

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Sie sollten die Einzelheiten Ihres Falles mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt besprechen. Als allgemeine Richtlinie gilt jedoch: Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Genehmigung Ihres I-526 rechtmäßig in den USA aufhalten, sind Sie möglicherweise berechtigt, eine Statusanpassung zu beantragen und im Rahmen dieses Antrags möglicherweise ein neues EAD zu beantragen. Sie sollten nach Ablauf Ihres aktuellen EAD nicht mehr arbeiten, es sei denn, das neue EAD wurde genehmigt und ausgestellt.

Qingqing Miao

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Sie können Ihren I-485-Antrag auf Statusanpassung (AOS) einreichen, bevor Ihr EAD abläuft, vorausgesetzt, Sie erfüllen alle anderen Anforderungen des AOS. Sie müssen jedoch über Ihr EAD-Ablaufdatum hinaus mit der Arbeit aufhören, bis Sie Ihre neue EAD/AP-Karte basierend auf Ihrem I-485-Antrag erhalten. Außerdem sollten Sie nicht außerhalb der USA reisen, bis Sie Ihre EAD/AP-Karte erhalten. Im Allgemeinen müssen Sie Ihre Statusanpassung vor Ablauf Ihres F-1-Status einreichen. Sobald Ihre Statusanpassung ordnungsgemäß eingereicht wurde und Sie sich noch im gültigen F-1-Status befinden, können Sie in den USA bleiben, ohne dass es zu einer illegalen Anwesenheit kommt. Das Gesetz gewährt einem F-1-Studenten eine 60-tägige „Nachfrist“ nach Ablauf seines EAD. Während dieser Zeit können Sie nicht arbeiten oder die USA verlassen und wieder einreisen, aber Sie können einen AOS-Antrag stellen. Das bedeutet, dass Sie Ihr I-485 auch nach Ablauf Ihres aktuellen EAD einreichen können, solange Sie sich noch in Ihrer 60-tägigen „Nachfrist“ befinden.

Salvatore Picataggio

Salvatore Picataggio

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Das EAD erlaubt Ihnen, in den USA zu arbeiten, verleiht Ihnen jedoch keinen Rechtsstatus in den USA. Wenn Sie sich derzeit in den USA aufhalten, können Sie den I-485-Antrag für die Umstellung auf eine bedingte dauerhafte Aufenthaltserlaubnis einreichen. Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie gerne bei diesem Prozess, da es am besten ist, mit der Anleitung und Unterstützung eines qualifizierten EB-5-Anwalts fortzufahren.

Karen Weinstock

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Wenn Sie in den USA einen gültigen Status haben und Ihren F-1-Status beibehalten, können Sie Ihr I-485 jetzt ohne konsularische Bearbeitung einreichen.

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