Wie wirkt sich mein EB-5-Status auf unterhaltsberechtigte Kinder aus? - EB5Investors.com

Wie wirkt sich mein EB-5-Status auf unterhaltsberechtigte Kinder aus?

Ich möchte EB-5 absolvieren, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in den USA zu erhalten. Mein Sohn, 19 Jahre alt, hat derzeit ein Studentenvisum F-1. Was passiert mit meinem Sohn, wenn ich zugelassen werde? Behält er sein F-Visum oder wird er bis EB-5 als mein Angehöriger gezählt?

Antworten

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

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Solange Ihr Sohn unter 21 Jahre alt ist, bevor sein Antrag auf Statusanpassung eingereicht wird, erhält er die gleichen Leistungen wie Sie gemäß EB-5.

Roberto Ortiz

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Ihr Sohn wird in die EB-5 aufgenommen, da er unter 21 Jahre alt ist. Er hat Anspruch auf seine bedingte Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.

Mahsa Aliaskari

Mahsa Aliaskari

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Ihre berechtigten Angehörigen, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder unter 21 Jahren können nach der I-485-Genehmigung gleichzeitig mit der Einreichung Ihres Antrags einen Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis stellen (I-526 oder konsularisches Verfahren). Sie sollten auch mit einem Einwanderungsberater über die doppelte Absicht (oder das Fehlen einer solchen) für Inhaber eines F-1-Visums sprechen.

BoBi Ahn

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Ihre unterhaltsberechtigten Kinder unter 21 Jahren haben Anspruch darauf, einbezogen zu werden, wenn Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz über EB-5 Immigrant Investor beantragen und anschließend Ihren Status anpassen oder ein Einwanderungsvisum beantragen. Wenn Sie also einen ständigen Wohnsitz erhalten, werden auch Ihre unterhaltsberechtigten Kinder (die ebenfalls ihre eigenen separaten Anträge auf ein Anpassungs-/Einwanderungsvisum stellen müssen) ebenfalls einen ständigen Wohnsitz.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Es liegt an dir. Er kann in den EB-5-Fall einbezogen werden, solange der Antrag vor seinem 21. Geburtstag eingereicht wird und solange keine Rückläufigkeit der EB-5-Visumnummer vorliegt, was in diesem Jahr unwahrscheinlich ist. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ihn nicht einzubeziehen und ihn seinen F-1-Studentenstatus behalten zu lassen. Sie sollten sich an einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalt wenden, der Sie über Ihre Möglichkeiten berät.

Shahzad Q Qadri

Shahzad Q Qadri

RC-Ersteller
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Er wird auf Ihren Status übertragen, sofern er unter 21 Jahre alt ist.

Yin Lu

Yin Lu

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Erstens: Wenn Sie Ihren I-526-Antrag noch nicht eingereicht haben, sollten Sie ihn so schnell wie möglich einreichen, da Ihr Kind sehr bald altern wird. Nur unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können mit Ihnen einwandern. Zweitens hat dies keinen Einfluss auf den aktuellen F-526-Status Ihres Sohnes, da Sie der Antragsteller des I-1 sind. Drittens: Wenn Ihr I-526 genehmigt wird, kann Ihr Sohn Ihr Unterhaltsberechtigter sein und mit Ihnen einwandern, vorausgesetzt, er steht unter dem Schutz des CSPA. Das Timing ist in Ihrem Fall sehr wichtig. Wir sind sehr erfahren im Umgang mit solchen Situationen. Gerne berate ich Sie.

Boyd Campbell

Boyd Campbell

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Wenn Sie Ihren I-526-Antrag einreichen, bevor Ihr Sohn das 21. Lebensjahr erreicht, kann er seinen Status auf der Grundlage Ihres genehmigten Antrags auf einen bedingten Aufenthalt in den Vereinigten Staaten umstellen.

Rachel Lew

Rachel Lew

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Das US-amerikanische Einwanderungsrecht definiert „Kind“ als unverheiratetes Kind unter einundzwanzig (21) Jahren und kann als Unterhaltsberechtigter des Antragstellers für den Bezug von Einwanderungsleistungen angesehen werden. Ob Ihre Angehörigen Anspruch auf Einwanderungsleistungen haben, hängt von der Verfügbarkeit des Visumkontingents und dem Zeitpunkt der Einreichung des Einwanderungsvisums oder der Anpassung des Statusantrags ab. Wenn Sie jetzt die I-526-Petition einreichen, können Sie Ihren Sohn als unterhaltsberechtigten Angehörigen einbeziehen. Wenn Ihr Sohn zum Zeitpunkt der Genehmigung Ihres I-21 noch nicht das 526. Lebensjahr vollendet hat und für die Statusänderung vom F-1-Status zum Einwanderungsstatus bereit ist, sollte er in der Lage sein, seinen bedingten Daueraufenthaltsstatus zu erhalten, sofern er alle Voraussetzungen erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen für Einwanderer. In Ihrem Fall ist das Timing für Ihren Sohn sehr wichtig.

Karen Weinstock

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Ihr Sohn kann als Nebenbegünstigter beitreten, muss aber einen Antrag stellen, es gibt keinen automatischen Zuschuss. Der Fall muss vor seinem 21. Geburtstag genehmigt werden.

Jinhee Wilde

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Ihr Ehepartner und Ihre Kinder unter 21 Jahren gelten im Rahmen Ihres Antrags alle als unterhaltsberechtigte Begünstigte und werden gemeinsam mit Ihnen Inhaber einer Green Card.

Margo Chernysheva

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Solange Ihr Sohn unter 21 Jahre alt ist, bevor sein Antrag auf Statusanpassung eingereicht wird, bleibt er weiterhin Ihr beklagtes Kind und erhält die gleichen Leistungen wie Sie, sofern für ihn keine anderen Unzulässigkeiten bestehen.

Gregory Romanovsky

Gregory Romanovsky

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Möglicherweise bleibt noch genügend Zeit, um ihn als Ihren Angehörigen zu behandeln (in diesem Fall erhält er eine Green Card von Ihnen). Es ist jedoch wichtig, den Prozess so schnell wie möglich zu beginnen.

Jeffrey E. Campion

Jeffrey E. Campion

RC-Ersteller
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Er darf über Sie seine Green Card erhalten, solange er unter 21 Jahre alt ist.

Michelle T. Kobler

Michelle T. Kobler

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Wenn Sie Ihren EB-5-Antrag (Formular I-526) einreichen, bevor Ihr Sohn 21 Jahre alt wird, wird er in Ihrem EB-5-Antrag als unterhaltsberechtigter Angehöriger aufgeführt. Nachdem Sie Ihre bedingte Daueraufenthaltskarte erhalten haben, kann Ihr Sohn daher ebenfalls seine bedingte Daueraufenthaltskarte erhalten und als Greencard-Inhaber in den Vereinigten Staaten bleiben.

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