Ich bin seit 2 Monaten in den USA. Mein I-94 erlaubt mir, 6 Monate zu bleiben. Ich habe jedoch vor, das Land zu verlassen, nachdem ich Ende dieses Monats meine I-526 eingereicht habe. Ich habe vor, drei Monate später wiederzukommen.
Mein Problem ist, dass sich die Daten auf meiner aktuellen I-94 und die I-94-Nummer ändern, wenn ich zurückkomme, und sich von den I-94-Informationen in meinem I-526-Antrag unterscheiden. Ist das ein Problem?
Kann ich abreisen, während mein I-526 noch aussteht, und mit einem neuen I-94-Stempel/Ticket in meinem Reisepass zurückkommen und den Status mit dem neuen I-94 anpassen?
Antworten
Reza Rahbaran
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Datumsänderung in Ihrer I-94 sollte keine Auswirkungen auf Ihre I-526-Petition haben. die Einreichung einer I-526-Petition zeigt eine Einwanderungsabsicht; Daher ist die Genehmigung eines Nichteinwanderungsvisums unwahrscheinlich.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteEs ist kein Problem. Um mit einem Nichteinwanderungsvisum wieder in die Vereinigten Staaten einzureisen, müssen Sie jedoch die Absicht haben, nicht einzuwandern, d. h. an Geschäftstreffen teilnehmen, Familienfreunde besuchen, Sehenswürdigkeiten besichtigen usw. Wenn Sie in den USA einen gültigen Nichteinwanderungsstatus haben Wenn Ihr I-526-Antrag genehmigt wird, sind Sie möglicherweise berechtigt, Ihren Status anzupassen (Formular I-485). Sie würden einfach Ihre I-94-Informationen zum Zeitpunkt der I-485-Einreichung aktualisieren.
Mahsa Aliaskari
EB-5 EinwanderungsanwälteDas Verlassen der USA, während ein I-526-Antrag anhängig ist, hat keinen Einfluss auf die anhängige Petition. Wenn Sie als Besucher in die USA einreisen, kann dies Auswirkungen auf Ihre Berechtigung zur Einreise als Besucher haben.
Jeffrey E. Campion
Schaffung regionaler EB-5-ZentrenDie Ausgabe Ihrer I-94-Nummer ist kein Problem. Das Problem, dass Sie zurückkommen und eine Statusanpassung beantragen, ist ein Problem. Sie zeigen eine vorgefasste Einwanderungsabsicht, indem Sie in die Vereinigten Staaten mit der Absicht kommen, einen Antrag auf Anpassung zu stellen. Und Ihr Touristenvisum lässt eine solche Absicht nicht zu. Am klügsten ist es, nach der I-526-Genehmigung ein konsularisches Verfahren für Ihren Wohnsitz einzuleiten.
Daniel P. Hanlon
EB-5 EinwanderungsanwälteSehr geehrte Damen und Herren, die Einreichung des I-526 ist ein klarer Ausdruck der Einwanderungsabsicht; dh die Absicht, sich dauerhaft in den USA aufzuhalten. Besuchervisa lassen keine Einwanderungsabsicht zu, sodass diese Strategie möglicherweise nicht ratsam ist. Ich empfehle Ihnen, sich direkt an einen erfahrenen Einwanderungsanwalt zu wenden, um konkrete und überzeugende Antworten auf alle Ihre Fragen zu erhalten.
Vaughan de Kirby
EB-5 EinwanderungsanwälteDies sollten Sie mit Ihrem Anwalt besprechen. Sie haben die Einwanderungsabsicht durch die Einreichung Ihres I-526 nachgewiesen. Wir haben Kunden, die mit einem ausstehenden I-526-Visum in die USA eingereist sind und über ein bestehendes Visum verfügen. Wenn Sie ein neues Visum beantragen, kann dies ein Problem sein.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteDas sollte kein Problem darstellen, da Ihr Antrag auf Statusanpassung an den Einwanderungsstatus zum Zeitpunkt der Einreichung aktuell ist. Wir empfehlen auf jeden Fall, einen qualifizierten US-Einwanderungsberater wie die Anwälte unserer Anwaltskanzlei zu beauftragen, der Sie bei diesen Prozessen unterstützt.
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