Wie wirkt sich das Verlassen der USA auf mein ausstehendes I-526 aus? - EB5Investors.com

Wie wirkt sich das Verlassen der USA auf mein ausstehendes I-526 aus?

Ich bin seit 2 Monaten in den USA. Mein I-94 erlaubt mir, 6 Monate zu bleiben. Ich habe jedoch vor, das Land zu verlassen, nachdem ich Ende dieses Monats meine I-526 eingereicht habe. Ich habe vor, drei Monate später wiederzukommen.

Mein Problem ist, dass sich die Daten auf meiner aktuellen I-94 und die I-94-Nummer ändern, wenn ich zurückkomme, und sich von den I-94-Informationen in meinem I-526-Antrag unterscheiden. Ist das ein Problem?

Kann ich abreisen, während mein I-526 noch aussteht, und mit einem neuen I-94-Stempel/Ticket in meinem Reisepass zurückkommen und den Status mit dem neuen I-94 anpassen?

Antworten

Reza Rahbaran

Reza Rahbaran

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Die Datumsänderung in Ihrer I-94 hat keine Auswirkungen auf Ihre I-526-Petition. Die Einreichung einer I-526-Petition zeigt eine Einwanderungsabsicht und macht daher die Genehmigung eines Nichteinwanderungsvisums unwahrscheinlich.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Das I-94-Datum und die I-94-Nummer auf Ihrem I-526-Antrag sind nicht so wichtig. Sie müssen jedoch bedenken, dass ein Besuchervisum nur von Nichteinwanderern verwendet werden darf, die zu vorübergehenden Zwecken in die USA einreisen. Wenn Sie in die USA einreisen, um Ihren Antrag auf Statusanpassung einzureichen, ist dies kein vorübergehender Zweck. Sie könnten zu legitimen Zwecken als Nichteinwanderer in die USA einreisen und dann, während Sie sich hier in den USA befinden, eine Statusanpassung beantragen, wenn Ihr I-526-Antrag genehmigt wird. Der Punkt ist, dass die Einreise nicht zum Zweck der Einreichung Ihrer Statusanpassung erfolgen sollte. Wenn dies der einzige Grund ist, müssen Sie in Ihrem Heimatland warten, um das Einwanderungsvisumverfahren abzuschließen. In jedem Fall sollten Sie einen erfahrenen Einwanderungsanwalt konsultieren, bevor Sie Reisepläne schmieden.

Ed Beshara

Ed Beshara

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Während der Antrag I-526 anhängig ist, können Sie die USA verlassen und mit einem Besuchervisum in die USA zurückkehren. Wenn Sie mit einem Besuchervisum zurückkehren, dürfen Sie nur beabsichtigen, für einen vorübergehenden Zeitraum in den USA zu bleiben und dann in Ihr Heimatland zurückzukehren. Sie können das Besuchervisum nicht verwenden, um in die USA einzureisen. Sie können in den USA warten, bis Ihr Antrag I-526 genehmigt ist, und dann eine bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen und sich hier in den USA einleben. Unter den richtigen Umständen haben Sie möglicherweise die Wahl, während Ihres Aufenthalts in den USA eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen oder direkt über das US-Konsulat ein Aufenthaltsvisum zu beantragen.

Rachel Lew

Rachel Lew

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ohne Ihren aktuellen Status auf der I-94-Karte zu kennen, ist es schwierig, Ihre Frage zu beantworten. Angenommen, Sie haben ein B1/B2-Visum und verlassen das Land, nachdem Sie die I-526-Petition eingereicht haben. Möglicherweise haben Sie Probleme, ein weiteres B1/B2-Visum für die Rückkehr in die USA zu erhalten, da die I-526-Petition eine Einwanderungsabsicht enthält, die im Widerspruch zu dieser steht B1/B2-Nichteinwanderungsvisa. Daher ist es eine gute Idee, in Ihrem Land zu bleiben, bis Ihnen die Beantragung eines I-526-Visums und eines Einwanderungsvisums genehmigt wird.

Jeffrey E. Campion

Jeffrey E. Campion

Schaffung regionaler EB-5-Zentren
Beantwortet am

Dies hat keine Auswirkungen auf Ihr I-526. Es gibt jedoch ein Problem in Bezug darauf, wie Sie die Anpassung Ihres Aufenthaltsstatus oder die konsularische Bearbeitung erhalten. Wenn Sie mit der konsularischen Bearbeitung rechnen, ist dies kein Problem. Wenn Sie mit der Beantragung einer Statusanpassung rechnen, könnte dies ein Problem für Sie darstellen, da Sie eine Einwanderungsabsicht haben, während Sie mit einem Touristenvisum für Nichteinwanderer einreisen. Ich empfehle Ihnen dringend, Ihren Einwanderungsanwalt zu konsultieren, wenn Sie eine Anpassung beantragen möchten, da Ihr Antrag aufgrund vorgefasster Absicht abgelehnt werden könnte.

Dale Schwartz

Dale Schwartz

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, Sie können ausreisen und es hat keine Auswirkungen auf Ihren EB-5-Antrag. Aber es kann sein, dass Sie Schwierigkeiten haben, wieder in die USA einzureisen, wenn Sie noch ein I-526-Formular ausstehend haben. Sie müssen sie am Flughafen davon überzeugen, dass Sie nicht vorhaben, in den USA zu bleiben (Hin- und Rückflugticket usw.).

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ja, solange Sie beim Einreichen Ihres I-485 (nach Genehmigung des I-526) den Status haben, spielt es keine Rolle, von welchem ​​I-94 Sie die Anpassung vornehmen. Das Problem ist, dass das I-526 angibt, dass Sie beabsichtigen, in die USA einzuwandern. Ich bin nicht sicher, welchen Status Ihre I-94-Karte hat, aber wenn sie auf einem B-2-Besuchervisum oder einem ähnlichen Visum basiert, könnten Sie am Einreisehafen Probleme bekommen, weil Sie nicht mehr die erforderliche Nichteinwanderungsabsicht haben. Sie müssen sicherstellen, dass Sie die Gültigkeit Ihrer I-94-Karte nicht überschreiten, da Sie sonst nicht berechtigt sind, den Status anzupassen.

Marc Yelnick

Marc Yelnick

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Die Frage ist nicht, ob Sie zur Ausreise berechtigt sind (das sind Sie), sondern inwieweit sich dies auf Ihre allgemeine Einwanderungssituation/-haltung auswirken wird. Dies muss sehr sorgfältig gehandhabt werden.

Sal Picataggio

Salvatore Picataggio

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Dies könnte Auswirkungen auf Ihre Pläne haben, die bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Wenn Sie das Formular I-526 einreichen, geben Sie an, dass Sie entweder über das Konsulat in Ihrem Heimatland abgewickelt werden möchten oder Ihren Status in den USA ändern möchten. Abhängig von Ihrem aktuellen US-Einwanderungsstatus können Sie Ihre Aufenthaltsdauer möglicherweise verlängern. Wir empfehlen Ihnen, einen erfahrenen US-Einwanderungsberater wie die Anwälte unserer Kanzlei zu beauftragen, der Ihnen bei der Erstellung eines Zeitplans für Ihre Einwanderungsprozesse und -ziele hilft.

Michael A. Harris, Esq

Michael A. Harris, Esq

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie müssen diesbezüglich unbedingt mit einem Einwanderungsberater sprechen. Im Allgemeinen hat eine Ausreise keine Auswirkungen auf ein ausstehendes I-526, da Sie auf die Genehmigung des I-526 warten müssen, bevor Sie eine Statusanpassung (Adjustment of Status, AOS) oder ein Einwanderungsvisum im Ausland beantragen können. Daher hätten Sie AOS nicht gleichzeitig mit dem I-526 beantragen können. Das andere schwerwiegende Problem, das Ihre Frage aufwirft, ist das einer vorgefassten Absicht. Die Beantwortung dieser Fragen eignet sich am besten für einen Anwalt, der Ihren Nichteinwanderungsstatus sowie andere vertrauliche Angelegenheiten besprechen kann.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Die Ausreise aus den USA mit einer ausstehenden I-526 ist überhaupt kein Problem. Die I-94-Nummer, die Sie zum Zeitpunkt der Einreichung des I-526 angegeben haben, muss lediglich mit der Nummer zum Zeitpunkt der Einreichung übereinstimmen. Änderungen sind bei Ihrer späteren Reise vorbehalten. Die I-526-Petition ist ein erster Schritt zur Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, und daher hat Ihr Aufenthalt in den USA keinen Einfluss auf die Petition.

Mahsa Aliaskari

Mahsa Aliaskari

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Es gibt im Allgemeinen keine Beschränkungen für die Ausreise aus den USA, solange ein I-526-Antrag aussteht. Ihre Fähigkeit zur Wiedereinreise in die USA kann je nach Visumstatus, den Sie für die Wiedereinreise verwenden, beeinträchtigt sein. Dies sollten Sie mit Ihrem Einwanderungsberater besprechen, damit Sie entsprechend planen können.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.