Meine Frau und meine Tochter möchten in ein Franchise-Unternehmen investieren und beide werden Vollzeit in dem Unternehmen arbeiten. Erfüllt ein Franchise die Voraussetzungen für das EB-5-Programm? Die Mittel gehören meiner Frau und mir und wir werden sie unserer Tochter schenken. Ich bin mit einem L-1-Visum in den Vereinigten Staaten. Wird dies für meine Familie als EB-5-Investoren ein Problem darstellen?
Antworten

Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteFranchises können als EB-5-Projekte funktionieren. Geschenke können als Finanzierungsquellen akzeptiert werden. Ein L-1-Visum sollte den EB-5-Prozess nicht behindern. Trotzdem ist viel Planung und Arbeit nötig, damit alles so abläuft, wie es soll. Wenden Sie sich daher bitte an einen EB-5-Einwanderungsanwalt, um Hilfe zu erhalten.

Charles Foster
EB-5 EinwanderungsanwälteIhre Frau ist jederzeit berechtigt, einen EB-5-Investorenantrag auf Formular I-526 auf Grundlage einer qualifizierten Investition in ein Franchise einzureichen, unabhängig davon, ob sie sich im Ausland oder in den Vereinigten Staaten befindet, während Ihre Tochter den Status „L-2 Dependent Intracompany Transferee“ hat. Ein Franchise kann sich im Rahmen des EB-5-Programms qualifizieren, sofern die Mindestanforderungen für Investitionen, Arbeitsplatzschaffung und andere erfüllt sind. Wenn Ihre Tochter unter 21 Jahre alt ist, muss sie nicht unbedingt einen Antrag stellen, kann aber als Angehörige Ihrer Frau in Frage kommen, genau wie Sie. Der Aufenthalt in den Vereinigten Staaten mit L-1-Visum ist kein Problem, unabhängig davon, wer den EB-5-Investorenantrag auf Formular I-526 einreicht.

Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteDer Ehepartner eines L-1-Besitzers kann eine Arbeitserlaubnis erhalten, das Kind jedoch nicht. Wenn Ihre Tochter unter 21 ist, kann sie als Abkömmling Ihres Ehepartners gelten und benötigt keine eigene Investition. Ein Franchise kann sich qualifizieren, wenn Sie über die erforderliche Anzahl an Mitarbeitern und den richtigen Investitionsbetrag verfügen.

Vaughan de Kirby
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, Ihr L-1-Visum hat keinen Einfluss auf den EB-5-Antrag Ihrer Tochter oder Frau. Ich würde Ihnen jedoch empfehlen, umgehend Ihren Anwalt für Investitionseinwanderung zu konsultieren, da der 28. April näher rückt.

Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteFür sie sollte das EB-5-Programm kein Problem sein. Wenn Ihr Arbeitgeber für Sie eine Green Card für multinationale Manager beantragt, könnte Ihre Frau darin enthalten sein (und Ihre Tochter, wenn sie unter 21 und unverheiratet ist).

Irina A. Rostova
EB-5 EinwanderungsanwälteIhre Frau und Ihre Tochter können investieren und ein EB-5-Visum beantragen, das Projekt muss jedoch 10 Arbeitsplätze pro Investor schaffen. Ihre Frau und Ihre Tochter werden nicht zu diesen Mitarbeitern gezählt.


Stephen Berman
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, sie können ein EB-5-Visa beantragen, auch wenn Sie sich als L-1 in den Vereinigten Staaten aufhalten.

BoBi Ahn
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Investitionen in ein Franchise-Unternehmen würden unter das EB-5-Programm fallen, solange die anderen Anforderungen (Mindestkapitalinvestition, Schaffung von Arbeitsplätzen usw.) erfüllt sind. Beachten Sie auch, dass Ihre Tochter, wenn sie unter 21 ist, als abgeleitete Begünstigte in das EB-5-Antragsverfahren Ihrer Frau als Immigrant Investor aufgenommen werden kann. Sofern sie nicht zu alt ist (über 21 Jahre alt) oder andere mildernde Umstände vorliegen, muss sie sich nicht separat als EB-5-Investor anmelden. Ihr L-1-Status hat keinen Einfluss auf ihr Verfahren. Sie können sich auch dafür entscheiden, als abgeleitete Begünstigte in das Verfahren Ihrer Frau für die „Green Card“ aufgenommen zu werden.

Abhinav Lohia
EB-5 EinwanderungsanwälteIm Allgemeinen erfüllt ein Franchise die Voraussetzungen für das EB-5-Programm. Sie können Ihrer Tochter die Mittel für eine EB-5-Investition schenken. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass Ihr Aufenthalt in den Vereinigten Staaten durch die Einreichung eines EB-5-Visumantrags beeinträchtigt wird. Ich empfehle, rechtlichen Rat einzuholen.
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