Wie würde ich bei der Statusanpassung vorgehen? - EB5Investors.com

Wie würde ich bei der Statusanpassung vorgehen?

Was genau passiert nach der Genehmigung der I-526? Ich verstehe, dass ich meinen Status anpassen müsste, aber ist es besser, das Formular I-485 einzureichen oder die konsularische Bearbeitung in meinem Heimatland zu durchlaufen? Wie erhalte ich in den Vereinigten Staaten einen rechtmäßigen Status für die I-485?

Antworten

Yin Lu

Yin Lu

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten mit einem legalen Nicht-Einwandererstatus wie F-526 oder H-1B aufhalten, können Sie nach der Genehmigung Ihres I-1 das I-485 einreichen, um Ihren Status in den Vereinigten Staaten anzupassen. Wenn Sie sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden, durchlaufen Sie das konsularische Verfahren. Die Anpassung des Status ist manchmal schneller als das konsularische Verfahren, aber nicht immer.

Lei Jiang

Lei Jiang

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Nachdem die I-526 genehmigt wurde, können Sie ein Einwanderungsvisum erhalten und in die Vereinigten Staaten einreisen. Sie können die I-485 einfach hier einreichen.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Es hängt davon ab, ob sich ein EB-5-Investor mit einem anderen rechtmäßigen Einwanderungsstatus (z. B. einem Arbeitsvisum, einem Studentenvisum) in den Vereinigten Staaten aufhält oder sich im Ausland in seinem Heimatland aufhält. Wenn das I-526 genehmigt wird, ist die Einreichung einer Statusanpassung (I-485) nur für EB-5-Investoren in den Vereinigten Staaten mit einem anderen rechtmäßigen Einwanderungsstatus möglich. Andernfalls muss ein EB-5-Investor in seinem Heimatland bei der US-Botschaft ein Einwanderungsvisum im Ausland beantragen und als bedingter ständiger Wohnsitz in die Vereinigten Staaten einwandern. Bitte wenden Sie sich an einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalt, um Ihren Fall zu besprechen.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Eine Statusanpassung ist nur möglich, wenn sich der Antragsteller in den Vereinigten Staaten als Nichteinwanderer aufhält und eine Einwanderungsvisumnummer verfügbar ist (dh das Prioritätsdatum ist aktuell). Andernfalls besteht die einzige Möglichkeit, wenn sich der Antragsteller nicht in den Vereinigten Staaten befindet, in der Bearbeitung des Einwanderungsvisums bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat im Heimatland des Antragstellers.

John J. Downey

John J. Downey

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie reichen das Formular I-485 ein und je nachdem, wo Sie sich befinden, wird das Vorstellungsgespräch stattfinden. Wenn Sie in Ihrem eigenen Land sind, dann beim US-Konsulat.

Gregory Romanovsky

Gregory Romanovsky

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Es gibt viele Vor- und Nachteile einer Statusanpassung gegenüber einer konsularischen Bearbeitung und es spielen viele Faktoren eine Rolle. Wenn Sie derzeit jedoch keinen Rechtsstatus haben, haben Sie höchstwahrscheinlich keinen Anspruch auf eine Statusanpassung (und es droht Ihnen möglicherweise eine drei- oder zehnjährige Sperre, wenn Sie das Land verlassen und versuchen, ein konsularisches Verfahren einzuleiten). Sie benötigen eine gute rechtliche Vertretung.

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Genehmigung des I-526 in den Vereinigten Staaten befinden und über einen gültigen Status verfügen, können Sie das I-485, Adjustment of Status (AOS) beantragen. Wir sind der Meinung, dass AOS der bessere Weg ist, da über das Verfahren in der Regel ein paar Monate schneller entschieden wird als über die konsularische Bearbeitung, da es nicht an eine andere Abteilung weitergeleitet werden muss, um es für den letzten Schritt zu bearbeiten.

Sal Picataggio

Salvatore Picataggio

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn Sie sich legal und rechtmäßig in den Vereinigten Staaten aufhalten und sich anderweitig anpassen können, können Sie den Anpassungsprozess durchlaufen. Andernfalls müssen Sie möglicherweise die konsularische Bearbeitung durchlaufen. Ein Anwalt würde Ihre Einwanderungsgeschichte und -ziele überprüfen, um ein für Sie genehmigungsfähiges Verfahren festzulegen, und Ihnen bei der Erstellung von Formularen und unterstützenden Unterlagen behilflich sein.

Louis M Piscopo

Louis M Piscopo

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn Sie sich derzeit mit gültigem Einwanderungsstatus in den Vereinigten Staaten aufhalten oder unter 245(i) oder 245(k) geschützt sind, sind Sie möglicherweise berechtigt, eine Statusanpassung zu beantragen. Wenn dies der Fall ist, ist es am besten, dies zu tun. Wenn Sie keinen Anspruch auf eine Statusanpassung haben, müssen Sie sich an ein konsularisches Verfahren wenden. Bevor Sie dies jedoch tun und die Vereinigten Staaten verlassen, müssen Sie feststellen, ob gegen Sie Unzulässigkeitsprobleme bestehen könnten. Wenn Sie keinen Anwalt haben, rate ich Ihnen dringend, einen zu beauftragen, der Ihre Situation prüft und analysiert, bevor es zu spät ist.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Um sich in den Vereinigten Staaten anzupassen, müssten Sie einen legalen Nichteinwanderungsstatus haben. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie dies auf der I-526 angeben; Das ist der Zeitpunkt, an dem die Wahl stattfindet.

Karen-Lee Pollak

Karen-Lee Pollak

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Meiner persönlichen Meinung nach ist es besser, den Status in den Vereinigten Staaten anzupassen, wenn Sie sich in einem anderen rechtmäßigen Status befinden. Es geht schneller und dauert in der Regel sechs Monate. Die Arbeitserlaubnis erhalten Sie etwa 90 Tage nach der Einreichung.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.