Wie ermittelt USCIS berechtigte Familienmitglieder eines EB-5-Investors? - EB5Investors.com

Wie ermittelt USCIS berechtigte Familienmitglieder eines EB-5-Investors?

Ich möchte 500,000 US-Dollar investieren, ein EB-5-Visum beantragen und meine Familie in die Vereinigten Staaten einreisen lassen. Wenn ich meine Eltern, die über 60 Jahre alt sind, als unterhaltsberechtigt geltend mache, dürfen sie dann einwandern? Welche Familienmitglieder sind berechtigt, mit einem EB-5-Investor einzuwandern? Wie bestimmt die USCIS die Berechtigung dieser Familienmitglieder?

Antworten

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Bei allen US-Einwanderungsvisumkategorien, einschließlich EB-5, zählen zu den unterhaltsberechtigten Personen nur der Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren. Eltern werden nicht berücksichtigt, selbst wenn sie auf den Unterhalt des Hauptantragstellers angewiesen sind. Nur US-Bürger über 21 Jahre können einen Antrag für ihre Eltern stellen.

Elana Laverty

Elana Laverty

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Nur Ihr Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder (unter 21 Jahren) können Begünstigte Ihrer I-526-Petition sein. Ihre Eltern können aus Ihrer Petition keine Vorteile ziehen, obwohl es später Optionen gibt, sobald Sie US-Staatsbürger werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr/e Kind(er) vor dem Datum Ihrer I-21-Anmeldung unter 526 Jahre alt sein muss/müssen, um als Derivate-Begünstigter in Frage zu kommen. Bitte beachten Sie auch, dass es möglicherweise zusätzliche Probleme im Zusammenhang mit dem Rückschritt Chinas und dem Alter minderjähriger Kinder gibt. Dies sind Themen, die mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt besprochen werden sollten.

Louis M Piscopo

Louis M Piscopo

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Nur Ihr Ehepartner und minderjährige (unter 21) unverheiratete Kinder qualifizieren sich für die Einwanderung als abgeleitete Begünstigte Ihres EB-5-Antrags. Ihre Eltern können nicht einwandern, unabhängig davon, ob sie als Ihre Angehörigen aufgeführt sind.

Sal Picataggio

Salvatore Picataggio

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ehepartner und Kinder, die zum Zeitpunkt der Einreichung des I-21 unter 526 Jahre alt sind, können von Anfang an einbezogen werden. Sobald Sie einen ständigen Wohnsitz und/oder Staatsbürger erhalten, haben Sie andere Möglichkeiten, einen Antrag auf erweiterte Familienangehörigkeit zu stellen. Die Beauftragung eines Anwalts könnte für Sie von Vorteil sein.

John J. Downey

John J. Downey

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

In Ihre Petition dürfen nur Ihr Ehepartner und Ihre unverheirateten Kinder unter 21 Jahren einbezogen werden.

Oliver Huiyue Qiu

Oliver Huiyue Qiu

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Leider werden Ihre älteren Eltern für den EB-5-Antrag nicht als Ihre Angehörigen berücksichtigt. Nur Ihr Ehepartner und Ihre Kinder unter 21 Jahren werden als Ihre EB-5-Angehörigen behandelt, die von Ihrer Investition profitieren und gleichzeitig mit Ihnen sowohl bedingte als auch dauerhafte Green Cards erhalten könnten. Um Ihren Eltern Greencards ausstellen zu können, müssen Sie zunächst US-Staatsbürger werden. Die gute Nachricht ist, dass Sie nach Erhalt der bedingten Green Card beginnen, den erforderlichen Zeitraum von fünf Jahren zu erreichen. Diese fünf Jahre sind eine von mehreren Voraussetzungen für die Beantragung der US-Staatsbürgerschaft. Sie haben Recht, wenn Sie bemerken, dass die Steuerdefinition für unterhaltsberechtigte Personen auch Ihre Eltern umfassen könnte. Aber verwechseln Sie nicht die Steuergesetzgebung mit dem Einwanderungsrecht, auch wenn manche sagen, dass sie in den Vereinigten Staaten ebenso kompliziert sind.

Denyse Sabagh

Denyse Sabagh

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Als unmittelbare Familie gelten Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren.

Shahzad Q Qadri

Shahzad Q Qadri

Schaffung regionaler EB-5-Zentren
Beantwortet am

Wenn Sie Ihre Eltern als unterhaltsberechtigt geltend machen, sind Ihre Eltern leider nicht berechtigt, im Rahmen Ihrer Investition mit Ihnen einzuwandern. Berechtigt sind nur Sie, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder unter 21 Jahren.

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Es handelt sich nicht um die Politik oder Entscheidung der USCIS. Das Gesetz legt die Kriterien für die Einwanderung fest. Anders ausgedrückt sieht es vor, dass ein Investor und die unmittelbare Familie, bestehend aus einem Ehepartner und unverheirateten Kindern unter 21 Jahren, gemeinsam einwandern können. Also keine Eltern. Wenn Sie jedoch fünf Jahre nach der Erlangung Ihres ständigen Wohnsitzes US-Bürger werden, könnten Sie zu diesem Zeitpunkt eine Patenschaft für Ihre Eltern übernehmen.

Stephen Berman

Stephen Berman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren sind unterhaltsberechtigt.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können in Ihrer I-21-Petition einen Ehepartner und Kinder angeben, die unverheiratet und unter 526 Jahre alt sind und nach dem US-Einwanderungsgesetz Ihre unmittelbaren Verwandten sind. Sie dürfen Ihre Eltern nicht in Ihre I-526-Petition einbeziehen. Wenn Sie jedoch US-Bürger werden, können Sie bei Ihren Eltern beantragen, dass sie als ständige Einwohner in die Vereinigten Staaten einwandern und sich Ihnen anschließen. Alternativ kann ein Elternteil als EB-526-Investor einen separaten I-5-Antrag einreichen und seinen Ehepartner in den I-526-Antrag einbeziehen.

Yin Lu

Yin Lu

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Ihre Eltern können bei der Beantragung eines EB-5-Visums nicht mit Ihnen einwandern. Sie können eine Green Card nur für Ihren Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren beantragen. Sobald Sie jedoch US-Staatsbürger geworden sind, können Sie Ihre Eltern als ständige Einwohner in die Vereinigten Staaten mitnehmen.

Karen-Lee Pollak

Karen-Lee Pollak

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können nur Ihre unmittelbaren Familienangehörigen mitbringen. Unmittelbare Familienangehörige sind Ihr Ehepartner und Ihre Kinder unter 21 Jahren. Sie können eine Patenschaft für andere Familienangehörige übernehmen, nachdem Sie Staatsbürger oder ständiger Einwohner geworden sind.

Anthony Korda

Anthony Korda

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Der Investor, sein Ehepartner und alle unverheirateten Kinder, die zum Zeitpunkt der Einreichung unter 21 Jahre alt sind, können in einen EB-5-Visumantrag einbezogen werden. Weitere Angehörige dürfen nicht einbezogen werden. Sobald Sie US-Bürger werden, können Sie eine Patenschaft für Ihre Eltern übernehmen. USCIS erkennt für EB-5-Zwecke die folgenden Rechtsbeziehungen an: Ehe und Eltern/Kind. Gültige Unterlagen wie Heiratsurkunden, Geburtsurkunden und Adoptionsunterlagen sind erforderlich.

Michael A. Harris, Esq

Michael A. Harris, Esq

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Als Hauptinvestor können Sie nur Ihren Ehepartner und Kinder mitbringen, die zum Zeitpunkt der Einreichung unter 21 Jahre alt sind (Achtung, solange diese Kinder noch nicht alt genug sind). Wenn Sie Ihre Eltern einfach als unterhaltsberechtigt geltend machen, ist es ihnen leider nicht möglich, Sie bei Ihrem Antrag auf dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu begleiten. Möglicherweise können Ihre Eltern ein Touristenvisum erhalten, um Sie für einige Zeit zu besuchen. Sie sollten mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt über diese Möglichkeiten sprechen, wenn Sie sich entscheiden, einen Aufenthaltsantrag zu stellen. Andernfalls sind Sie nach fünf Jahren rechtmäßiger ständiger Aufenthaltserlaubnis berechtigt, die US-Staatsbürgerschaft zu beantragen. Nach der Erteilung der US-Staatsbürgerschaft können Sie für Ihre Eltern einen Antrag stellen, der es ihnen ermöglicht, nach Genehmigung durch das US-Konsulat ein sofort verfügbares Einwanderungsvisum zu erhalten.

Ian E. Scott

Ian E. Scott

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Green Cards sind für Anleger, Ehepartner und minderjährige Kinder (unter 21) erhältlich.

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