Wie funktioniert der Wechsel von einem US-amerikanischen H-1B-Visum zu einem EB-5-Visum? - EB5Investors.com

Wie funktioniert der Wechsel von einem US-amerikanischen H-1B-Visum zu einem EB-5-Visum?

Wenn jemand ein US-amerikanisches H-1B-Visum besitzt und beschließt, ein EB-5-Visum zu beantragen, kann er dann in derselben Position für sein H-1B-Visum weiterarbeiten, bis der I-526-Antrag und die Arbeitserlaubnis genehmigt werden? Kann er dann nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis seinen Status ändern? Wie funktioniert dieser Prozess? Wenn dieser Prozess funktioniert, kann er dann Einnahmen aus dem EB-5-Projekt erzielen, in das er investiert?

Antworten

Julia Roussinova

Julia Roussinova

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Sie können als EB-526-Investor sicherlich einen I-5-Antrag einreichen und Ihren Status in den USA auf den eines Green Card-Inhabers ändern, wenn Sie während der Bearbeitung Ihres I-1-Antrags und bis zu dessen Genehmigung einen gültigen H-526B-Status behalten. Sie können als passiver EB-5-Investor Gewinnausschüttungen von einem EB-5-Unternehmen (neues Handelsunternehmen) erhalten, wenn Sie sich nicht aktiv an der Geschäftsführung des EB-5-Unternehmens beteiligen und damit gegen die Bedingungen Ihres H-1B-Visums verstoßen. Bitte wenden Sie sich an einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalt.

Dale Schwartz

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Er kann weiterarbeiten, wenn sein H-1B es ihm erlaubt. Die Beantragung von EB-5 hat keinen Einfluss auf seinen H-1B-Status und erlaubt ihm auch nicht, länger zu bleiben, als das H-1B gültig ist. Wenn sein I-526 genehmigt wird und seine Quote aktuell ist, kann er eine Statusanpassung und eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Yin Lu

Yin Lu

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Da es sich bei H-1B um ein Visum mit doppelter Absicht handelt, können Sie I-526 beantragen, wenn Sie einen H-1B-Status besitzen. Sie können auch Dividenden aus dem von ihm investierten Regionalzentrumsprojekt erhalten. Sobald Ihr I-526 genehmigt ist, können Sie Ihr I-485 sofort einreichen, wenn Sie nicht auf dem chinesischen Festland geboren sind. Während Sie Ihr I-485 einreichen, können Sie auch den Antrag für EAD einreichen. EAD ist die Arbeitserlaubnis.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

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Ja, der Investor kann den H-1B-Status beibehalten und weiterhin unter diesem arbeiten, nachdem I-526 eingereicht und genehmigt wurde. Wenn I-526 genehmigt wurde und der Investor die Statusanpassung einreicht, kann er auch ein Beschäftigungsgenehmigungsdokument (Arbeitserlaubnis) beantragen. Bis zur Erteilung der Arbeitserlaubnis kann der Investor den H-1B-Status beibehalten und arbeiten.

Charles Foster

Charles Foster

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Ja, jemand, der ein H-1B-Visum besitzt, kann in die Vereinigten Staaten einreisen und in seiner H-1B-Position arbeiten, bis der I-526-Antrag genehmigt wird und die Person berechtigt ist, einen Antrag auf Statusanpassung einzureichen ein Beschäftigungsgenehmigungsdokument (EAD). Das könnte mehrere Jahre dauern, also würde das normalerweise funktionieren; Wenn der Antragsteller jedoch aus China kommt, besteht ein erheblicher Rückstand bei der Quote und es ist möglich, dass dem EB-5-Investor I-526 die Zeit für H-1 B ausgeht. Ja, man könnte mit einem EB-5-Projekt Einnahmen erzielen, da dies nicht als Beschäftigung gilt. Das H-1B ist natürlich berufsspezifisch und erlaubt nur eine Anstellung bei dem H-1B-antragstellenden Unternehmen.

Ein Olusanjo Omoniyi

Ein Olusanjo Omoniyi

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Es ist zulässig, H-1B zu haben, während ein EB-5-Antrag bearbeitet wird, bis er genehmigt wird. Außerdem ist es nicht ungewöhnlich, dass eine EB-5-Investition erfolgreich zu einem gewissen Gewinn führt und gleichzeitig das investierte Kapital zurückerhält. Beachten Sie jedoch, dass eine EB-5-Investition immer eine risikobehaftete Investition ist, d. h. es gibt keine Garantie für eine Rendite Ihrer Investition und Sie können tatsächlich einen Teil oder die gesamte Investition verlieren.

Mitch Wexler

Mitch Wexler

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Dies hängt davon ab, ob der EB-5-Antrag auf „direkter“ oder „Regional Center“-Basis (RC) gestellt wird. Bei einer direkten Bewerbung muss der Antragsteller bei seinem H-1B-Arbeitgeber beschäftigt bleiben und eine Beschäftigung bei seinem EB-5-Unternehmen aufnehmen, sobald ihm dies gestattet wird. Dieser Zeitpunkt wird erreicht, wenn sein/ihr Employment Authorization Document (EAD) ausgestellt wird, was etwa 90 Tage nach der Beantragung der Statusanpassung sein wird, also nach der I-526-Genehmigung. Wenn der EB-5-Antrag auf RC-Basis gestellt wird, ist die Antwort dieselbe, aber der Antragsteller kann nach Ausstellung des EAD jede beliebige Beschäftigung aufnehmen und dabei sicherstellen, dass er weiterhin verfügbar ist, um gemäß Vereinbarung politische Beiträge zu den RC-Projekten zu leisten.

Jimena G. Cabrera

Jimena G. Cabrera

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Ja. Sie können das EB-5-Visum beantragen, während Sie Ihren H-1B-Status haben. Sobald Ihr I-526-Antrag genehmigt wurde, können Sie eine Statusanpassung zum rechtmäßigen ständigen Wohnsitz beantragen. Stellen Sie einfach sicher, dass Sie den rechtmäßigen H-1B-Status haben, bis Sie Ihren Antrag auf Statusanpassung einreichen.

Vaughan de Kirby

Vaughan de Kirby

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Ihr EB-5-Antrag hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Ihr H-1. Sie können in Ihrer H-1-Arbeitsposition bleiben, bis Ihr I-526 genehmigt wird, und wenn Ihr Visum verfügbar ist, können Sie sich in den Vereinigten Staaten anpassen. Sobald Sie sich angepasst haben, beantragen Sie eine Arbeitserlaubnis und eine vorgezogene Bewährung (die Ihnen die Ausreise aus den Vereinigten Staaten ermöglicht).

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Ja, eine Statusänderung von Nichteinwanderer H-1B zu Einwanderer EB-5 ist möglich. Um Anspruch auf eine Statusanpassung zu haben, muss die Person bis zur Einreichung des Formulars I-1 im gültigen H-485B-Status bleiben und darf keiner unerlaubten Beschäftigung nachgehen. Es wird empfohlen, weiterhin unter den Bedingungen des H-1B zu arbeiten, bis die Person ihren bedingten rechtmäßigen Aufenthaltsstatus (Green Card) erhält. Eine Gewinnausschüttung als Investor eines EB-5-Projektes stellt keine unerlaubte Beschäftigung dar. Es sollte also kein Problem sein, einen solchen Gewinn zu erzielen. Wenn der Investor für das EB-5-Projekt (neues Handelsunternehmen) arbeiten möchte, sollte er oder sie auf die Arbeitsgenehmigung (beantragt auf Formular I-765) oder auf die Green Card warten.

Sarah A. Schroeder

Sarah A. Schroeder

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Da es sich beim H-1B um ein Visum mit doppelter Absicht handelt, kann eine Person auf ihrem H-1B bleiben, während sie den EB-5-Prozess durchläuft. Normalerweise bleibt die Person auf ihrem H-1B, bis sie im Rahmen der EB-5-Anmeldung ihre Arbeitserlaubnis erhält. Zu diesem Zeitpunkt könnte sich die Person dafür entscheiden, weiterhin ihr H-1B anstelle der Arbeitserlaubnis zu verwenden, oder sie könnte ihre Arbeitserlaubnis für die Zwecke der Beschäftigungserlaubnis verwenden (wir empfehlen grundsätzlich vorsorglich, das zugrunde liegende H-1B beizubehalten). Sobald ihr Antrag auf Statusanpassung genehmigt wird, ändert sich ihr Status automatisch von H-1B in eine bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung und sie benötigen ihr H-1B nicht mehr.

Anthony Korda

Anthony Korda

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Vorausgesetzt, dass das H-1B-Visum während der gesamten Bearbeitungszeit von I-526 gültig bleibt, kann der Investor nach der Genehmigung eine Statusanpassung in den Vereinigten Staaten beantragen und vom Nichteinwanderungsvisum H-1B zum Einwanderungsvisum EB-5 und bedingten Daueraufenthalt wechseln. Der Investor kann eine Kapitalrendite in Form von Gewinnen und Dividenden oder Zinsen erzielen, darf jedoch erst nach Abschluss einer Statusanpassung im EB-5-Unternehmen beschäftigt werden. Wenn der Investor oder seine unmittelbaren Familienangehörigen im EB-5-Unternehmen beschäftigt sind, werden die Arbeitsplätze (es sei denn, die unmittelbaren Angehörigen sind bereits US-Bürger oder Personen mit ständigem Wohnsitz) nicht zu den 10 Arbeitsplätzen gezählt, die der Antragsteller schaffen muss.

Michael A. Harris, Esq

Michael A. Harris, Esq

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Mit dem H-1B-Visum können Sie gleichzeitig eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und weiterhin beschäftigt sein. Ihr H-1B-Arbeitgeber kann Sie also möglicherweise weiterbeschäftigen, während Ihr I-526-Antrag anhängig ist. Dies bedeutet, dass Sie Ihren gültigen H-1B-Nichteinwandererstatus behalten müssen, während das I-526 anhängig ist. Um besser zu verstehen, ob Sie diese Option verfolgen können, sollten Sie mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt sprechen, der auf H-1B- und EB-5-Angelegenheiten spezialisiert ist. Ob Sie Einkünfte aus dem EB-5-Geschäft erzielen können, hängt davon ab, in welches Geschäft Sie investieren. Solange Sie jedoch Einkünfte aus positivem Cashflow erhalten und diese nicht als Rückzahlung Ihrer Hauptkapitalinvestition gelten, sind Einkünfte aus dem EB-5-Geschäft möglicherweise möglich.

Barbara Suri

Barbara Suri

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Das EB-5 ist ein Einwanderungsvisum. Das H-Visum ist ein temporäres Arbeitsvisum. Da USCIS einer Person erlaubt, so viele Leistungen zu beantragen, wie sie sich leisten kann und für die sie qualifiziert ist, hat Ihre Beantragung im EB-5-Verfahren keine Auswirkungen auf Ihr H-Visum. Wenn Sie planen, Ihren Status in den USA zu ändern, sollten Sie Ihren rechtmäßigen Status behalten, bis das I-485 eingereicht ist.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

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Der Prozess beginnt mit der Suche nach einem guten Projekt, in das investiert werden kann. Die Wartezeit bis zur Genehmigung beträgt etwa 18 Monate. Anschließend kann man einen Antrag auf Statusanpassung stellen, was weitere 6 bis 12 Monate dauert. Man sollte EB-5 nicht als gewinnbringend betrachten, da die meisten guten Projekte nur eine geringe Rendite abwerfen. Oft ist es am besten, sich auf die Kapitalerhaltung zu konzentrieren. Bekommt der Investor sein Geld wahrscheinlich zurück? Das ist die Hauptsorge. Investoren müssen sicher sein, dass ihre Investition ausreichend besichert ist.

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