Ich arbeite derzeit mit einem H-1B-Visum in den USA. Mein I-526-Antrag wurde kürzlich genehmigt, und ich habe meinen I-485-Antrag eingereicht. Kann ich weiterhin mit meinem gültigen H-485B-Visum arbeiten, wenn mein I-1-Antrag abgelehnt wird? Ich habe auch gehört, dass ich bei einem anhängigen I-485-Antrag automatisch meinen H-485B-Status verliere, wenn ich mich für die Arbeit mit der I-1 EAD entscheide. Und wenn mein I-485 abgelehnt wird, muss ich das Land verlassen, auch wenn mein ursprüngliches H-1B-Visum noch gültig ist. Stimmt das? Wie kann ich wählen, welche Arbeitserlaubnis (H-1B oder I-485 EAD) ich verwenden möchte?
Antworten
Ein Olusanjo Omoniyi
EB-5 EinwanderungsanwälteBleiben Sie bei Ihrem aktuellen H-1B, bis alle Aktionen auf Ihrem I-485 abgeschlossen sind. Sollte Ihr I-485-Antrag also abgelehnt werden, bleibt Ihr aktueller H-1B-Antrag weiterhin gültig und Sie können ihn weiterhin nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine eventuelle Erneuerung, falls erforderlich.
Marko Issever
EB-5 Broker-HändlerDas H-1B-Visum ermöglicht eine doppelte Absicht. Wenn Ihr I-485-Visum abgelehnt wird, können Sie daher tatsächlich auf Ihr H-1B-Visum zurückgreifen. Achten Sie jedoch darauf, während dieser Zeit nicht den Arbeitsplatz zu wechseln, da das H-1B-Visum, wie Sie wissen, arbeitgeberspezifisch ist. Wenn Sie aufhören, für den Arbeitgeber zu arbeiten, der Ihr H-1B gesponsert hat, und Ihr I-485 abgelehnt wird, haben Sie möglicherweise kein Glück.
Marisa Casablanca
EB-5 EinwanderungsanwälteSie haben das Glück, dass der H-1B-Visumstatus die Einwanderungsabsicht zulässt. Das bedeutet, dass Sie Ihren H-1B-Status trotz der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in den USA behalten können. Wenn der I-485-Antrag abgelehnt wird, können Sie weiterhin im H-1B-Status bleiben.
Julia Roussinova
EB-5 EinwanderungsanwälteBehalten Sie Ihre H-1B-Anstellungsbedingungen bei und arbeiten Sie nicht auf I-485 EAD, bis über Ihr I-485 entschieden wurde.
BoBi Ahn
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können weiterhin arbeiten, reisen und den H-1B-Status beibehalten, während I-485 anhängig ist, vorausgesetzt, Sie sind nicht ins Ausland gereist und mit einer vorzeitigen Bewährung wieder eingereist oder Sie haben nicht gegen die Beschäftigungsbedingungen gemäß H-1B verstoßen.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteH-1B (und Kategorien wie E-2, L-1, O-1, P-1, F-1 und B-1/B-2) sind alle „Nicht-Einwanderer“-Kategorien, die eine Ausreiseabsicht erfordern USA, wenn der Status abgeschlossen ist. Wenn Sie einen I-485-Antrag einreichen, teilen Sie der Regierung Ihre „Einwanderungsabsicht“ mit. Das heißt, Ihre Absicht, dauerhaft in den USA zu bleiben. Gesetze und Vorschriften erfordern im Allgemeinen das eine oder das andere, bestimmte Kategorien können jedoch eine „doppelte Absicht“ zulassen. H-1B ist eine dieser Kategorien, daher sollten Sie in der Lage sein, den H-1B-Status während der EB-5-Verarbeitung beizubehalten. Wenn Sie den H-1B-Status jedoch nicht aufrechterhalten, indem Sie für einen anderen Arbeitgeber arbeiten, kann dies zum Verlust des Doppelabsichtsschutzes führen.
Charles Foster
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Ihr Antrag auf Statusanpassung auf Formular I-485 abgelehnt wird, ist Ihr zugrunde liegender H-1B-Visumstatus möglicherweise immer noch gültig, sofern er nicht abgelaufen ist. Angesichts der Tatsache, dass Ihr EB-5-Antrag auf Formular I-526 genehmigt wurde, ist es unwahrscheinlich, dass Ihr Antrag auf Statusanpassung abgelehnt wird. Sie hätten die Möglichkeit zu arbeiten. Sobald Sie Ihren Antrag auf Statusanpassung eingereicht haben, haben Sie die Möglichkeit, gleichzeitig ein Arbeitsgenehmigungsdokument (EAD) zu beantragen, dessen Ausstellung mindestens 90 bis 120 Tage dauern würde. Wenn Sie nach der Ausstellung zusammen mit einer vorzeitigen Bewährung (einem Reisedokument) nach Ihrer Rückkehr in die USA lieber mit einer vorzeitigen Bewährung als mit Ihrem H-1B arbeiten möchten, müssen Sie an Ihrem EAD arbeiten. Sollte Ihr I-485-Antrag abgelehnt werden, können Sie die USA verlassen und mit dem H-1B-Status wieder einreisen. Es gibt einige Vor- und Nachteile, aber normalerweise möchten Sie vielleicht an Ihrem EAD arbeiten, um Ihre H-1B-Zeit zu „sparen“, für den unwahrscheinlichen Fall, dass Ihr I-485-Antrag abgelehnt wird.
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie der Meinung sind, dass es einen Grund gibt, warum Ihre Anpassung abgelehnt werden sollte, sollten Sie bei Ihrem H-1B bleiben. Wenn die Anpassung abgelehnt wird und Sie über ein H-1B verfügen, können Sie auf das H-1B zurückgreifen. Legen Sie das EAD nicht einem Arbeitgeber vor und stellen Sie sicher, dass Ihr H-1B gültig ist.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie eine Statusanpassung einreichen, signalisieren Sie USCIS, dass Sie den zuvor gehaltenen Status nicht mehr haben möchten. Wenn die Entscheidung also auf der I-485-Ebene gefällt wird, besitzen Sie nicht mehr den vorherigen Visumstatus, da Sie den neuesten Statusantrag haben sollten. Wenn der zugrunde liegende Einwanderungsantrag genehmigt wird, wird Ihr I-485 nur deshalb nicht genehmigt, weil Sie ein Unzulässigkeitsproblem haben, das zu Beginn dieses Prozesses mit Ihrem Anwalt hätte besprochen werden müssen. Da Ihnen offensichtlich ein H-1B-Visum erteilt wurde, bestand für Sie bis zur Erteilung des Visums kein Unzulässigkeitsproblem. Wenn Sie kein relevantes Problem offengelegt haben oder ein neues Problem festgestellt haben, würde ich Ihnen dringend raten, sich jetzt an Ihren Einwanderungsanwalt zu wenden und eine Strategie für den Umgang mit diesem Problem zu besprechen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteSolange Sie Ihr H-1B behalten, bleibt dieser Nichteinwanderungsstatus bestehen, wenn Ihr I-485 abgelehnt wird.
Stephen Berman
EB-5 EinwanderungsanwälteMan kann den H-1B-Status während einer ausstehenden I-485 beibehalten.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


