Wie kann ich mein Geschäft verwalten und mich gleichzeitig für das EB-5-Programm bewerben? - EB5Investors.com

Wie kann ich mein Unternehmen verwalten und mich gleichzeitig für das EB-5-Programm bewerben?

Ich interessiere mich für die Gründung einer kleinen Rösterei für Spezialitätenkaffee im San Diego County in Kalifornien und möchte dieses Vorhaben nutzen, um EB-5-Visa für mich und meine Familie (meine Frau und 3 Töchter) zu erhalten. Aus meinen Gesprächen weiß ich, dass ein solches Unternehmen eine Investition von etwa 1,100,000 USD erfordert, die über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren verteilt werden muss. Wir könnten sicherlich 10 oder mehr Leute einstellen, um dieses Projekt durchzuführen. Ich beabsichtige, dieses Geschäft zu planen und die erforderlichen Unterlagen im Laufe des Jahres 2018 vorzubereiten. Ich würde mit der Investition und der tatsächlichen Durchführung des Projekts Ende 2018 oder Anfang 2019 beginnen. Kann ich das Geschäft führen und mich gleichzeitig für das EB-5-Programm bewerben? Wenn dies nicht möglich ist, was ist der bessere Weg zur Staatsbürgerschaft?

Antworten

Ed Beshara

Ed Beshara

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Sie sollten einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalt beauftragen. Die Bearbeitung Ihres EB-5-Antrags dauert schätzungsweise 24 Monate. Wenn dieser genehmigt wird, können Sie eine bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Sobald Sie die bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten haben, können Sie das US-Unternehmen leiten und dort angestellt sein. Während des EB-5-Beurteilungsprozesses können Sie einen US-Bürger oder einen Manager mit Daueraufenthaltsgenehmigung einstellen, um Ihr EB-5-Unternehmen in den USA zu leiten. Wenn Sie Bürger eines E-2-Landes sind, können Sie innerhalb weniger Monate zunächst ein E-2-Visum erhalten, um Ihr US-Unternehmen persönlich zu leiten. Sobald Sie in den USA sind, können Sie Ihren EB-5-Antrag einreichen.

Irina Lust

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Wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen leiten möchten, sollten Sie ein L-1-Visum (Non-Immigrant Intra-company Transferee) oder ein E-2-Visum (Non-Immigrant Treaty Investor) in Betracht ziehen, sofern Ihr Heimatland die Voraussetzungen erfüllt. Das bloße Einreichen eines I-526-Antrags verleiht Ihnen keinen gültigen Status und Sie dürfen nicht legal arbeiten.

Shenila A Momin

Shenila A Momin

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Leider wird Ihnen, während der ursprüngliche Antrag I-526 anhängig ist, kein Status zum Arbeiten oder Betreiben eines Unternehmens gewährt. Sie haben jedoch möglicherweise die Option eines E-2-Investors, wenn Sie Bürger eines Landes sind, das mit den Vereinigten Staaten ein Abkommen geschlossen hat. Sie können zunächst das E-2-Formular erhalten und dann das I-526-Formular beantragen, wenn Ihre Investition die 1-Million-Dollar-Marke erreicht.

Charles Foster

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Ihre Frage kann ein sehr heikles Problem darstellen und es gibt keine einfache Antwort. Wenn Ihr derzeitiges Heimatland einen Freundschafts-, Schifffahrts- und Handelsvertrag mit den Vereinigten Staaten hat, existiert möglicherweise eine E-2-Klausel für nichteinwandernde Investoren, die Ihnen vorübergehend einen 5-jährigen Nichteinwandererstatus ermöglichen würde. Besteht aufgrund Ihrer Nationalität kein solcher Vertrag, ist es möglich, dass Sie sich für den L-1-Status qualifizieren, wenn Sie nachweisen können, dass Sie von Ihrem derzeitigen Unternehmen in ein verbundenes Unternehmen versetzt werden, was Ihr neues Spezialitätenkaffeegeschäft in Kalifornien wäre. Andernfalls müssen Sie mit einem B-1/B-2-Visum in die USA einreisen. Ein B-1-Visum zeigt, dass Sie zu vorübergehenden geschäftlichen Zwecken in das Land einreisen, was Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Investition und dem Erwerb einer Investition umfassen kann, erlaubt aber keine alltägliche Beschäftigung in einem solchen Geschäft.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

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Leider sind Sie nicht dazu berechtigt, das Geschäft zu betreiben, bis Ihnen im Rahmen des EB-5-Antragsverfahrens (je nach Ihrer Situation) eine rechtmäßige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Abhängig von Ihrer Nationalität haben Sie jedoch möglicherweise Anspruch auf ein Nichteinwanderungs-Investorenvisum (E-2), das Ihnen den Status einräumt, den Sie benötigen, um das Geschäft während des EB-5-Prozesses zu betreiben.

Ein Olusanjo Omoniyi

Ein Olusanjo Omoniyi

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Ob Sie das Unternehmen führen können oder nicht, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören Ihr Einwanderungsstatus, welche Art von Visum Sie vor EB-5 beantragen (z. B. E-1 oder E-2, was weitgehend davon abhängt, ob Ihr Land eines der E-Visa unterzeichnet hat) usw. Wenden Sie sich am besten an einen Einwanderungsanwalt, um weitere Einzelheiten zu Ihren Plänen zu erfahren.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

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Die Bearbeitung eines EB-5-Einwanderungsvisumantrags dauert mindestens 2 Jahre (es sei denn, Sie unterliegen der Quote für das chinesische Festland, in diesem Fall dauert es noch länger) und während der Antrag anhängig ist, haben Sie keine Rechte. Wenn Sie aus einem berechtigten Vertragsland kommen, sollten Sie daher zunächst die Beantragung eines E-2-Vertragsinvestorenvisums in Erwägung ziehen.

Julia Roussinova

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Eine Möglichkeit besteht darin, eine managergesteuerte Unternehmensstruktur für einen direkten EB-5-Fall zu haben. Eine weitere mögliche Visumoption, die Sie in Betracht ziehen könnten, ist L-1A, wenn Sie berechtigt sind.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Wenn Sie EB-5 beantragen, indem Sie das Formular I-526 beim USCIS einreichen, erhalten Sie keinerlei Einwanderungsvorteile. Selbst wenn das Formular I-526 genehmigt wird, was 18 bis 20 Monate nach der Einreichung der Fall sein wird, haben Sie dennoch keinerlei Einwanderungsvorteile, bis Sie Ihre bedingte, rechtmäßige Daueraufenthaltserlaubnis (Green Card für zwei Jahre) oder zumindest eine vorübergehende Arbeitserlaubnis erhalten, wenn Sie sich physisch in den Vereinigten Staaten mit gültigem Nichteinwandererstatus aufhalten und das Formular I-485, Statusanpassung, eingereicht haben. Sie können jemanden einstellen, der das US-Geschäft für Sie verwaltet, und Sie können es vom Ausland aus beaufsichtigen, während Sie die USA mit einem B-1-Visum für vorübergehende Geschäftszwecke besuchen, jedoch nicht für eine Beschäftigung, bis Sie die Genehmigung haben.

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

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Wenn heutzutage nicht der volle Investitionsbetrag investiert ist, wenn das Formular I-526 eingereicht wird, kann der Fall abgelehnt werden. Aus den von Ihnen vorbereiteten Geschäftsdokumenten muss daher klar hervorgehen, wie hoch der Investitionsbetrag sein wird, wenn der volle Investitionsbetrag eingereicht wird. Bitte arbeiten Sie mit erfahrenen EB-5-Geschäftsplanautoren und EB-5-Anwälten zusammen, um genehmigungsfähige Falldokumente vorzubereiten.

Mitch Wexler

Mitch Wexler

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Je nachdem, welches Land Sie besitzen, könnten Sie berechtigt sein, ein E-2-Visum für Nichteinwanderungsinvestoren zu erhalten, um Ihr Unternehmen zu gründen und zu führen, während Sie gleichzeitig eine Green Card über EB-5 beantragen. Der EB-5-Prozess dauert derzeit etwa 2 Jahre. Eine andere Option könnte ein L-1-Visum sein, ein Nichteinwanderungsvisum, das es ausländischen Staatsangehörigen ermöglicht, in die US-Niederlassung eines internationalen Unternehmens umzuziehen. Wenn Sie sich für EB-5 entscheiden, wird das Projekt in San Diego stattfinden und nicht in einem Targeted Employment Area (TEA), was bedeutet, dass die Investitionssumme 1 Million US-Dollar betragen muss. Die Investitionssummen werden sich jedoch wahrscheinlich am 30. September 2017 ändern, wenn nicht früher. Möglicherweise stehen Ihnen auch andere Green Card-Optionen zur Auswahl, darunter das O-1-Nichteinwanderungsvisum (außergewöhnliche Fähigkeit), ein selbst gesponsertes Besuchervisum oder sogar das EB-1-Visum. Sie sollten sich mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt zusammensetzen und eine realistische Strategie ausarbeiten.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

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Diese Antwort hängt möglicherweise davon ab, aus welchem ​​Land Sie kommen. Möglicherweise können Sie ein E-2-Visum beantragen, um das Geschäft zu führen, während das EB-5-Visum noch aussteht.

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