Wie kann ich EB-5 erfolgreich beantragen, wenn ich derzeit in den Vereinigten Staaten lebe, aber keinen Status habe? - EB5Investors.com

Wie kann ich EB-5 erfolgreich beantragen, wenn ich derzeit in den Vereinigten Staaten lebe, aber keinen Status habe?

Ich bin eine junge Frau, die seit 1 Jahr und 6 Monaten in den USA lebt. Ich reiste mit einem Studentenvisum in die USA ein und war drei Monate lang an einer Schule eingeschrieben. Danach wurde meine Schule geschlossen, was dazu führte, dass ich keinen Status mehr hatte. Ich habe keine anderen Schulen besucht, da diese teuer waren und die günstigen Schulen kein Sponsoring für Studentenvisa anboten. Allerdings habe ich mich online für die Schule angemeldet und dabei Credits aus meinen bisherigen akademischen Leistungen in meinem Heimatland verwendet (ich bin an eine Universität in den USA gewechselt, um mein Studium abzuschließen), und es sind nur noch ein paar Monate bis zum Abschluss meines Studiums. Darüber hinaus habe ich von einem verstorbenen Familienmitglied ein großes Vermögen erhalten, und das Geld wurde auf legalem Wege beschafft, da diese Person geheime Investitionen getätigt hatte, von denen niemand wusste (z. B. Aktien, Anleihen, Angel-Investitionen usw.). Von diesen Investitionen erfuhren wir erst nach seinem Tod von seinem Anwalt, der uns mitteilte, dass wir als Begünstigte benannt seien und dass mein Familienmitglied strikt „heimlichen Reichtum“ praktizierte. Diese Gelder wurden außerhalb der USA verdient und sein Testamentsvollstrecker bearbeitet derzeit meinen Anteil am Nachlass. Kann ich diese Mittel verwenden, um ein EB-3-Visum zu erhalten, da ich legal in die USA eingereist bin (obwohl ich derzeit keinen Status habe) und die Mittel legal und außerhalb der USA verdient wurden? Was sind meine besten Optionen in dieser Situation?

Antworten

BoBi Ahn

BoBi Ahn

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Eine „unrechtmäßige Anwesenheit“ hat schwerwiegende Folgen für den Erhalt künftiger Einwanderungsvorteile. Da Sie jedoch in Ihrem Fall mit einem F-1-/Studentenstatus eingetreten sind, wurden Sie höchstwahrscheinlich mit D/S als Statusablauf zugelassen, was bedeutet, dass Ihnen kein „unrechtmäßiger Aufenthalt“ vorgeworfen wurde. Sie unterliegen also nicht der 10-Jahres-Sperre für die Beantragung eines Einwanderungsantrags oder eines Visums. Sie müssen das Land dennoch verlassen, bevor Sie ein Einwanderungsvisum beantragen dürfen, die EB-5-Beantragung ist jedoch weiterhin möglich basierend auf den bereitgestellten Informationen.

Charles Foster

Charles Foster

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Wenn Sie in den USA keinen Status haben, kann es je nach den Umständen schwierig sein, sich für das EB-5-Programm zu qualifizieren. Nichts hindert Sie daran, eine EB-5-Investor-Immigrant-Petition auf Formular I-526 einzureichen. Vorausgesetzt, die Petition selbst erfüllt alle Anforderungen (z. B. durch Investition in ein EB-5-Projekt mit vorheriger Genehmigung), ist dies wahrscheinlich Die I-526-Petition wird genehmigt. Wenn Sie sich nach den Fakten Ihres Falles mehr als 6 Monate unerlaubt in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben und Sie als nicht anerkannt gelten, wird Ihr EB-5-Antrag nach Genehmigung Ihres EB-3-Antrags zu gegebener Zeit für Ihre Abschlussprüfung eingeplant Vorstellungsgespräch beim zuständigen amerikanischen Konsulat in Ihrem Heimatland. Wenn Sie jedoch die USA verlassen, besteht für Sie das Risiko, dass Ihnen sofort eine dreijährige Sperre oder ein Verbot der Ausstellung eines Visums und der Wiedereinreise in die USA auferlegt wird, wenn Sie sich länger als sechs Monate unerlaubt aufgehalten haben oder Wenn Sie sich länger als ein Jahr unbefugt aufgehalten haben, unterliegen Sie einer zehnjährigen Sperre, was bedeutet, dass Sie sich entweder drei oder zehn Jahre lang physisch außerhalb der USA in Ihrem Heimatland aufhalten müssen. Sie müssen feststellen, ob die Nichtbeachtung Ihres ursprünglichen Studentenstatus zur Annullierung Ihres F-6-Studentenvisums geführt hat. Wenn dies der Fall wäre, hätten Sie an diesem Tag begonnen, eine unbefugte Anwesenheit anzuhäufen. Ich würde vorschlagen, dass Sie einen erfahrenen Anwalt konsultieren, vorzugsweise einen, der im Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht zertifiziert ist und über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von EB-1-Investoren und im Einwanderungsrecht im Allgemeinen verfügt, um festzustellen, ob Sie einer 10 unterliegen oder nicht - oder sogar 3-Jahres-Bar.

Ed Beshara

Ed Beshara

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Beauftragen Sie zunächst einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalt. Zweitens müssen Sie, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, die USA verlassen und Ihren Visumantrag beim US-Konsulat bearbeiten. Sie können sich nicht auf einen Wohnsitz in den USA einstellen, da Sie keinen Status mehr haben. Um jedoch eine Befreiung von der zehnjährigen Sperrfrist bei der Wiedereinreise in die USA zu erhalten, wenn Sie die USA verlassen, müssen Sie zunächst eine Befreiung von der Sperrfrist beantragen. Wenn Ihnen die Wiedereinreise in die USA nicht gestattet wurde, müssen Sie einen Elternteil oder Ehepartner vorweisen, der eine extreme Notlage aufweist. Wenn Sie einen US-Bürger aus den richtigen Gründen heiraten, können Sie einen Antrag auf eine bedingte Aufenthaltserlaubnis in den USA stellen, sogar ohne die USA verlassen zu müssen obwohl du keinen Status mehr hast.

Yazen Abdin

Yazen Abdin

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Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine Befreiung. Ohne weitere Informationen ist es unmöglich, dies mit Sicherheit zu wissen.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

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Die entscheidende Frage ist, ob Sie den Status anpassen können, sobald die Petition EB-5 I-526 genehmigt wurde. Die Antwort lautet höchstwahrscheinlich nicht, weil Sie keinen Status mehr haben. Können Sie ein konsularisches Verfahren im Ausland durchführen oder Ihr letztes Greencard-Interview im US-Konsulat im Ausland führen? Die Antwort lautet höchstwahrscheinlich ja. Wenn Sie als Student eingereist sind und von der USCIS oder einem Einwanderungsrichter kein Verstoß gegen Ihren Status festgestellt wurde, dann sind Sie höchstwahrscheinlich immer noch im F-1 D/S oder in der Dauer Ihres Status. Daher kann es sein, dass Sie die Sperre nicht auslösen, wenn Sie den Termin verlassen, um an Ihrem Termin teilzunehmen. Abhängig von Ihrer Nationalität gibt es möglicherweise auch andere Optionen.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Alle rechtmäßig erhaltenen Gelder, einschließlich der aus einer Erbschaft erhaltenen Gelder, können für EB-5-Investitionen verwendet werden, wenn aus den Dokumenten/Beweisen hervorgeht, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass die Gelder nicht aus rechtswidrigen Quellen stammen. Was Ihren Einwanderungsstatus anbelangt, haben Sie wahrscheinlich keinen Anspruch auf eine Statusanpassung, aber möglicherweise haben Sie Anspruch auf die Bearbeitung eines Einwanderungsvisums im Ausland, wenn Sie während einer Statusdauer (D/S) zugelassen wurden, was für F-1-Studenten üblich ist. Wenn das USCIS oder ein Einwanderungsrichter nicht festgestellt hat, dass Sie keinen Status haben und sich im Sinne der drei- oder zehnjährigen Wiedereinreisesperre unrechtmäßig aufhalten, sollte dies funktionieren. Bevor Sie entscheiden, ob EB-5 das Richtige für Sie ist, sollten Sie einen erfahrenen Einwanderungsanwalt konsultieren, um Ihre Optionen zu ermitteln.

Michael A. Harris, Esq

Michael A. Harris, Esq

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Möglicherweise können Sie in das EB-5-Programm investieren und ein Einwanderungsvisum außerhalb der Vereinigten Staaten beantragen. Wenn Sie bei Ihrer Zulassung als F-1-Visum-Student für die Dauer des Status (oder D/S) zugelassen wurden, dann haben Sie möglicherweise nicht die sogenannte rechtswidrige Anwesenheit erworben. Das Fehlen eines rechtmäßigen Status ist nicht dasselbe wie eine rechtswidrige Anwesenheit. Und wenn sich eine rechtswidrige Anwesenheit von sechs Monaten oder einem Jahr oder mehr ansammelt und die Vereinigten Staaten dann freiwillig verlassen werden, kann dies zu einer Unzulässigkeitsfeststellung nach den drei- oder zehnjährigen Fristen führen. Wenn ein ausländischer Student hier, der sich mit einem Visum aufhält, keinen Status hat, aber mit einem D/S-Stempel zugelassen wurde, kann der Student nach Genehmigung eines Einwanderungsantrags (z. B. des EB-6-Antrags) Anspruch auf ein Einwanderungsvisum im Ausland haben. . Um festzustellen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, empfehle ich Ihnen, mit einem EB-1-Anwalt zu sprechen, der auf Einwanderungsrecht spezialisiert ist.

Mitch Wexler

Mitch Wexler

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Obwohl Sie keinen Status haben, sind Sie in den USA nicht „unrechtmäßig aufhältig“, wenn Ihre I-94-Karte für die Dauer von „D/S“ gültig ist, wie es bei den meisten F-2-Studenten der Fall ist. Dies ist eine entscheidende Unterscheidung. Wenn dies der Fall ist, können Sie, wenn Sie für berechtigt befunden werden, die USA sicher verlassen und ein Einwanderungsvisum beantragen, sei es auf der Grundlage von EB-5 oder einem anderen Programm, und unterliegen NICHT der 10-Jahres-Sperrfrist, die für ausländische Staatsangehörige gilt, die dies tun „unerlaubt anwesend“ länger als 1 Jahr. Im Hinblick auf die Finanzierung Ihrer EB5-Investition ist es in Ordnung, ein Geschenk eines Familienmitglieds zu verwenden, solange dieses Familienmitglied die rechtmäßige Quelle seiner Gelder nachvollziehen kann. Es besteht die Möglichkeit, dass die in Kürze erwartete EB-5-Reform die familiären Beziehungen einschränkt, aus denen eine solche Schenkung zulässig ist. Solange Ihr verstorbenes Familienmitglied nachweisen kann, dass sein Nachlass aus einer rechtmäßigen Quelle stammt, sollte es funktionieren. Mit anderen Worten: Wenn der Wert aus geschätzten Aktien und anderen Investitionen stammt, möchte USCIS zunächst sehen, wie sie zu den Mitteln gelangt ist, um die anfängliche Aktie oder Investition zu kaufen. Mit der richtigen Beratung und einem detaillierten Angriffsplan haben Sie also auf der Grundlage der dargestellten Fakten einen gangbaren Weg zu einer US-Greencard durch das EB-5-Programm.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

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Ihre Situation ist kompliziert und bestimmte Aspekte können langfristige, negative Folgen für Ihre Einwanderungsberechtigung haben. Wurde Ihr F-Status-Ausschluss festgestellt? Wenn ja, wann genau ist das passiert? Es kann eine Sperrfrist von 3 oder 10 Jahren für Sie gelten. Wenn Sie ernsthaft in die USA einwandern möchten, müssen Sie sofort einen Anwalt konsultieren.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

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Hier gibt es zwei Probleme: Status und rechtmäßige Mittelbeschaffung. Sofern die USCIS nicht festgestellt hat, dass Sie keinen Status haben, haben Sie keinen rechtswidrigen Aufenthalt angehäuft, sollten aber dennoch die USA verlassen, bevor eine solche Feststellung getroffen werden kann. Wenn Sie nachweisen können, dass die Gelder rechtmäßig erworben und Ihnen geschenkt oder geerbt wurden, können sie für Anlagezwecke verwendet werden.

Stephen Berman

Stephen Berman

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Sie können den Status nicht ändern, wenn Sie keinen Status mehr haben. Sie müssten die USA verlassen und könnten dann mit einer zehnjährigen Sperre rechnen.

Ein Olusanjo Omoniyi

Ein Olusanjo Omoniyi

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Wenn Sie keinen Status mehr haben, wird die Gewährung des EB-5-Status wahrscheinlich verhindert.

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