Wie kann ich EB-5 beantragen, wenn ich mein F-1-Visum überschritten habe? - EB5Investors.com

Wie kann ich EB-5 beantragen, wenn ich mein F-1-Visum überschritten habe?

Im Jahr 1 habe ich die Aufenthaltsdauer meines F-1998-Studentenvisums in den USA etwa sechs Monate lang überschritten. Mein Studenten-OPT war 1998 abgelaufen und ich habe das Land im Mai 1999 freiwillig verlassen und lebe seitdem in Indien. Seitdem habe ich nie wieder versucht, nach Amerika einzureisen, und habe Papiere, die meinen Wohnsitz in Indien von 1999 bis heute belegen. Ich habe nur ein I-94-Papier mit dem autorisierten OPT darauf und keine anderen Unterlagen, um meine Aufenthaltsüberschreitung zu dokumentieren.
Ich habe vor, in Zukunft eine EB-5-Greencard zu beantragen. Wie wirkt sich meine Aufenthaltsüberschreitung auf meine Chancen auf eine Genehmigung für EB-5 aus? Tritt das 3- bis 10-jährige Verbot ab 1999 in Kraft, wenn ich das Land verlassen habe oder wenn ich in Zukunft die EB-5-Aufenthaltserlaubnis beantrage?

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Ein Olusanjo Omoniyi

Ein Olusanjo Omoniyi

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Möglicherweise ist dies möglich, aber wenden Sie sich für eine weitere Analyse Ihrer Aufenthaltsüberschreitung an einen Anwalt. Es kann jedoch sichergestellt werden, dass alle Fakten offengelegt werden, um weiteren Vorwürfen einer Falschdarstellung vorzubeugen, insbesondere wenn diese nicht offengelegt werden.

Ed Beshara

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Ein EB-5-Immigrationsanwalt kann Sie beraten. Wenn Sie seit 1999 in Indien leben, sollten Sie nicht der drei- oder zehnjährigen Anwaltspflicht unterliegen. Sie können die I-526-Petition einreichen und nach Genehmigung eine bedingte dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beim US-Konsulat erhalten.

Julia Roussinova

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Sofern USCIS oder ein Einwanderungsrichter nicht zu dem Schluss kommt, dass Sie eine rechtswidrige Anwesenheit angehäuft haben, damit die 3- oder 10-jährige Verjährungsfrist in Kraft tritt, sollte dies in Ihrem Fall nicht zutreffen, wenn Sie sich im F-1-Status befunden haben. Wenn Sie sich länger als 10 Jahre außerhalb der USA aufgehalten haben, sollten Sie keine Probleme haben und nach Rücksprache mit einem Einwanderungsanwalt EB-5 beantragen.

Daniel A Zeft

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In diesem Fall unterliegt Ihre Aufenthaltsüberschreitung nicht der Dreijahresfrist. Ausländische Staatsangehörige mit F-1-Status unterliegen nicht der dreijährigen Sperre, es sei denn, die US-Einwanderungsbehörden werden von der Überschreitung der Aufenthaltsdauer Kenntnis.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Sie haben Anspruch auf EB-5, weil entweder die Wiedereintrittssperre für Sie nicht galt, seit Sie in D/S aufgenommen wurden (Dauer des Status) und daher keine rechtswidrige Anwesenheit angesammelt wurde, ODER weil die Zeitsperre abgelaufen ist, weil Sie sich draußen aufgehalten haben der Vereinigten Staaten seit mehr als zehn Jahren.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

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Die 3/10-Jahres-Sperrfrist tritt ab 1999 in Kraft. Wenn Sie sich also weniger als ein Jahr lang unrechtmäßig in den USA aufgehalten haben, sind Sie, basierend auf den von Ihnen gemachten Angaben, für drei Jahre (nach Ihrer Abreise aus den USA) vom Empfang ausgeschlossen etwaige Einwanderungsvorteile. Da Sie Ihren OPT-Zeitraum (und nicht F-1 d/s) überschritten haben, liegt möglicherweise ein rechtswidriger Aufenthalt vor, aber es sieht so aus, als hätten Sie die 3-Jahres-Frist eingehalten und können sich nun ohne Einschränkungen für die EB-1-Bearbeitung bewerben.

Charles Foster

Charles Foster

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Wenn Sie 1 die Aufenthaltsdauer Ihres F-6-Studentenvisums um 1998 Monate überschritten haben und im Mai 1999 freiwillig abgereist sind, sind Sie immer noch berechtigt, über das EB-5-Programm eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den Vereinigten Staaten zu erhalten. Sofern Sie in Ihrer Bewerbung wahrheitsgemäße Angaben machen, besteht für Sie keine Sperre. Sie müssten dennoch den EB-5-Antrag auf Formular I-526 einreichen und ihn genehmigen lassen, bevor Sie zu Ihrem letzten Vorstellungsgespräch eingeplant werden, sodass die 3-Jahres-/10-Jahres-Verjährungsfrist für Sie nicht gelten würde, da Sie auf jeden Fall haben mehr als 10 Jahre in Indien verbracht.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

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Um die Gültigkeitsdauer eines F-Visums zu überschreiten, muss eine solche Finanzierung durch einen Sachverständigen, Richter usw. erfolgen. Geschieht dies nicht, liegt möglicherweise keine Überschreitung der Aufenthaltsdauer vor. In jedem Fall ist inzwischen eine dreijährige Sperre abgelaufen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sicherstellen kann, dass keine Wegweisungsanordnungen gegen Sie vorliegen.

Yazen Abdin

Yazen Abdin

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Wenn festgestellt wird, dass Sie die Aufenthaltsdauer tatsächlich überschritten haben, müssen wir zunächst die Anzahl der Tage berechnen, an denen Sie die Aufenthaltsdauer überschritten haben. Dadurch wird die anzuwendende Messlatte bestimmt. Da dies alles vor so langer Zeit passiert ist, ist die Messlatte, die auch immer galt, vorbei. Möglicherweise benötigen Sie jedoch dennoch eine Befreiung.

Irina A. Rostova

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Die Bar wird ab dem Tag gezählt, an dem Sie die USA verlassen. Es sollte keinen Einfluss auf Ihre Fähigkeit haben, über EB-5 eine Green Card zu erhalten.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

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Da es den Anschein hat, dass Sie den F-1 D/S-Status hatten, würde die dreijährige Sperre nicht gelten. Aber selbst wenn sie die Regeln geändert haben, ist das schon mehr als drei Jahre her, sodass es kein Anwaltsproblem gibt.

Dale Schwartz

Dale Schwartz

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Sie sollten sich problemlos für EB-5 bewerben können. Da Sie F-1 waren, gilt die Sperrfrist von 3-10 Jahren möglicherweise nicht für Sie. Die Sperrfrist von 3-10 Jahren beginnt mit dem Datum, an dem Sie die USA verlassen haben. Selbst wenn die Sperrfrist für Sie gilt, waren Sie also seit mehr als 10 Jahren außerhalb der USA und haben somit alle Sperrfristen erfüllt.

Stephen Berman

Stephen Berman

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Bis das Department of Homeland Security feststellt, dass Sie eine rechtswidrige Anwesenheit angehäuft haben, werden Sie keine rechtswidrige Anwesenheit angehäuft haben. Ein Schüler wird für die Dauer seines Status zugelassen und unterliegt daher keinem unrechtmäßigen Aufenthalt, selbst wenn er sich nicht in der Schule befindet.

Robert Loughran

Robert Loughran

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Sie haben Recht, wenn Sie über frühere Markierungen in Ihrer Einwanderungsgeschichte besorgt sind. Es scheint jedoch, dass auf Ihren früheren Verstoß gegen die Einwanderungsbestimmungen verzichtet werden kann und dass Sie außerdem mehr als ein Jahrzehnt außerhalb der USA verbracht haben, was die vorgeschriebene Strafe darstellt. Die Sorge wegen Ihrer vorherigen Aufenthaltsüberschreitung besteht darin, dass sie eine Einwanderungsabsicht zeigt, die die meisten Antragsteller von vorübergehenden/Nichteinwanderungsvisa ausschließen würde. Beim EB-5-Visum handelt es sich jedoch um ein dauerhaftes Einwanderungsvisum, das eine Einwanderungsabsicht voraussetzt. Wenn Sie sich als Investor für den EB-5 qualifizieren, sollte die Überschreitung der Aufenthaltsdauer vor fast zwei Jahrzehnten Sie daher nicht daran hindern, ein Einwanderungsvisum ausstellen zu lassen; dies ist lediglich etwas, das wir vor dem Visuminterview klären und dokumentieren müssen.

Robert Perkins

Robert Perkins

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Hallo, Sie unterliegen nicht den 3- und 10-Jahres-Sperren, da ein F-1 für die Dauer des Status gewährt wird (D/S wird auf der I-94 verwendet). Dies ist eine Ausnahme/Lücke zu diesen Balken. Selbst wenn dies als Überschreitung der Aufenthaltsdauer angesehen wird, befinden Sie sich darüber hinaus seit mehr als 10 Jahren außerhalb der Vereinigten Staaten, sodass Ihre Überschreitung der Aufenthaltsdauer im Hinblick auf Ihr EB-5 kein Problem darstellen sollte.

Mitch Wexler

Mitch Wexler

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Die Sperre beginnt mit Ihrer Ausreise aus den USA im Jahr 1999. Es ist unklar, ob Ihr Zeitraum der rechtswidrigen Anwesenheit mehr oder weniger als 180 Tage betrug. Wenn es weniger wäre, wäre die Bar für 3 Jahre gültig. Wenn es mehr wäre, wäre die Bar für 10 Jahre gültig. Unabhängig davon sind Sie seit über 10 Jahren nicht in den USA, daher ist dies kein Problem. Dies ist keine Grundlage für die Ablehnung Ihres I-526-Antrags oder Ihres Einwanderungsvisumantrags, nachdem das I-526 genehmigt wurde. Das größere Problem ist die Dringlichkeit. Um Ihre I-526-Petition einzureichen, bevor bevorstehende Änderungen am EB-5-Programm in Kraft treten. Die bedeutendste Änderung für Antragsteller ist wahrscheinlich eine signifikante Erhöhung des Investitionsbetrags von 500 $ auf 920 $ und der voraussichtliche Zeitpunkt liegt in den nächsten Monaten.

Michael A. Harris, Esq

Michael A. Harris, Esq

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Die 3/10-Jahres-Barren gelten möglicherweise nicht für Sie. Am besten lässt sich das aber in einem ausführlichen Beratungsgespräch besprechen. Es kann davon abhängen, ob Sie für die Dauer Ihres Status im Rahmen Ihres F-1-Programms zugelassen waren (gekennzeichnet mit einem D/S in Ihrem Reisepass). Wenn Sie der 3- oder 10-Jahres-Verjährungsfrist unterliegen, beginnt die Zeitspanne mit Ihrer Ausreise aus den USA. Weitere Faktoren können eine Rolle spielen. Wenden Sie sich daher bitte an einen Spezialisten für Einwanderungsrecht.

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

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Mit der 10-Jahres-Sperre soll verhindert werden, dass Personen nach der Ausreise aus den USA zehn Jahre lang wieder einreisen. Da Sie die USA 10 verlassen haben, können Sie mit dem Einwanderungsvisum EB-1999 problemlos wieder einreisen, solange Sie keine anderen Unzulässigkeitsprobleme haben .

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