Wie kann ich EB-5 beantragen, wenn ich ein ausstehendes I-130 habe? - EB5Investors.com

Wie kann ich EB-5 beantragen, wenn ich ein ausstehendes I-130 habe?

Ich habe bereits eine I-130-Petition eingereicht. Aufgrund des aktuellen Prioritätsdatums muss ich jedoch damit rechnen, dass es lange dauern wird, bis ich Ergebnisse erhalte. Jetzt denke ich darüber nach, mich an EB-5 zu wenden. Wird es einen Konflikt zwischen EB-5 und meinem bevorstehenden I-130 geben? Muss ich es zurückziehen, bevor ich I-526 einreiche?

Antworten

Julia Roussinova

Julia Roussinova

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können auf jeden Fall eine I-526-Petition einreichen, solange Sie sich für ein EB-5-Visum qualifizieren. Es besteht kein Konflikt und Sie müssen die I-130 nicht zurückziehen. Wenn Sie aufgrund eines genehmigten Einwanderungsantrags berechtigt sind, Ihren Status anzupassen, müssen Sie die Grundlage für die Anpassung auswählen, z. B. I-526 oder I-130, je nachdem, was zuerst eintritt.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Sie können fast immer mehrere Greencard-Anträge stellen – diese stehen im Allgemeinen nicht im Widerspruch.

Rebecca Sing

Rebecca Sing

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Es können zwei Greencard-Anträge gleichzeitig anhängig sein. Das eine hat keinen Einfluss auf das andere, es sei denn, USCIS erhält betrügerische Informationen.

Raymond Lahoud

Raymond Lahoud

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Die Tatsache, dass beim Department of State National Visa Center (NVC) ein Antrag auf Ausländerangehörigkeit anhängig ist oder auf dessen Prioritätsdatum wartet, hindert Sie nicht daran, über das EB-5-Investorenvisumprogramm einen rechtmäßigen Daueraufenthalt zu beantragen. Wenn Sie sich entscheiden, weiterzumachen, müssen Sie unbedingt eine kompetente, erfahrene und engagierte EB-5-Einwanderungsvertretung suchen.

Daniel A Zeft

Daniel A Zeft

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Sie können gleichzeitig eine anhängige I-130-Petition und eine anhängige I-526-Petition haben. Sie müssen die anhängige I-130-Petition nicht zurückziehen.

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Es gibt keinen Konflikt. Sie können mehrere Einwanderungsanträge gleichzeitig eingereicht/anhängig/genehmigt haben. Sie müssen sich nur für eine Option entscheiden, wenn Sie den Prozess zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in den USA tatsächlich abgeschlossen haben.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Nein, Sie können beliebig viele Greencard-Optionen gleichzeitig beantragen.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Sie können Ihre I-526-Petition für Einwanderungsarbeiter (EB-5-Petition) zusammen mit einer anhängigen familienbezogenen I-130-Einwanderungspetition bearbeiten. Hier liegt kein Konflikt vor und Sie müssen die I-130 nicht zurückziehen. Sie haben die Möglichkeit zu wählen, was schneller (oder mit einem günstigeren Prioritätsdatum) bearbeitet wird (I-130 oder I-526), ​​um Ihre letzten Schritte bei der Greencard-Bearbeitung fortzusetzen.

Yazen Abdin

Yazen Abdin

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Sowohl die I-130 als auch die I-526 sind Einwanderungsanträge. Es gibt keinen Unterschied in der Absicht. Daher können Sie das EB-5 beantragen und es sollte keine Auswirkungen auf Ihr ausstehendes I-130 haben.

Blake Harrison

Blake Harrison

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Sie müssen die I-130 nicht zurückziehen, bevor Sie die I-526 einreichen. USCIS ermöglicht die Speicherung mehrerer Einwanderungsvisumanträge. Die Fälle werden unabhängig voneinander entschieden und stehen nicht im Widerspruch zueinander.

Belma Demirovic Chinchoy

Belma Demirovic Chinchoy

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Kein Konflikt; Sie können sich bewerben. Die I-130 muss nicht zurückgezogen werden.

Robert West

Robert West

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Kein Konflikt. Es besteht keine Notwendigkeit, die I-130 zurückzuziehen.

Barbara Suri

Barbara Suri

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Sie können so viele Einwanderungsleistungen beantragen, für die Sie Anspruch haben.

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Es besteht kein Verbot, mehr als einen Einwanderungsantrag gleichzeitig einzureichen.

Mark AM Catam, Esq

Mark AM Catam, Esq

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Es gibt überhaupt keinen Konflikt.

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