Ich habe bereits eine I-130-Petition eingereicht. Aufgrund des aktuellen Prioritätsdatums muss ich jedoch damit rechnen, dass es lange dauern wird, bis ich Ergebnisse erhalte. Jetzt denke ich darüber nach, mich an EB-5 zu wenden. Wird es einen Konflikt zwischen EB-5 und meinem bevorstehenden I-130 geben? Muss ich es zurückziehen, bevor ich I-526 einreiche?
Antworten
Julia Roussinova
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können auf jeden Fall eine I-526-Petition einreichen, solange Sie sich für ein EB-5-Visum qualifizieren. Es besteht kein Konflikt und Sie müssen die I-130 nicht zurückziehen. Wenn Sie aufgrund eines genehmigten Einwanderungsantrags berechtigt sind, Ihren Status anzupassen, müssen Sie die Grundlage für die Anpassung auswählen, z. B. I-526 oder I-130, je nachdem, was zuerst eintritt.
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können fast immer mehrere Greencard-Anträge stellen – diese stehen im Allgemeinen nicht im Widerspruch.
Rebecca Sing
EB-5 EinwanderungsanwälteEs können zwei Greencard-Anträge gleichzeitig anhängig sein. Das eine hat keinen Einfluss auf das andere, es sei denn, USCIS erhält betrügerische Informationen.
Raymond Lahoud
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Tatsache, dass beim Department of State National Visa Center (NVC) ein Antrag auf Ausländerangehörigkeit anhängig ist oder auf dessen Prioritätsdatum wartet, hindert Sie nicht daran, über das EB-5-Investorenvisumprogramm einen rechtmäßigen Daueraufenthalt zu beantragen. Wenn Sie sich entscheiden, weiterzumachen, müssen Sie unbedingt eine kompetente, erfahrene und engagierte EB-5-Einwanderungsvertretung suchen.
Daniel A Zeft
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können gleichzeitig eine anhängige I-130-Petition und eine anhängige I-526-Petition haben. Sie müssen die anhängige I-130-Petition nicht zurückziehen.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteEs gibt keinen Konflikt. Sie können mehrere Einwanderungsanträge gleichzeitig eingereicht/anhängig/genehmigt haben. Sie müssen sich nur für eine Option entscheiden, wenn Sie den Prozess zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in den USA tatsächlich abgeschlossen haben.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, Sie können beliebig viele Greencard-Optionen gleichzeitig beantragen.
BoBi Ahn
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können Ihre I-526-Petition für Einwanderungsarbeiter (EB-5-Petition) zusammen mit einer anhängigen familienbezogenen I-130-Einwanderungspetition bearbeiten. Hier liegt kein Konflikt vor und Sie müssen die I-130 nicht zurückziehen. Sie haben die Möglichkeit zu wählen, was schneller (oder mit einem günstigeren Prioritätsdatum) bearbeitet wird (I-130 oder I-526), um Ihre letzten Schritte bei der Greencard-Bearbeitung fortzusetzen.
Yazen Abdin
EB-5 EinwanderungsanwälteSowohl die I-130 als auch die I-526 sind Einwanderungsanträge. Es gibt keinen Unterschied in der Absicht. Daher können Sie das EB-5 beantragen und es sollte keine Auswirkungen auf Ihr ausstehendes I-130 haben.
Blake Harrison
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssen die I-130 nicht zurückziehen, bevor Sie die I-526 einreichen. USCIS ermöglicht die Speicherung mehrerer Einwanderungsvisumanträge. Die Fälle werden unabhängig voneinander entschieden und stehen nicht im Widerspruch zueinander.
Belma Demirovic Chinchoy
EB-5 EinwanderungsanwälteKein Konflikt; Sie können sich bewerben. Die I-130 muss nicht zurückgezogen werden.
Robert West
EB-5 EinwanderungsanwälteKein Konflikt. Es besteht keine Notwendigkeit, die I-130 zurückzuziehen.
Barbara Suri
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können so viele Einwanderungsleistungen beantragen, für die Sie Anspruch haben.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteEs besteht kein Verbot, mehr als einen Einwanderungsantrag gleichzeitig einzureichen.
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