Ich bin 2008 mit einem Touristenvisum eingereist, habe meinen Aufenthalt verlängert und ein I-797a statt eines I-94 erhalten. Auf dem Langformular war das Abreisedatum (der zulässige Aufenthalt) 2009 angegeben. Auf dem I-797a, dem Formular, das dem Reisepass beigefügt ist, ist jedoch kein Datum angegeben. Ich bin immer noch in den USA und meine Firma ist ein Bundesauftragnehmer, d. h. sie macht Geschäfte mit der Regierung. Ich bin daran interessiert, ein Visum über EB-5 zu beantragen, aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass mein Status verloren geht? Wenn ich das EB-5-Verfahren durchlaufe, kann ich dann meinen Status auf US-Boden anpassen, oder werden sie wissen, dass ich überzogen habe und ich mich an das Konsulat in meinem Land wenden muss? Wenn Letzteres zutrifft, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich automatisch für 10 Jahre gesperrt werde?
Antworten
Ed Beshara
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Einreichung eines I-526-Formulars ist nicht vom Standort des Investors abhängig. Der Investor kann sich entweder in den USA oder außerhalb der USA befinden. Wenn der Investor sich in den USA nicht einleben kann, beantragt er über das US-Konsulat eine bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteEs ist wichtig, einen US-Einwanderungsberater zu engagieren, der Ihre gesamte US-Einwanderungsgeschichte überprüft. Sie können auch bei der US-Regierung alle Informationen anfordern, die sie über Ihre Einwanderungsprozesse hat.
BoBi Ahn
EB-5 EinwanderungsanwälteEs klingt, als müssten Sie zunächst herausfinden, ob Sie derzeit einen Status haben, bevor Sie weitere Schritte zur Beantragung von Einwanderungsleistungen unternehmen. Wenn Ihr Arbeitgeber ein Bundesauftragnehmer ist, sollte er sehr sorgfältig darauf achten, dass alle seine Mitarbeiter einen gültigen Status haben, damit sie den Vertrag nicht verlieren. Sie sollten sich bei Ihrem Arbeitgeber und seinem Anwalt erkundigen, ob die entsprechenden Aufenthaltsverlängerungen beantragt wurden, um Ihren Status beizubehalten.
Gregory Romanovsky
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie kein Arbeitsvisum beantragt haben, scheint es, als ob Sie seit 2009 keinen Status mehr haben. Dies macht Sie für eine Statusanpassung in den USA unzulässig und Sie unterliegen der 10-jährigen Sperre, wenn Sie die USA verlassen.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie 2008 mit einem Touristenvisum eingereist sind, dieses einmal verlängert haben und immer noch hier sind, dann haben Sie möglicherweise ein 10-jähriges Einreiseverbot. Das Touristenvisum wird maximal um sechs Monate verlängert. Was ich nicht sicher bin, ist, was Sie damit meinen, dass Ihr Unternehmen ein Bundesauftragnehmer ist? Ist dies ein Unternehmen, das Ihnen gehört, und basierte I-797 auf einer anderen Verlängerung/Änderung als einem Touristenvisum? Da die Bundesregierung normalerweise überprüft, ob ihr Vertragsunternehmen und seine Mitarbeiter legal hier sind, frage ich mich, wie Sie den Vertrag erhalten. Ich würde Ihnen empfehlen, mit all Ihren Dokumenten einen erfahrenen Einwanderungsanwalt zu konsultieren, bevor Sie die EB-5-Option in Betracht ziehen. Fragen und Antworten
Philip H. Teplen
EB-5 EinwanderungsanwälteEs klingt, als ob Sie keinen Status mehr hätten, was ein großes Problem darstellt. Sie sollten sich umgehend an einen Einwanderungsanwalt wenden.
Michael E Kolben
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn das letzte Formular I-94, das Sie erhalten haben, 2009 abgelaufen ist, dann ist meine vorläufige Einschätzung (vorbehaltlich der Bestätigung, falls und wenn ich Ihre Dokumente formal prüfe und zu diesem Zweck beauftragt werde), dass Sie nicht berechtigt sind, Ihren Status in den USA zu ändern, da Sie hier nicht kontinuierlich einen legalen Status aufrechterhalten haben und dass Ihnen darüber hinaus, wenn Sie die USA verlassen, um bei einem Konsulat ein Einwanderungsvisum zu beantragen, die Rückkehr für 10 Jahre untersagt wird, da Sie sich (nach Ablauf Ihres Formulars I-94) ein Jahr oder länger illegal in den USA aufgehalten haben. Sie können eine Aufhebung der 10-Jahres-Sperre beantragen, wenn und nur wenn Sie einen US-Bürger oder einen Elternteil oder Ehepartner mit rechtmäßigem ständigen Wohnsitz haben, der extreme Härten erleiden würde, wenn Ihnen die Rückkehr nicht gestattet würde. Es mag einen Weg geben, dies zu umgehen, aber es ist zu kompliziert, um es in dieser Antwort zu erklären.
Stephen Berman
EB-5 EinwanderungsanwälteIn einer Genehmigungsmitteilung wird das Datum angegeben, an dem Ihre Verlängerung endet. Normalerweise erhalten Sie sechs Monate. Daher ist es unmöglich, dass Sie sich noch im rechtmäßigen Nichteinwandererstatus befinden, und es ist offensichtlich, dass Sie die USA verlassen müssen, um ein neues Visum zu erhalten. Ja, Sie unterliegen einer 10-jährigen Einreisesperre, wenn Sie die USA verlassen.
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