Wir sind am 5. September mit unseren neu ausgestellten EB-5-Visums in die USA eingereist. Es ist nun schon über einen Monat her und wir warten immer noch auf die Ausstellung unserer Sozialversicherungsnummern (SSNs). Ist das normal? Wie lange dauert die Ausstellung und Zustellung voraussichtlich?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, das dauert ungefähr einen Monat, aber Sie können bei jedem Sozialversicherungsamt nachfragen.
Renata Duarte
EB-5 EinwanderungsanwälteEin Monat ist länger als üblich. Sie können Ihr lokales SSA-Büro aufsuchen oder anrufen. Wenn sich neue EB-5-Einwanderer für das DS-260-Formular entscheiden, damit die Sozialversicherung die SSN automatisch ausstellt („Enumeration at Entry“), sollten Sie die Karte laut den Richtlinien der SSA innerhalb von 7 bis 10 Werktagen und in jedem Fall innerhalb von 3 Wochen nach Ihrer Ankunft erhalten.
Wenn Sie sich nicht für DS‑260 entschieden haben, müssen Sie sich persönlich mit Formular SS‑5 und Originaldokumenten bei der SSA bewerben.
Natalia Morozova
EB-5 EinwanderungsanwälteManchmal kommt es zu Verzögerungen bei der Zustellung der Sozialversicherungskarte. Sie sollten sie an die Adresse senden, die Sie der Botschaft angegeben haben. Sie können auch einen Termin bei der Sozialversicherungsbehörde vereinbaren, um den Vorgang zu beschleunigen. Viel Glück.
Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteNormalerweise erhalten Sie die Green Card zeitgleich mit der Ausstellung der Green Card. Sollten Sie diese noch nicht erhalten haben, können Sie nach der Wiedereröffnung der Bundesregierung persönlich bei der Sozialversicherungsbehörde vorbeikommen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteKommt oft ungefähr zur gleichen Zeit, aber wenn nicht, gehen Sie einfach mit Ihrer Daueraufenthaltskarte zum nächsten Sozialversicherungsamt und fragen Sie nach. (Für einige SSA-Büros ist ein Termin erforderlich.)
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


