Wenn ich ein H-1B-Visum erhalten würde, könnte ich dann gleichzeitig den Antragsprozess für ein EB-5-Visum starten? Gibt es eine zeitliche Beschränkung zwischen der Beschäftigung mit einem H-1B-Visum und dem Erwerb des EB-5-Investorenstatus?
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteNein, das H-1B-Visum ist ein Visum mit doppelter Absicht. Sie können den EB-5-Antrag vor oder nach der Einreichung des H-1B-Visums stellen.
Zu beachten ist jedoch, dass das Programm sehr beliebt ist und dass bei einer Regression keine gleichzeitige Beantragung von Arbeits- und Reisevergünstigungen mehr möglich ist.
Auch wenn man in der H-1B-Lotterie, die am 1. Oktober 2026 beginnt, ausgewählt wird, die Bestandsschutzregelung des EB-5-Programms aber am 30. September 2026 endet.
David S. Santee
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie können mit einem H-1B-Visum in die USA einreisen, auch wenn Sie planen, einen Antrag auf Statusanpassung über EB-5 zu stellen.
Das H-1B-Visum ist eine der wenigen Nicht-Einwandererkategorien, die eine „doppelte Absicht“ ermöglicht. Das bedeutet, dass Sie als H-1B-Nicht-Einwanderer mit der Absicht einreisen dürfen, später einzuwandern. Das EB-5-Verfahren hat keine negativen Auswirkungen auf das H-1B-Verfahren, und die Einreise mit dem H-1B-Visum hat keine negativen Auswirkungen auf den EB-5-Antrag. Das H-1B-Visum ist eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis, die um weitere drei Jahre und in manchen Fällen sogar noch länger verlängert werden kann. Dies ist wichtig, da ein EB-5-Antragsteller, der eine Statusanpassung beantragt, seinen rechtmäßigen Nicht-Einwandererstatus beibehalten muss.
Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteEs gibt keine Einschränkung. Sie können das EB-5-Visum sogar vor dem H1B-Visum beantragen.
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