Wie schnell kann ich nach Erhalt meines EB-5-Visums die US-Staatsbürgerschaft beantragen? - EB5Investors.com

Wie schnell kann ich nach Erhalt meines EB-5-Visums die US-Staatsbürgerschaft beantragen?

Wenn mein EB-5-Visumantrag erfolgreich ist, wie schnell kann ich nach Erhalt der Green Card mit meinem Einbürgerungsantrag beginnen?

Antworten

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sobald Sie seit 57 Monaten im Besitz einer Green Card sind, können Sie einen Antrag stellen, vorausgesetzt, Ihr bedingungsloser Aufenthaltstitel wurde genehmigt.

Renata Duarte

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Als EB-5-Investor erhalten Sie zunächst eine bedingte Green Card mit einer Gültigkeit von zwei Jahren. Innerhalb von 2 Tagen vor Ablauf dieser bedingten Karte müssen Sie das Formular I-90 (Petition zur Aufhebung der Bedingungen) einreichen. Nach der Genehmigung erhalten Sie eine unbefristete Green Card mit einer Gültigkeit von zehn Jahren.
Die gesamte Zeit, die Sie mit einer bedingten Aufenthaltserlaubnis verbringen, wird auf die fünfjährige Aufenthaltsdauer angerechnet, die für die Einbürgerung erforderlich ist. Ab dem Datum des Inkrafttretens Ihrer bedingten Green Card beginnt Ihre Aufenthaltsdauer, die auf die fünfjährige Frist angerechnet wird.
Die meisten EB-5-Investoren sind berechtigt, das Formular N-400 (Antrag auf Einbürgerung) 90 Tage vor Erreichen der 5-Jahres-Marke ab Beginn ihrer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis einzureichen.

Julia Veremiyenko-Campos

Julia Veremiyenko-Campos

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Sie können die Staatsbürgerschaft innerhalb von 90 Tagen vor dem fünften Jahrestag Ihrer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis (Datum der Ausstellung Ihrer bedingten Green Card) beantragen. Sie müssen außerdem die Anforderungen an physische Anwesenheit, ständigen Wohnsitz und guten moralischen Charakter erfüllen.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

90 Tage nach der Angabe Ihres Wohnsitzes wird auch das I-829 erfolgreich beschieden.

Michael A. Harris, Esq

Michael A. Harris, Esq

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Wenn Ihr EB-5-Antrag genehmigt wird, erhalten Sie zunächst eine zweijährige bedingte Green Card. Gegen Ende dieses Zeitraums müssen Sie das Formular I-2 einreichen, um die Bedingungen aufzuheben und eine vollwertige, rechtmäßige Daueraufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Erst nach Genehmigung dieses Antrags sind Sie auf dem besten Weg zur US-Staatsbürgerschaft. Die Einbürgerungsregeln erfordern insgesamt fünf Jahre Daueraufenthalt (Ihre bedingte und Ihre bedingungslose Green Card-Zeit werden dabei angerechnet), sowie ununterbrochenen Wohnsitz, physische Anwesenheit und einen guten moralischen Charakter. Mit anderen Worten: Sie können die Staatsbürgerschaft frühestens fünf Jahre nach Erhalt der bedingten Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen, vorausgesetzt Ihr I-829 wurde genehmigt.

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