Ich habe einen EB-5- und einen EB-2-Fall, die derzeit beide anhängig sind. Ich arbeite in den USA mit einem H-1b-Visum und werde bald nach Indien zurückkehren, um es zu verlängern. Was soll ich im DS-160-Formular zu der Frage sagen: „Hat jemals jemand in Ihrem Namen einen Einwanderungsantrag bei der US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde eingereicht?“
Antworten
Ein Olusanjo Omoniyi
EB-5 EinwanderungsanwälteSie sollten mit „Ja“ antworten. Durch die Offenlegung wird der Anschein einer Falschdarstellung vermieden.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssen mit „Ja“ antworten und beides offenlegen.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteH-1B ist ein Visum mit doppelter Absicht, sodass Sie einen Einwanderungsantrag anhängig machen können.
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie müssen sowohl die EB-2- als auch die EB-3-Petition offenlegen. Aufgrund der doppelten Absicht werden diese jedoch kein rechtliches Problem darstellen.
Charles Foster
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Sie sollten also angeben, dass Sie die EB-5-Petition eingereicht haben und Ihr Arbeitgeber die EB-2-Petition eingereicht hat.
BoBi Ahn
EB-5 EinwanderungsanwälteSie sollten mit Ja antworten. Für H-1B-Zwecke. Die Einreichung eines Einwanderungsantrags oder die Einwanderung hat keinen Einfluss auf Ihre Fähigkeit, ein H-1B-Visum zu erhalten, da es sich um ein Visum mit doppelter Absicht handelt.
Belma Demirovic Chinchoy
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Antwort lautet „Ja“. Geben Sie dann die LIN-Quittungsnummer vom I-140 ein.
Daniel P. Hanlon
EB-5 EinwanderungsanwälteSie sollten deutlich angeben, dass JA, ZWEI Einwanderungsvisumanträge in Ihrem Namen eingereicht wurden, und das Formular entsprechend vermerken.
Dale Schwartz
EB-5 EinwanderungsanwälteSag die Wahrheit. Sagen Sie „JA“ und erklären Sie, dass diese Fälle bei Ihnen anhängig sind.
Phuong Le
EB-5 EinwanderungsanwälteMuss immer wahrheitsgemäß antworten. Sie werden es sowieso wissen, wenn sie Ihren Anmeldeverlauf überprüfen. Ihre Anwälte sollten Sie hier bereits beraten haben, also fragen Sie bei ihnen nach.
Stephen Berman
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Antwort ist ja. Das EB-5 ist ein Einwanderungsvisum.
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