Ich möchte ein EB-5-Regionalzentrum einrichten, habe aber derzeit einen ständigen Wohnsitz in den USA und bin kein Staatsbürger. Bin ich weiterhin qualifiziert, mich als Leiter eines Regionalzentrums für die Gründung eines EB-5-Regionalzentrums zu bewerben? Welche Hindernisse könnte ich mit meinem Status haben?
Antworten
Shahzad Q Qadri
RC-ErstellerIhr Status schließt die Gründung eines Regionalzentrums nicht aus.
Ein Olusanjo Omoniyi
Finden Sie Anwälte für EB-5-Visa: Verzeichnis der EinwanderungsanwälteAls ständiger Bewohner steht Ihnen nichts im Wege, Rektor des EB-5 Regional Center zu werden. Übrigens müssen Sie kein US-Bürger sein, um Rektor des EB-5 Regional Center zu werden.
Fredrick W. Voigtmann
Finden Sie Anwälte für EB-5-Visa: Verzeichnis der EinwanderungsanwälteEs gibt keine gesetzliche oder behördliche Anforderung hinsichtlich des Einwanderungsstatus eines Regionalzentrumsleiters. Daher sollten Sie auf dem Weg zum Leiter eines regionalen Zentrums keine Hindernisse im Zusammenhang mit dem Einwanderungsrecht haben.
Ed Beshara
Finden Sie Anwälte für EB-5-Visa: Verzeichnis der EinwanderungsanwälteEin Auftraggeber oder Eigentümer einer Regional Center Corporation kann entweder ein ständiger Einwohner der USA, ein Ausländer oder ein US-Bürger sein. Es gibt keine Hindernisse, vielmehr vertreten wir Kunden, die in die verschiedenen oben genannten Kategorien fallen.
Salvatore Picataggio
Finden Sie Anwälte für EB-5-Visa: Verzeichnis der EinwanderungsanwälteSolange Sie rechtlich in der Lage sind, ein US-Unternehmen zu besitzen und dieses US-Unternehmen bei dem Staat zu registrieren, in dem Ihr geplantes Regionalzentrum Geschäfte tätigen wird (da es sich bei Regionalzentren normalerweise um LLCs, LPs usw. handelt), weiß ich nicht, warum Sie das tun Konnte kein Direktor eines regionalen Zentrums sein.
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