Mein Mann ist dabei, ein I-485 auf der Grundlage von EB-5 einzureichen. Ich soll es mit ihm einreichen. Ich befinde mich jedoch im anhängigen Verfahren für ein I-539 und eine Beweisaufforderung des USCIS. Ich habe einen Rücktrittsbrief an das USCIS geschrieben und warte auf deren Entscheidung. Das Problem ist, dass ich meinen Status letzten Monat storniert habe (keinen Status mehr) und jetzt ist alles im anhängigen Verfahren. Habe ich gemäß der Anwendbarkeit des I-485 noch einen autorisierten Aufenthalt? Kann ich ein I-485 einreichen, bevor mein I-539 eine endgültige Entscheidung hat?
Antworten
Ein Olusanjo Omoniyi
EB-5 EinwanderungsanwälteDas bedeutet, dass die letzte Aktion normalerweise Vorrang vor der vorherigen Aktion hat. Im Wesentlichen bestätigt Ihr Widerrufsschreiben den anhängigen I-539-Antrag. Daher haben Sie praktisch keine Aufenthaltserlaubnis mehr in den USA. Das Einreichen eines I-485 ist möglicherweise nicht hilfreich, da die Rücknahme des I-539 bedeutet, dass Sie keinen legalen Status haben und sich daher während Ihres Aufenthalts in den USA nicht anpassen können. Sofern Sie dem I-539 nicht erfolgreich nachkommen, dem USCIS die angeforderten Nachweise vorlegen und das USCIS anweisen, Ihr Widerrufsschreiben aufzuheben, werden Sie sich wahrscheinlich nicht in den USA anpassen können. Beachten Sie auch, dass jedes in Ihrem Namen eingereichte I-485 abgelehnt wird, sofern Sie keinen legalen Status in den USA aufrechterhalten, und Ihnen je nach Dauer Ihres Überziehens für einen erheblichen Zeitraum die Wiedereinreise in die USA untersagt werden kann. Wenn Sie beispielsweise länger als sechs Monate überziehen, beträgt die Sperre drei Jahre, und wenn die Überziehungsdauer mehr als ein Jahr beträgt, beträgt die Sperre zehn Jahre. Es empfiehlt sich, mit einem EB-10-Einwanderungsanwalt über die Auswirkungen Ihrer geplanten Entscheidungen zu sprechen.
Ed Beshara
EB-5 EinwanderungsanwälteAuf der Grundlage einer genehmigten I-526-Petition können Sie eine bedingte Daueraufenthaltserlaubnis beantragen. Nur wenn Sie einen legalen Nichteinwandererstatus haben, z. B. den B-2-Besucherstatus, können Sie in den USA einen I-485-Antrag stellen. Dieser Antrag führt zur Gewährung einer bedingten Daueraufenthaltserlaubnis. Wenn Sie keinen legalen Status haben, können Sie keinen Antrag auf bedingten Daueraufenthaltsstatus stellen.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteSie können Ihr I-485 einreichen, während das I-539 noch anhängig ist, aber USCIS wird zuerst über das I-539 entscheiden. Wenn es genehmigt wird, gibt es kein Problem. Wenn es abgelehnt wird, bleiben Sie aufgrund Ihres rechtzeitig eingereichten I-485 weiterhin in einem genehmigten Aufenthalt (d. h. Sie haben keinen unrechtmäßigen Aufenthalt), haben aber keinen Anspruch auf eine Statusanpassung, da Sie keinen gültigen Nichteinwandererstatus haben. In diesem Fall müssen Sie wahrscheinlich das Einwanderungsvisumverfahren im Ausland bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat in Ihrem Heimatland abschließen.
Michael E Kolben
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Ihr vorheriger Status abgelaufen ist und kein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung mehr vorliegt, haben Sie anscheinend keinen rechtmäßigen Status mehr in den Vereinigten Staaten und sind nicht länger berechtigt, Ihren Status in den Vereinigten Staaten zu ändern. Das bedeutet, dass ein in Ihrem Namen eingereichtes Formular I-485 nicht genehmigt werden sollte. Sie scheinen sich außerdem illegal in den USA aufzuhalten. Je nach verschiedenen Faktoren scheinen Sie sich illegal in den USA aufzuhalten, als Ihr Formular I-94 abgelaufen ist oder als Sie Ihr Formular I-539 zurückgezogen haben. Wenn Sie sich länger als 180 Tage illegal in den USA aufhalten und die USA dann verlassen, wird Ihnen in jedem Fall die Rückkehr in die USA für drei Jahre untersagt. Wenn Sie sich länger als ein Jahr illegal in den USA aufhalten, wird Ihnen die Rückkehr in die USA für 10 Jahre untersagt. Sie haben jedoch möglicherweise Anspruch auf eine Befreiung, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Ehemann (oder Ihre Eltern, die US-Staatsbürger sind oder einen dauerhaften Wohnsitz in den USA haben), extreme Härten erleiden würden, wenn Ihnen die Rückkehr in die USA nicht gestattet würde. Wenn auf Sie keine drei- oder zehnjährige Sperre zutrifft (oder wenn Sie eine Befreiung erhalten), ist Ihnen möglicherweise die Einwanderung in die USA gestattet, nachdem Ihr Ehemann einen dauerhaften Wohnsitz in den USA erlangt hat. Dazu müssten Sie jedoch bei einem Konsulat ein Einwanderungsvisum beantragen.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteZiehen Sie den Antrag auf Verlängerung der I-539-Antragsfrist nicht zurück. Wenn Sie derzeit eine Empfangsbestätigung dafür haben, können Sie das I-485-Formular schnell einreichen, da Sie sich in einem gültigen Status befinden und die Entscheidung über den Antrag auf Verlängerung noch aussteht. Wenn Sie das Formular zurückziehen, ist Ihr Status ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Rücknahmeschreiben für das I-539-Formular gesendet haben, nicht mehr gültig und Sie können Ihr I-485-Formular nicht mehr einreichen, da Sie keinen Status mehr haben. Ihr Einwanderungsanwalt, der das I-526-Formular für Sie eingereicht hat, sollte Sie darüber informieren.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteUm das Formular I-485 zur Statusanpassung zu verwenden, müssen Sie zunächst einen rechtmäßigen US-Status haben. Sie wechseln vom US-Nichteinwandererstatus zum Status eines ständigen Einwohners. Wenn Sie keinen legalen Status haben, können Sie den Status möglicherweise nicht ändern und müssen Ihre bedingte Daueraufenthaltserlaubnis möglicherweise über ein US-Konsulat erhalten.
Shannon M Shepherd
EB-5 EinwanderungsanwälteIn Bezug auf Ihre Frage: Um ein I-485 einzureichen, müssen Sie Ihren Status beibehalten haben. Wenn Sie rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung des Status einreichen (z. B. auf Formular I-539), gilt Ihr Aufenthaltszeitraum noch als genehmigt, während der Antrag anhängig ist. Sie könnten also ein I-485 einreichen, während der Antrag anhängig ist. Da Sie jedoch einen Widerrufsantrag gestellt haben, könnte USCIS davon ausgehen, dass Ihr Status zum Zeitpunkt des Widerrufs beendet wurde. In diesem Fall müssten Sie die USA verlassen und das Konsularverfahren durchlaufen.
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