Wie kann der Eigentümer eines ausgelagerten US-Unternehmens EB-5 beantragen? - EB5Investors.com

Wie kann der Inhaber eines ausgelagerten US-Unternehmens EB-5 beantragen?

Ich lebe in Vietnam und besitze ein Unternehmen in den USA, dessen Geschäftstätigkeit an ein anderes Unternehmen ausgelagert ist. Ich möchte EB-5 beantragen. Gilt es, dass ich derzeit in den USA beschäftigt bin oder eine nicht genehmigte Tätigkeit ausübe, die einen EB-5-Antrag gefährden würde? Kann ich das Einkommen meines Unternehmens für die EB-5-Investition verwenden?

Antworten

Fredrick W. Voigtmann

Fredrick W. Voigtmann

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Wenn Sie sich physisch in Vietnam aufhalten, gelten Sie nicht als in den USA beschäftigt oder arbeitend ohne Genehmigung. Wenn Sie eine EB-5-Investition tätigen möchten, müssen Sie nachweisen, dass das investierte Kapital rechtmäßig erworben wurde und dass das neue US-amerikanische Handelsunternehmen voraussichtlich mindestens zehn Vollzeitarbeitsplätze für US-Arbeitnehmer schaffen wird. Viele EB-5-Investoren verfügen über Finanzierungsquellendokumente, aus denen hervorgeht, dass das EB-5-Kapital aus Geschäftseinkommen anderer Unternehmen stammt, die ihnen gehören.

Rachel Lew

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Die USA Der Congress Immigration Act von 1990 schuf das EB-5-Programm, um die USA anzukurbeln Wirtschaft durch Schaffung von Arbeitsplätzen, indem ausländischen Unternehmern die Möglichkeit gegeben wird, dauerhaft in den Vereinigten Staaten zu leben und zu arbeiten, nachdem sie in ein amerikanisches Handelsunternehmen investiert haben. Als „neu“ gilt ein Unternehmen, wenn es nach dem 29. November 1990 gegründet wurde. Als Neugründungen gelten auch Unternehmen, die vor dem 29. November 1990 gegründet wurden, wenn sie umstrukturiert oder wesentlich verändert wurden. Die Mindestkapitalinvestitionssumme, die für die Erlangung des EB-5-Status erforderlich ist, beträgt 1 Million US-Dollar pro eingewandertem Investor. Bei Investitionen in „gezielten Beschäftigungsbereichen“ wird die Grenze auf 500,000 Dollar reduziert. In den förderfähigen Gebieten muss die Arbeitslosenquote 150 % des Landesdurchschnitts betragen. Als ländliches Gebiet gilt ein Gemeindegebiet mit weniger als 20,000 Einwohnern. Ein Investor muss durch seine Investition mindestens 10 Vollzeitstellen schaffen, um sich für einen EB-5-Antrag zu qualifizieren. Der EB-5-Investor muss außerdem nachweisen, dass die Kapitalanlage von seinem/ihrem persönlichen Konto stammt, aus legalen Quellen stammt und über einen rechtmäßigen Weg der Mittel zurückverfolgt werden kann, die letztendlich in das Unternehmen investiert wurden, das dem Investor in den Vereinigten Staaten gehört. Darüber hinaus muss das Unternehmen, über das der Ausländer die EB-5-Einwanderungsvorteile beantragt, mindestens 10 Vollzeitbeschäftigte beschäftigen und unterhalten, damit der Investor erfolgreich seine US- ständiger Wohnsitz. Bei einer Vollzeitbeschäftigung ist für jeden Mitarbeiter eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 35 Stunden erforderlich. Dies schließt keine unabhängigen Auftragnehmer ein. Nicht-Einwanderer (Personen mit E-, H-, L- und anderen befristeten Arbeitsvisa) gelten nicht als US-Bürger. Arbeitnehmer für diesen Zweck. Darüber hinaus gelten der Investor und seine Familienangehörigen nicht als US Arbeiter für die benötigten 10 Vollzeitbeschäftigten. Investoren sind nicht verpflichtet, zum Zeitpunkt der Erstinvestition 10 Mitarbeiter einzustellen. Der Investor muss jedoch einen Antrag mit einem umfassenden, Matter of Ho-konformen Geschäftsplan vorlegen, aus dem hervorgeht, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre nach Einreichung des Antrags I-10 mindestens 526 Mitarbeiter benötigt werden. Die zehn Arbeitsplätze können von US-Amerikanern besetzt werden. Bürger, USA Personen mit ständigem Wohnsitz, Asylbewerber oder Flüchtlinge. Daher genügt die Ausgliederung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens an ein anderes Unternehmen nicht dem Erfordernis der Schaffung von Arbeitsplätzen, da die Löhne der Arbeitnehmer von einem anderen Unternehmen gezahlt werden. Wenn dieser Investor zudem bei seiner/ihrer eigenen Firma angestellt war und auf der Gehaltsliste stand, während er/sie einen Nicht-Einwanderer-Status hatte und keine Arbeitserlaubnis vom USCIS hatte, unterliegt der Investor (Firmeninhaber) nicht nur einer Strafe für die Einstellung eines nicht autorisierten Arbeitnehmers, er/sie hat durch seine/ihre illegale Arbeit für die Firma auch gegen das Einwanderungsgesetz verstoßen. Obwohl Abschnitt 245(k) des INA Ausländern, die Anspruch auf ein arbeitsbezogenes Visum haben, gestattet, ihren Status ungeachtet früherer Verstöße anzupassen, einschließlich nicht genehmigter Arbeit für die Beschäftigungskategorien EB-1, DB-2, EB-3 und EB-4, gilt dies nicht für die Beschäftigungskategorie EB-5. Daher kann jede nicht genehmigte Tätigkeit des Investors, während er über ein Nichteinwanderungsvisum verfügt, die Erlangung eines Einwanderungsvisums oder den Einwandererstatus in den Vereinigten Staaten gefährden. Angenommen, die Einkünfte des Investors aus seinem Unternehmen wurden in der Steuererklärung des Unternehmens an die Regierungsbehörden als Dividenden ausgewiesen und der Investor gründet ein weiteres Unternehmen, um EB-39-Einwanderungsvorteile zu beantragen, dann können diese Einkünfte als Teil des EB-39-Investitionskapitals verwendet werden, solange der Investor nachweisen kann, dass die zur Gründung des einkommensgenerierenden Unternehmens verwendeten Mittel aus legalen Quellen stammen.

Salvatore Picataggio

Salvatore Picataggio

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Auch wenn Sie bei einem US-Unternehmen angestellt sind, arbeiten Sie nicht in den Vereinigten Staaten. Möglicherweise ist alles in Ordnung, aber wir würden zur Sicherheit Ihre Beschäftigungs- und Einwanderungsgeschichte überprüfen. Sie können Einkünfte aus Ihrer Beschäftigung verwenden, aber die ordnungsgemäße Dokumentation und Nachverfolgung dieser Gelder muss von einem Einwanderungsberater vorbereitet und ordnungsgemäß organisiert werden.

John J. Downey

John J. Downey

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Sie können das Geld Ihres US-Unternehmens verwenden, solange die Mittel rechtmäßig erworben wurden. Sie sollten sich bei einem Wirtschaftsprüfer über Ihre Beteiligung an Ihrem US-Unternehmen erkundigen. Werden Ihre Einnahmen als Gewinn oder Gehalt usw. aufgeführt? Dadurch wird bestimmt, ob Sie angestellt oder nur Eigentümer sind.

Lynne Feldman

Lynne Feldman

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Dies ist möglicherweise machbar, erfordert aber weitere Details. Haben Sie Steuern auf die Einkünfte gezahlt? Wo? Solange Sie im Ausland leben, handelt es sich in den USA nicht um eine unerlaubte Beschäftigung.

Nelson Lee

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Ausländer können frei in den US-Aktienmarkt investieren und sogar ein Unternehmen gründen. Gleichzeitig ist das USCIS sehr besorgt über Ausländer, die ohne entsprechende Genehmigung in den Vereinigten Staaten arbeiten. Ausländer/Einwanderer, die ein eigenes Unternehmen gründen, müssen SEHR darauf achten, ihre Aktivitäten auf die allgemeine Geschäftsführung und Investitionen in das Unternehmen zu beschränken und nicht wie ein typischer Angestellter für das Unternehmen „zu arbeiten“. Sie können also Ihr eigenes Unternehmen gründen, registrieren und besitzen, aber Sie können nicht für das Unternehmen arbeiten und ein Gehalt verdienen, ohne eine Arbeitserlaubnis und ein I-9 für Ihre Position zu haben. Wenn Sie Ihr Unternehmen einfach wie eine Investition verwalten, sollte keine Arbeitserlaubnis erforderlich sein. Sie haben angegeben, dass die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens an ein anderes Unternehmen ausgelagert ist – das bedeutet vermutlich, dass Sie nicht in das Tagesgeschäft des Unternehmens eingebunden sind. Das kommt Ihnen zugute. Ohne jedoch alle Fakten Ihrer besonderen Situation zu kennen, kann ich nur eine sehr allgemeine Antwort geben. Was die Verwendung des Einkommens aus Ihrem in den USA ansässigen Unternehmen betrifft – es besteht keine Anforderung, dass die Mittel aus Ihrem Heimatland oder einem anderen Land stammen müssen. Solange die Mittel einer rechtmäßigen Quelle zugeordnet werden können, können sie für EB-39-Investitionen verwendet werden. Steuerunterlagen, Kontoauszüge, Gewerbescheine, Finanzberichte/Prüfberichte usw. können alle verwendet werden, um die rechtmäßige Quelle Ihrer Mittel nachzuweisen.

Robert Lee

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Sie könnten das US-Unternehmen als Ihr EB-5-Vehikel verwenden, müssten jedoch jede Investition in das Unternehmen im Wert von 1 Million oder 500,000 US-Dollar nachverfolgen und 10 direkt geschaffene Arbeitsplätze nachweisen. Bei einer so komplexen Angelegenheit sollten Sie sich besser von einem Anwalt beraten lassen, damit dieser die beste Strategie für Ihre Situation festlegen kann.

Steffanie J. Lewis

Steffanie J. Lewis

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Ich verstehe, dass Sie derzeit ein Unternehmen in den Vereinigten Staaten besitzen. Sie leben in Vietnam und erzielen Einkünfte aus Ihrem US-Unternehmen. Sie möchten in ein zweites EB-5-Unternehmen investieren. Solange Sie Ihr Einkommen aus Ihrem derzeitigen US-Unternehmen rechtmäßig erzielt haben und keine US-Person sind (weder US-Bürger noch rechtmäßiger ständiger Einwohner der USA), würden die von Ihnen dargelegten Fakten Sie nicht davon abhalten, eine EB-5-Investition in ein neues Unternehmen zu tätigen.

Michael A. Harris, Esq

Michael A. Harris, Esq

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Ich sehe keinen Grund dafür, es sei denn, Sie sind in die Vereinigten Staaten eingereist und haben dort einer Erwerbstätigkeit nachgegangen. Das USCIS verwaltet den Beschäftigungsüberprüfungsprozess in den Vereinigten Staaten. Jeder Arbeitnehmer in den Vereinigten Staaten muss das Formular I-9 ausfüllen. Die I-9-Anforderungen besagen, dass es jedes Mal ausgefüllt werden muss, wenn Sie eine Person einstellen, die in den Vereinigten Staaten gegen Lohn oder andere Vergütung Arbeit oder Dienstleistungen verrichtet. Andernfalls könnte Ihnen rechtmäßig gezahltes Einkommen von Ihrem US-Unternehmen die Einnahmequelle für Ihre EB-5-Investition sein. Für eine vollständige Bewertung sind weitere Informationen erforderlich.

Robert V. Cornish Jr

Robert V. Cornish Jr

Wertpapieranwälte
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Um Ihre Frage umfassend beantworten zu können, ist eine eingehende Prüfung von Unternehmensdokumenten und dergleichen durch einen Anwalt hier in den Vereinigten Staaten erforderlich. Der Grund dafür scheint darin zu liegen, dass die Art und Weise, in der Sie das US-Unternehmen besitzen, durchaus ein Problem darstellen kann. Sind Sie beispielsweise Eigentümer durch Aktien oder besitzen Sie tatsächlich physisches Eigentum oder dergleichen im Namen des US-Unternehmens? Zahlen Sie US-Steuern auf US-Einkommen? „Kontrollieren“ Sie dieses US-Unternehmen gemäß den Wertpapiergesetzen? Der bloße Besitz von Aktien macht Sie nicht zu einem Angestellten, aber Ihr tägliches Engagement in diesem Unternehmen sowie die Art und Weise, wie Ihre Beziehung in Unternehmensdokumenten festgehalten wird (z. B. eine Aktionärsvereinbarung, eine Mitarbeitervereinbarung, eine Aktienoptionsvereinbarung usw.), können die Sichtweise ändern.

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