Ich interessiere mich für die Teilnahme am EB-5-Visumprogramm. Allerdings arbeite ich abwechselnd vier Wochen im Ausland und vier Wochen an meinem derzeitigen Wohnort. Unter Berücksichtigung der Reisetage würde ich etwa sechs Monate im Jahr in den USA leben. Könnte ich meine unbefristete Green Card behalten?
Antworten
Jimena G. Cabrera
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, Sie sollten Ihren Status als rechtmäßiger ständiger Einwohner behalten können, solange keine einzelne Auslandsreise länger als sechs Monate dauert. Es gibt auch keine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl der Reisen, die ein rechtmäßiger ständiger Einwohner pro Jahr unternehmen darf. Wenn Sie insgesamt mindestens sechs Monate pro Jahr in den Vereinigten Staaten verbringen, sollte es in der Regel keine Probleme geben. Zusätzlich ist die Beantragung einer Wiedereinreisegenehmigung für zusätzliche Sicherheit ratsam.
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, 6 Monate im Jahr sollten akzeptabel sein, und im Zweifelsfall sollten Sie eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen.
Joana Fernandes
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, solange Sie die Absicht haben, in den USA zu wohnen (nachgewiesen durch physische Anwesenheit, Einreichung einer Steuererklärung als Einwohner usw.), sollten Sie Ihre Green Card problemlos behalten können.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, und Sie haben die Möglichkeit, den Pendlerstatus auszuwählen. Wenn eine Reise länger als 180 Tage dauert, verzögert sich der Zeitpunkt, ab dem Sie die Staatsbürgerschaft erhalten.
Patrick Findaro
Due-Diligence-AnalystenAls Green Card-Inhaber müssen Sie den Großteil des Jahres in den USA leben, um Ihren Status zu behalten. Längere Auslandsreisen (über 6 Monate) könnten Bedenken hinsichtlich der Aufgabe Ihres Aufenthaltsrechts aufwerfen. Angesichts Ihres Zeitplans sollten Sie eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, die Ihnen einen Aufenthalt außerhalb der USA von bis zu zwei Jahren ermöglicht, ohne Ihren Status zu verlieren.
Tony W. Wong
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Sie jedes Jahr sechs Monate in den USA bleiben können, sollten Sie Ihre unbefristete Green Card sicher behalten können.
David Raft
EB-5 EinwanderungsanwälteVielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Erhalt Ihrer bedingten Green Card gibt es keine Beschränkung für die Anzahl Ihrer Auslandsreisen außerhalb der USA, auch nicht nach Aufhebung der Bedingung. Allerdings ist die Dauer Ihres ununterbrochenen Aufenthalts außerhalb der USA begrenzt – wenn sich ein Green-Card-Inhaber länger als ein Jahr außerhalb der USA aufhält, kann dies als Aufgabe seines Status gelten. Selbst eine Abwesenheit von mehr als sechs Monaten wäre problematisch, da die CBP Sie bei Ihrer Rückkehr in die USA einem ausführlicheren Interview unterziehen könnte. Schließlich können Abwesenheiten von den USA den Zeitpunkt Ihrer zukünftigen Einbürgerung beeinflussen.
Darren Silver
EB-5 EinwanderungsanwälteEs gibt keine Begrenzung für die Anzahl Ihrer Reisen. Achten Sie jedoch auf die Dauer Ihres Aufenthalts außerhalb der USA pro Reise.
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