Wie kann ein nicht akkreditierter EB-5-Investor über ein Regionalzentrum investieren? - EB5Investors.com

Wie kann ein nicht akkreditierter EB-5-Investor über ein Regionalzentrum investieren?

Ich bin sehr daran interessiert, über EB-5 zu investieren, um eine Green Card zu erhalten, damit meine Familie in naher Zukunft nach Amerika ziehen kann.
Ich habe ein regionales Zentrum kontaktiert, aber dort wurde mir gesagt, dass ich ein akkreditierter Investor sein muss, um mich zu qualifizieren. Ich habe diesen Status nicht, aber ich muss die Gebühren von über 500,000 US-Dollar investieren, zusammen mit zusätzlichem Geld, wenn ich mein Haus verkaufe. Benötigen alle EB-5-Regionalzentren den Status eines akkreditierten Investors? Wie kann ich ohne den Status eines akkreditierten Anlegers über ein regionales Zentrum investieren und sicher sein, dass es sich immer noch um ein gutes regionales Zentrum handelt?

Antworten

Ed Beshara

Ed Beshara

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Es gibt Ausnahmen von der Zulassung als akkreditierter Investor. Ein erfahrener EB-5-Einwanderungsanwalt kann Sie über die Ausnahmen und Ihre möglichen Voraussetzungen beraten. Die Wertpapiergesetze erlauben unter bestimmten Umständen eine Ausnahme.

Vaughan de Kirby

Vaughan de Kirby

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Besprechen Sie dies mit Ihrem Anwalt, aber möglicherweise können Sie als Ausländer gemäß Regulation S investieren, wenn die gesamte Transaktion außerhalb der Vereinigten Staaten stattfindet. Wenn Sie jedoch Ihr gesamtes Kapital investieren, ist dies möglicherweise keine geeignete Anlage für Sie.

Robert Lee

Robert Lee

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Sie müssen die Investition im Ausland tätigen. Außerdem könnten Sie tatsächlich als akkreditierter Investor gelten; es ist ein relativer Begriff.

John J. Downey

John J. Downey

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Der „akkreditierte Investor“ hat mit den SEC-Regeln zu tun. Diese Regeln unterscheiden sich je nachdem, ob Sie sich in den Vereinigten Staaten befinden oder ob das Angebot außerhalb der Vereinigten Staaten erfolgt. Sie sollten sich an einen Anwalt wenden, der mit den SEC-Vorschriften vertraut ist. Die SEC hat sich kürzlich für EB-5 interessiert und scheint die Dinge von Fall zu Fall zu beurteilen. Es lohnt sich, sich zu Beginn fachkundigen Rat einzuholen.

Sal Picataggio

Salvatore Picataggio

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Wenn das regionale Zentrum verlangt, dass alle Investoren akkreditiert sind, ist das ihre Entscheidung. Für einige kleinere Investitionen ist nicht die Akkreditierung aller Anleger erforderlich. Bitte wenden Sie sich an den EB-5-Anwalt, der mit Wertpapierrechtsanwälten zusammenarbeitet, um Sie zu unterstützen.

Robert V. Cornish Jr

Robert V. Cornish Jr

EB-5 Wertpapieranwälte
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Möglicherweise gibt es EB-5-Investitionen, die nach einem breiteren akkreditierten Standard gemäß Regel 506 arbeiten und weniger als 35 nicht akkreditierte Anleger akzeptieren dürfen. Hier müsste der Emittent jedoch gemäß Regel 502(b) den nicht akkreditierten Stellen ein Offenlegungsdokument vorlegen, das dem eines öffentlichen Angebots entspricht. Es ist fraglich, ob ein Emittent die Kosten hierfür übernehmen würde. Selbst wenn dies der Fall wäre, müssten Sie bestätigen, dass sie qualifizierte Wertpapierberater einsetzen, und mindestens einmal jährlich eine unabhängige Prüfung durchführen lassen.

Jinhee Wilde

Jinhee Wilde

EB-5 Einwanderungsanwälte
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Eine EB-5-Investition ist ein Wertpapierkauf und wird von der Security Exchange Commission reguliert. Diese verlangt, dass EB-5-Investoren nachweisen können, dass sie mindestens 200,000 Jahre lang über ein jährliches Einkommen von 3 US-Dollar verfügen oder über ein Vermögen von 1 Million US-Dollar verfügen. Angesichts der zunehmenden Prüfung von EB-5-Investitionen und -Investoren nicht nur durch die USCIS, sondern auch durch die SEC verlangen die meisten seriösen Regionalzentren eine Akkreditierung eines Investors.

Kenneth C. Wright

Kenneth C. Wright

EB-5 Wertpapieranwälte
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Es ist möglich, als nicht akkreditierter Investor eine EB-5-Investition zu tätigen, aber nicht sehr häufig. Viele regionale Zentren standardisieren ihre Prozesse und nehmen nur akkreditierte Investoren auf. Da die nicht akkreditierten Wege technischer Natur sind und von Ihrer persönlichen Situation abhängen, sollten Sie sich zur Besprechung an einen kompetenten Wertpapieranwalt wenden.

Kevin S Kim

Kevin S Kim

EB-5 Wertpapieranwälte
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Dies hängt von dem spezifischen Wertpapierangebot ab, das für die EB-5-Investitionsmöglichkeit genutzt wird. Wenn es sich bei dem Angebot um eine Regulation D Rule 506(B) handelt, sind maximal fünfunddreißig (35) nicht akkreditierte Investoren zugelassen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Regionalzentrum und holen Sie sich eine Kopie des Private Placement Memorandums. Dort erfahren Sie, ob ein nicht akkreditierter Investor über das Regionalzentrum investieren kann oder nicht.

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