Wie muss ein Regionalzentrum die Unterlagen von Investoren führen? – EB5Investors.com

Wie muss ein Regionalzentrum die Unterlagen seiner Investoren führen?

Muss ein Regionalzentrum alle Investorenunterlagen, wie z. B. die Anträge I-526E und I-829, aufbewahren? Wir vermieten unsere Regionalzentrumsbezeichnung an ein Projekt, aber die Investoren und ihre Anwälte haben aus Datenschutzgründen die vollständigen I-526E-Unterlagen abgelehnt. Könnte dies unsere Compliance-Pflichten beeinträchtigen?

Antworten

Julia Veremiyenko-Campos

Julia Veremiyenko-Campos

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Die meisten Registerführer, mit denen ich zusammengearbeitet habe, verlangen keine vollständigen Kopien der Antragsunterlagen, da Investoren diese ungern weitergeben. Sie sollten die von der USCIS im Zusammenhang mit dem Fall ausgestellten Dokumente anfordern (Empfangsbestätigung, Genehmigungsbescheid, Green Cards).

Lynne Feldman

Lynne Feldman

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Das wäre wahrscheinlich eine SEC-Vorschrift, und ich kenne die Antwort nicht.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.