Muss ein Regionalzentrum alle Investorenunterlagen, wie z. B. die Anträge I-526E und I-829, aufbewahren? Wir vermieten unsere Regionalzentrumsbezeichnung an ein Projekt, aber die Investoren und ihre Anwälte haben aus Datenschutzgründen die vollständigen I-526E-Unterlagen abgelehnt. Könnte dies unsere Compliance-Pflichten beeinträchtigen?
Antworten
Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteDie meisten Registerführer, mit denen ich zusammengearbeitet habe, verlangen keine vollständigen Kopien der Antragsunterlagen, da Investoren diese ungern weitergeben. Sie sollten die von der USCIS im Zusammenhang mit dem Fall ausgestellten Dokumente anfordern (Empfangsbestätigung, Genehmigungsbescheid, Green Cards).
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteDas wäre wahrscheinlich eine SEC-Vorschrift, und ich kenne die Antwort nicht.
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