Falls ich, wie von der USCIS angekündigt, zur Statusanpassung in mein Heimatland zurückreisen muss, wie lange muss ich voraussichtlich dort bleiben, bis mein Antrag auf Statusanpassung (AOS) genehmigt ist? Muss ich mit meiner Familie reisen, oder wäre es ausreichend, wenn ich zuerst reise, während meine Familie hierbleibt, bis mein Antrag auf Statusanpassung genehmigt ist?
Antworten
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Anpassung erfolgt in den USA und ist weiterhin möglich, sofern Sie Ihren Status beibehalten haben.
Matthew Kolodziej
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn Ihr Antrag auf Statusanpassung (I-485) noch aussteht, rate ich Ihnen derzeit nicht, auf das Konsularverfahren umzustellen. Die neue Richtlinie zur Statusanpassung schreibt nicht automatisch vor, dass alle Antragsteller ihren Antrag aus dem Ausland stellen müssen. Ich empfehle Ihnen, mit der Statusanpassung fortzufahren.
Vorbereitungen zur Begründung der Notwendigkeit einer Statusanpassung in den Vereinigten Staaten.
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