Das NVC hat mich gebeten, meine Personenstandsdaten per E-Mail einzureichen. Ist es üblich, Personenstandsdaten per E-Mail einzureichen? Falls ja, dauert die Bearbeitung der Dokumente für die Einreichung per E-Mail länger als bei der Einreichung über das NVC-Portal?
Antworten
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteDie Überprüfung erfolgt üblicherweise innerhalb von 30 bis 60 Tagen. Dies ist insbesondere in Arbeitsrechtsangelegenheiten ein häufiges Vorgehen.
David Raft
EB-5 EinwanderungsanwälteMeiner Erfahrung nach kommen Anfragen zur Dokumentenübermittlung per E-Mail von der Konsularabteilung und nicht vom National Visa Center (NVC). Ich würde die Echtheit der E-Mail hinterfragen und überprüfen, ob sie tatsächlich vom NVC stammt. Dokumentenanforderungen müssen in der Regel über das Portal auf der NVC-Website hochgeladen werden. Wenn die E-Mail direkt von der Konsularabteilung stammt und authentisch erscheint (von state.gov), können Sie sich darauf verlassen oder andernfalls nachfragen, ob Sie Originaldokumente zum Interview mitbringen sollen.
Die Bearbeitungszeit für die Prüfung der dokumentarischen Voraussetzungen variiert je nach Einzelfall. Es gibt keinen festen Zeitrahmen, bis ein Fall als dokumentarisch qualifiziert gilt, da die Verantwortung für das Hochladen der Dokumente im NVC-Portal beim Antragsteller liegt. Da ich bisher keine entsprechenden Anfragen vom NVC per E-Mail erhalten habe, befürchte ich, dass die Konsularabteilung und nicht das NVC Sie kontaktiert.
Natalia Morozova
EB-5 EinwanderungsanwälteEs ist zwar nicht üblich, aber auch nicht ungewöhnlich. Sie können den Anweisungen folgen oder sich über ASKNVC an sie wenden.
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