Meine Frau möchte während unseres Aufenthalts in Neuseeland (wir sind Chinesen) Englisch lernen, bevor wir den IELTS-Test machen. Zu welchem Zeitpunkt im Antragsverfahren für das Investor 2 Residence Visa müssen wir unsere Englischkenntnisse nachweisen?
Antworten
Der Nachweis der Englischkenntnisse muss mit dem Investor 2-Aufenthaltsantrag (nach Erhalt der Einladung zur Bewerbung) für den Hauptantragsteller, den Partner und die unterhaltsberechtigten Kinder, die mindestens 16 Jahre alt sind, vorgelegt werden. Wenn Ihr Partner und Ihre unterhaltsberechtigten Kinder bei der Einreichung Ihres Antrags noch nicht über das erforderliche Englischniveau (IELTS 4 oder gleichwertig) verfügen, ist es auch möglich, ESOL-Unterricht (Englisch für Sprecher anderer Sprachen) vorab zu erwerben. Die Kosten hierfür hängen von den aktuellen Englischkenntnissen ab und liegen zwischen 5,110 und 6,795 NZ$ pro Person.
Jeder Antragsteller muss die Englischkenntnisse zum Zeitpunkt der Einreichung der Interessenbekundung (EOI) in der Kategorie Investor 2 oder des Aufenthaltsantrags in der Kategorie Investor 1 bei Immigration New Zealand erfüllen. Sekundärantragsteller können entweder Englischunterricht im Voraus kaufen oder nachweisen, dass sie die Englischkenntnisse erfüllen. Sie müssen den Nachweis zum Zeitpunkt der Einreichung der EOI bei Immigration New Zealand vorlegen.
Familien müssen Gebühren zahlen, wenn ihre Englischkenntnisse nicht den Anforderungen entsprechen.
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