Ich habe vor Kurzem meinen I-526-Antrag eingereicht. Laut dem Kurier wurde das Antragspaket am 7. August 2019 zugestellt. Wie viele Tage dauert es, bis ich eine formelle Empfangsbestätigung vom USCIS erhalte?
Antworten
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteNormalerweise bis zu zwei Wochen, aber ich habe erlebt, dass es länger dauert, besonders in letzter Zeit.
Ein Olusanjo Omoniyi
EB-5 EinwanderungsanwälteNormalerweise dauert es etwa zwei bis drei Wochen, einschließlich einiger Tage für den Postversand.
Daniel A Zeft
EB-5 EinwanderungsanwälteDies kann variieren. Sie sollten die Empfangsbestätigung wahrscheinlich eine Woche nach dem Anmeldedatum erhalten haben.
BoBi Ahn
EB-5 EinwanderungsanwälteNormalerweise innerhalb von ein paar Wochen nach der Einreichung. Sie sollten überprüfen, ob Ihr Scheck für die Anmeldegebühr bei der Bank eingelöst wurde. Das ist normalerweise ein deutliches Zeichen dafür, dass der Fall zur Bearbeitung eingegangen/akzeptiert wurde und die Gebühr eingegangen ist.
Marko Issever
EB-5 Broker-HändlerUnsere Erfahrung zeigt, dass es zwei bis drei Wochen dauert, aber wie bei allem anderen bei der Einwanderung, wenn es auch hier länger dauert, geraten Sie nicht in Panik. Wenn Sie es bis zur ersten oder zweiten Septemberwoche nicht erhalten, lassen Sie Ihren Anwalt nachfragen.
Julia Roussinova
EB-5 EinwanderungsanwälteWir haben Fälle erlebt, in denen Quittungen nie ankamen. Ihre Fallnummer sollte auf der Rückseite des von USCIS eingelösten Schecks stehen. Wenden Sie sich an den USCIS-Kundendienst oder lassen Sie dies Ihren Anwalt tun, um eine Serviceanfrage zu stellen. Alternativ können Sie online einen InfoPass-Termin vereinbaren, um einen I-551-Stempel in Ihren Reisepass zu bekommen, wenn Sie nach einer Serviceanfrage nicht innerhalb von 30 Tagen eine Ersatzquittung erhalten.
Anusree Nair
EB-5 EinwanderungsanwälteEs dauert in der Regel zwei Wochen, bis Sie eine Empfangsbestätigung für I-526 erhalten. Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach der Einreichung keine Benachrichtigung erhalten haben, können Sie sich an USCIS wenden.
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