Wie steht USCIS zu EB-5-Projekten im Zusammenhang mit der Legalisierung von Marihuana für medizinische/Freizeitzwecke? - EB5Investors.com

Wie steht USCIS zu legalen EB-5-Projekten im Zusammenhang mit medizinischem/Freizeitmarihuana?

Kann man ein EB-5-Visum erhalten, wenn man in Staaten, in denen Marihuana legal ist, in medizinisches/Freizeit-Marihuana investiert? Wie ist die Tendenz der USCIS bei der Entscheidungsfindung in dieser Projektkategorie?

Antworten

Blake Harrison

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Marihuana ist derzeit gemäß Bundesgesetz illegal und daher sollten Sie diese Art von Geschäft nicht für EB-5-Zwecke nutzen.

Bernard P Wolfsdorf

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Ich würde sehr vorsichtig sein und den Umgang mit illegalen Drogen vermeiden, da die Bundesregierung Sie hart bestrafen wird. Die Tatsache, dass es in dem Staat, in dem Sie leben, legal ist, wird Ihnen dabei nicht helfen.

Julia Roussinova

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Marihuana ist nach Bundesgesetz illegal, unabhängig davon, ob bestimmte Staaten diese Industrie legalisiert haben. Im Allgemeinen wird nicht empfohlen, für EB-5-Zwecke in solche Projekte zu investieren.

Daniel A Zeft

Daniel A Zeft

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Es scheint legal zu sein, eine EB-5-Investition in ein Projekt zu tätigen, das mit dem Konsum von Marihuana in einem Staat zu tun hat, in dem dieser Marihuanakonsum legal ist. Allerdings ist US CIS eine Bundesbehörde, die von der Trump-Regierung geleitet wird. Ich glaube, dass Generalstaatsanwalt Sessions gegen staatliche Gesetze ist, die den Freizeitkonsum von Marihuana erlauben. Ich würde Ihnen davon abraten, in ein EB-5-Projekt zu investieren, das mit dem Konsum von Marihuana zu tun hat.

Charles Foster

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Vorausgesetzt, das Projekt ist solide und erfüllt alle vier rechtlichen Anforderungen für ein EB-5-Projekt, und solange das medizinische/Freizeit-Marihuana-Projekt sowohl nach Landes- als auch nach Bundesrecht legal ist, sollte es technisch gesehen keine Probleme geben. In der Praxis würde ein Projekt wie dieses einer strengeren Prüfung unterzogen, und daher könnte der langwierige Prozess zur Erlangung der Erstgenehmigung länger dauern.

Mark AM Catam, Esq

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Ich hätte Bedenken, in irgendetwas zu investieren, das mit Marihuana zu tun hat, da es nach Bundesgesetzen immer noch eine kontrollierte Substanz ist.

Ein Olusanjo Omoniyi

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Es hängt von der Art der Marihuana-Industrie ab, in die Sie investieren. Wenn Sie in den Anbau investieren, wird dies wahrscheinlich nicht genehmigt, da die Bundesregierung Marihuana rechtlich immer noch als Droge der Liste I behandelt. Tatsächlich gibt es zahlreiche Rechtsartikel und Arbeiten, die bis heute zeigen, dass Sie den Verkaufserlös von Marihuana nicht bei staatlich versicherten/regulierten Banken anlegen können. Unter diesem Szenario kann es schwierig sein, eine Marihuana-Investition erfolgreich durchzuführen und dennoch die grundlegenden Anforderungen einer EB-5-Investition zu erfüllen oder sogar die Genehmigung des Vorschlags durch das USCIS zu erhalten, ohne dass andere Bundesbehörden wie die Drug Enforcement Administration beteiligt sind, die die Branche entweder stillschweigend ablehnen oder streng regulieren.

BoBi Ahn

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Solange das Unternehmen in seinem Bundesstaat rechtmäßige/autorisierte Aktivitäten durchführt, sollte es für EB-5-Zwecke kein Problem darstellen.

Yazen Abdin

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Wahrscheinlich keine gute Idee. Obwohl einige Bundesstaaten Marihuana legalisiert haben, ist dies bei der Bundesregierung nicht der Fall.

Phuong Le

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Die kurze Antwort lautet: Marihuana ist nach Bundesrecht immer noch illegal, selbst wenn einzelne Bundesstaaten es auf lokaler Ebene legalisieren bzw. entkriminalisieren (der Tag, an dem das Bundesgesetz nachzieht, würde zweifellos zu einem Anstieg der ländlichen Projekte führen).

Lynne Feldman

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Obwohl viele Bundesstaaten den Konsum von Marihuana genehmigen, ist dieser auf Bundesebene immer noch illegal. Für Ausländer ist es daher keine gute Idee, sich damit zu befassen.

Jinhee Wilde

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Bitte beachten Sie, dass Marihuana zwar in mehreren Staaten legalisiert wurde, nach Bundesgesetzen jedoch immer noch illegal ist. Daher wird USCIS derartige Geschäfte nicht als EB-5-berechtigt akzeptieren.

Nelson Lee

Nelson Lee

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Ich bin sicher, dass der USCIS keine EB-5-Projekte im Zusammenhang mit Marihuana genehmigen würde. Die Bundesregierung stuft Marihuana immer noch als Droge der Liste 1 ein, was bedeutet, dass es keinen medizinischen Wert und ein hohes Missbrauchspotenzial hat. Die Trump-Regierung hat Staatsanwälte ermächtigt, Bundesgesetze gegen die Droge in Staaten, die ihre Produktion und ihren Verkauf entkriminalisiert haben, aggressiver durchzusetzen. In einem Memo an die US-Staatsanwälte im ganzen Land schrieb Generalstaatsanwalt Jeff Sessions, dass Bundesgesetze, die die Produktion und den Verkauf von Marihuana verbieten, „die Feststellung des Kongresses widerspiegeln, dass Marihuana eine gefährliche Droge ist und dass Marihuana-Aktivitäten ein schweres Verbrechen sind“.

Vaughan de Kirby

Vaughan de Kirby

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Ich habe keine direkte Erfahrung. Da Marihuana jedoch nach Bundesgesetz immer noch illegal ist, würde ich es nicht als Grundlage für einen EB-5-Antrag empfehlen.

Mitch Wexler

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Da medizinisches/Freizeit-Marihuana bei der Regierung immer noch nicht legal ist, würde ich eine direkte EB-5-Investition nicht auf diese Art von Geschäft stützen.

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