Wie kann ein L-1-Visuminhaber EB-5 beantragen und in den Vereinigten Staaten bleiben? - EB5Investors.com

Wie kann ein L-1-Visuminhaber EB-5 beantragen und in den Vereinigten Staaten bleiben?

Ich befinde mich derzeit im Besitz eines L-1-Managervisums und habe gehört, dass ich vorhabe, die Vereinigten Staaten zu verlassen, sobald ich meine Stelle beendet habe, da ich die meisten meiner Firmenanteile besitze. Ich möchte wirklich nicht nach Venezuela zurückkehren, weil es dort Gefahren gibt. Gibt es eine Möglichkeit, trotzdem ein EB-5-Visum zu beantragen und meinen Status in den Vereinigten Staaten anzupassen? Ich bin verheiratet. Wenn ich mich also nicht bewerben kann, kann meine Frau stattdessen den EB-5-Antrag stellen?

Antworten

Salvatore Picataggio

Salvatore Picataggio

Finden Sie die besten EB5-Visa-Anwälte
Beantwortet am

Wenn Sie sich schon längere Zeit in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben, können Sie möglicherweise eine Einwanderungsabsicht entwickeln und das EB-5-Visum beantragen. Sie müssen Ihren Rechtsstatus über das L-1 aufrechterhalten, wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten anpassen möchten. Daher möchten Sie möglicherweise zunächst das L-1 für weitere zwei Jahre rechtmäßigen US-Status verlängern. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Anwalt Ihre Einwanderungsgeschichte und Ihre Ziele für einen konkreten Plan für Sie sorgfältig prüfen muss. Bei dieser Antwort handelt es sich um eine allgemeine Antwort, die nur auf den begrenzten Details basiert, die wir in Ihren Fragen haben.

John J. Downey

John J. Downey

Finden Sie die besten EB5-Visa-Anwälte
Beantwortet am

Ihre Frau kann sich bewerben. Sie müssen Ihre Zeitleiste auf der L-1 im Auge behalten; vielleicht um eine Verlängerung bitten.

Michael A. Harris, Esq

Michael A. Harris, Esq

Finden Sie die besten EB5-Visa-Anwälte
Beantwortet am

Wenn Sie Ihren L-1-Nichteinwanderungsstatus beibehalten können, während Sie die EB-5-Petition beantragen, können Sie versuchen, den Status anzupassen, wenn Ihre I-526-Petition genehmigt wird. Sie benötigen weitere Informationen, um festzustellen, ob Sie weiterhin im L-1-Status bleiben oder Ihre Zeit hier verlängern können (maximal sieben Jahre im L-Status für Mitarbeiter auf Führungsebene).

Lynne Feldman

Lynne Feldman

Finden Sie die besten EB5-Visa-Anwälte
Beantwortet am

Ein multinationaler EB-1C-Manager scheint viel einfacher zu sein, aber wenn Sie sich aus irgendeinem Grund nicht qualifizieren, dann kann ein EB-5-Fall ja mit der richtigen Investitionssumme und der Schaffung von 10 neuen Arbeitsplätzen bewältigt werden.

Robert Lee

Robert Lee

Finden Sie die besten EB5-Visa-Anwälte
Beantwortet am

Als L-1-Inhaber haben Sie eine doppelte Absicht und müssen nicht zurück. Sie können einen EB-5 machen, haben aber auch die Möglichkeit, einen EB-1 zu machen, der schneller ist.

Jimena G. Cabrera

Jimena G. Cabrera

Finden Sie die besten EB5-Visa-Anwälte
Beantwortet am

Die Vermutung einer Einwanderungsabsicht gilt nicht für L-Visa. Das bedeutet, dass möglicherweise ein Antrag auf ein Einwanderungsvisum, in Ihrem Fall die I-526-Petition eines ausländischen Unternehmers, anhängig ist, während Sie den L-1-Status behalten. Solange Sie Ihren Status haben und diesen behalten, bis Sie eine Statusanpassung beantragen, müssen Sie nicht nach Venezuela zurückkehren. Ja, Ihre Frau könnte auch die Antragstellerin sein.

Ian E. Scott

Ian E. Scott

Finden Sie die besten EB5-Visa-Anwälte
Beantwortet am

Es ist nicht klar, warum Sie keine Verlängerung Ihres L-Visums beantragen konnten. Ein L-Visum ist ein Visum mit doppelter Absicht, sodass Sie das EB-5 während eines L-Visums beantragen und trotzdem die Vereinigten Staaten verlassen und einreisen können. Ihre Frau könnte sich bewerben, oder Sie könnten sich bewerben. Beides würde funktionieren.

Julia Roussinova

Julia Roussinova

Finden Sie die besten EB5-Visa-Anwälte
Beantwortet am

Das L-1-Visum ist ein Visum mit doppelter Absicht. Sie sollten in der Lage sein, das EB-5-Visum zu beantragen und gleichzeitig Ihren zugrunde liegenden L-1-Status in den Vereinigten Staaten beizubehalten. Wir empfehlen Ihnen dringend, einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsanwalt zu konsultieren, um Ihren Fall zu bewerten und Sie zu beraten, ob Sie oder Ihre Frau der am besten geeignete Kandidat wären, um sich als Hauptinvestor für EB-5 zu bewerben. L-1 führt ebenfalls zu einem dauerhaften Aufenthalt in den Vereinigten Staaten, allerdings nicht direkt wie EB-5. Ihr Anwalt sollte in der Lage sein, die Erfolgsaussichten dieses Weges zu besprechen.

Olivia Orza

Olivia Orza

Finden Sie die besten EB5-Visa-Anwälte
Beantwortet am

Entweder Sie oder Ihre Frau können das EB-5-Visum beantragen. Solange Ihr L-1-Status gültig bleibt, bis Sie die Anpassungsphase erreichen, sollten Sie in der Lage sein, in den Vereinigten Staaten zu bleiben, während der I-526-Antrag anhängig ist, und Ihren Status hier in den Vereinigten Staaten anzupassen. Beim L-1-Visum handelt es sich um ein Visum mit doppelter Absicht. Der EB-5-Antrag sollte sich nicht negativ auf Ihr L-1-Visum auswirken. Ich empfehle, mit einem Einwanderungsanwalt über die Einzelheiten Ihres Falles zu sprechen.

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

Finden Sie die besten EB5-Visa-Anwälte
Beantwortet am

Zunächst müssen Sie sicherstellen, dass Sie keine Unterlagen über Ihr L-1 einreichen können, da der Besitz von Aktien keine vollständige Sperre darstellt. Zweitens: Wenn Sie den richtigen Betrag investiert haben, gibt es in Ihrem Unternehmen möglicherweise einen EB-5. Andernfalls investieren Sie selbst oder über Ihren Ehepartner in ein anderes regionales Zentrum.

BoBi Ahn

BoBi Ahn

Finden Sie die besten EB5-Visa-Anwälte
Beantwortet am

Sowohl L-1- als auch H-1B-Statusinhaber in den Vereinigten Staaten können eine sogenannte „doppelte Absicht“ beibehalten. Das bedeutet, dass Sie, auch wenn Sie an Ihrer Nichteinwanderungsabsicht festhalten (d. h. an der Absicht, nach Abschluss Ihrer angegebenen Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Staaten nach Hause zurückzukehren), die Absicht haben, einen dauerhaften Wohnsitz in den Vereinigten Staaten zu beantragen und zu erklären, indem Sie eine „Green Card“ beantragen. Sie können sich also für das EB-5 bewerben, während Sie mit dem L-1-Status in den Vereinigten Staaten bleiben. Ich hoffe, das klärt.

Gregory Romanovsky

Gregory Romanovsky

Finden Sie die besten EB5-Visa-Anwälte
Beantwortet am

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ja, Sie können auf jeden Fall die EB-5-Route ausprobieren. Zuvor würde ich jedoch noch die Möglichkeit prüfen, eine Green Card in der Kategorie EB-1C zu erhalten. Es könnte möglich sein.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.