Ich möchte das EB-5-Visum beantragen, da die H-1B-Visumregelung in den USA immer komplizierter wird. Ich arbeite nun im dritten Jahr mit diesem Visum; allerdings gehe ich nicht davon aus, dass mein Arbeitgeber es um weitere drei Jahre verlängern wird. Ich möchte wissen, ob die Möglichkeit der gleichzeitigen Antragstellung noch besteht.
Antworten
Bernard P Wolfsdorf
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, die Anmeldung ist für Januar 2026 möglich und das ist eine hervorragende Option.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteMöglicherweise hängt dies von der EB-5-Kategorie und Ihrem Geburtsland ab. Achten Sie jedoch darauf, Ihren Status aufrechtzuerhalten, bis der Antrag I-485 bei der USCIS eingegangen ist, und wenn möglich auch danach.
Julia Veremiyenko-Campos
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, eine gleichzeitige Statusanpassung (Adjustment of Status, AOS) ist eine Option für EB-5. Mit einem laufenden AOS-Verfahren erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis und ein Reisedokument, während Sie auf die Genehmigung Ihrer Green Card warten.
Natalia Morozova
EB-5 EinwanderungsanwälteGleichzeitige Antragsstellung ist zu einem viel diskutierten Thema geworden, da es Hinweise darauf gibt, dass ICE im Rahmen bestimmter Interviews mit USCIS einige Personen mit abgelaufenem Aufenthaltstitel festgenommen hat. Diese Vorgehensweise wird jedoch nicht grenzüberschreitend angewendet.
Am besten im Rahmen eines Beratungsgesprächs besprechen.
Rakesh Patel
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, es ist für Dezember, und wir werden den Termin für Januar erfahren.
Ein Olusanjo Omoniyi
EB-5 EinwanderungsanwälteDas ist ein guter Vorschlag, aber holen Sie sich vor einer Entscheidung eine fundierte Rechtsberatung ein.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Sie sollten sich vor der Teilnahme am EB-5-Programm von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Mandatsverhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen sind öffentlich zugänglich: Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


