In Branchen wie Einzelhandel und Fastfood werden Mitarbeiter meist auf Teilzeitbasis eingestellt. Ist es akzeptabel, beispielsweise 20 Teilzeitkräfte einzustellen, die insgesamt 350 Stunden pro Woche arbeiten, da dies der Einstellung von 10 Vollzeitkräften mit jeweils 35 Stunden pro Woche entspricht? Das heißt, wie können wir Vollzeitstellen zählen?
Antworten
Reza Rahbaran
EB-5 EinwanderungsanwälteVollzeitstellen werden nach der Mindestanforderung von 35 Arbeitsstunden pro Woche berechnet. Die Kombination zweier Teilzeitstellen gilt nicht als Vollzeitstelle.
Rachel Lew
EB-5 EinwanderungsanwälteBei den 10 Stellen muss es sich um eine Vollzeitstelle handeln, also um die Anstellung eines qualifizierten Mitarbeiters in einer Position, die mindestens 35 Arbeitsstunden pro Woche erfordert. Obwohl sich zwei Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle teilen dürfen, ist eine Teilzeitbeschäftigung ausdrücklich ausgeschlossen. Daher ist eine Kombination von zwei oder mehr Teilzeitstellen nicht qualifiziert, selbst wenn sie zusammen die Anforderung von 35 Stunden pro Woche erfüllen.
Shahzad Q Qadri
Schaffung regionaler EB-5-ZentrenAls Vollzeitstellen gelten alle Stellen, die 35 Stunden oder mehr pro Woche erfordern.
Julia Roussinova
EB-5 EinwanderungsanwälteZwei Teilzeitbeschäftigte können nicht als eine Vollzeitbeschäftigung gezählt werden. Wird eine Vollzeitbeschäftigung von zwei Arbeitnehmern mit jeweils Teilzeitbeschäftigung ausgeübt, zählt diese eine Vollzeitbeschäftigung. Gezählt werden nur Arbeitsplätze, Mitarbeiter dürfen kommen und gehen.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteDas USCIS beschäftigt Ökonomen, die die Prognosen zur Schaffung von Arbeitsplätzen prüfen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, einen EB-5-Anwalt mit guten Beziehungen zu erfahrenen EB-5-Ökonomen zu beauftragen. Wir stimmen uns mit den Wirtschaftswissenschaftlern ab, die die erforderliche Schaffung von Arbeitsplätzen und die Einhaltung der EB5-Regeln und -Verfahren nachweisen können.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteZwei Teilzeitbeschäftigte gelten als eine Vollzeitbeschäftigung. Die Stellen werden als Vollzeitstellen gezählt, nicht als Personen. Wenn also zwei Personen eine Stelle besetzen, wird dies von der USCIS als eine Vollzeitstelle betrachtet.
David Tseng
EB-5 EinwanderungsanwälteTeilzeitbeschäftigte zählen im Allgemeinen nicht zu den EB-5-Anforderungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen; Allerdings kann eine qualifizierte Stelle mit einem Arbeitspensum von 35 Std./Woche als Einzelanstellung gelten, auch wenn sie mit mehreren Teilzeitbeschäftigten besetzt ist.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteVollzeit-Jobsharing durch Teilzeitbeschäftigte ist zulässig. Teilzeitjobs zählen nicht. Wenn Sie also zwei Teilzeitbeschäftigte haben, die sich eine Vollzeitstelle teilen, zählt dies als eine Stelle. Wenn Sie zwei Teilzeitmitarbeiter haben, die zwei Teilzeitjobs besetzen, zählt das nichts.
Margo Chernysheva
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssen sich diesbezüglich an einen sehr erfahrenen Anwalt wenden, da die Zählung der Teilzeitjobs sehr schwierig ist. Aber im Allgemeinen gilt die Idee: Wenn zwei Leute arbeiten, um sich einen Vollzeitjob zu teilen, sollte es für Sie in Ordnung sein. Wenn zwei Personen nur Teilzeit arbeiten und sich nicht eine Vollzeitstelle teilen (Sie müssen sich auch das Leistungspaket ansehen, auf das ein Vollzeitmitarbeiter im Vergleich zu einem Teilzeitmitarbeiter Anspruch hat), dann ist dies bei diesen beiden Teilzeitjobs nicht der Fall zählen als eine Vollzeitbeschäftigung.
Philip H. Teplen
EB-5 EinwanderungsanwälteJa, es ist durchaus akzeptabel, 20 17.5-Stunden-Stellen statt 10 35-Stunden-Stellen zu schaffen.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteTeilzeitbeschäftigte werden nicht auf die Stellenanforderung angerechnet. Zwei Personen, die sich einen Arbeitsplatz teilen, würden als eine Person gelten.
Ed Beshara
EB-5 EinwanderungsanwälteDas neue EB-5-Richtlinienmemorandum besagt, dass Teilzeitjobs auf diese Weise nicht als Vollzeitjobs gezählt werden können. Sie können jedoch zwei Teilzeitarbeitskräfte zählen, wenn es sich um denselben Vollzeitjob und nicht um zwei Teilzeitjobs handelt.
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