Wie frei kann ich mit der Vorabgenehmigung zur Wiedereinreise (Advance Parole) reisen? – EB5Investors.com

Wie frei kann ich mit dem Vorabgenehmigungsdokument reisen?

Als in Indien geborener kanadischer Staatsbürger, der sich für das EB-5-Programm bewirbt, verstehe ich, dass es zu Rückstau kommen kann und dass ich meine Vorabgenehmigung zur Wiedereinreise möglicherweise erst nach langer Zeit erhalte, bevor ich die bedingte Green Card bekomme.

Ist die Einreise in die USA nach kurzen Reisen praktisch garantiert, vorausgesetzt, ich erfülle alle anderen Voraussetzungen (kein Visumsverstoß, keine Vorstrafen usw.)? Ich weiß, dass ich nur mit dem A-Visum einreisen kann. Gibt es sonst noch etwas, worauf ich während der Reise achten muss?

Antworten

David Raft

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Mit Advance Parole (AP) können Sie reisen, aber es gibt niemals eine 100%ige Garantie für die Einreise.
Für jemanden in Ihrer Situation – in Indien geborener kanadischer Staatsbürger, EB-5-Status, einwandfreier Leumund, keine Statusverstöße – ist das Risiko bei kurzen, alltäglichen Reisen im Allgemeinen gering. Mit Advance Parole (AP) können Sie die Einreise in die USA beantragen, jedoch nicht die Einreise selbst. Die AP-Genehmigung setzt voraus, dass Ihr Antrag auf Statusanpassung (AOS) zum Zeitpunkt der Beantragung noch anhängig und nicht abgelehnt ist.
Wird Ihr Antrag auf Statusanpassung (AOS) abgelehnt, wird Ihnen die Einreise verweigert. Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) hat bei der Einreise stets Ermessensspielraum und prüft Ihre Akte, um sicherzustellen, dass Ihr AOS-Antrag noch bearbeitet wird und keine anderen Gründe vorliegen, die Ihre Wiedereinreise in die Vereinigten Staaten auf Bewährung verhindern könnten. Dies gilt für alle, auch für Inhaber einer Green Card – die Hürden für die Ablehnung einer Wiedereinreise auf Bewährung sind jedoch hoch, selbst wenn Sie eine gültige Wiedereinreisegenehmigung (AP) besitzen und keine Probleme vorliegen.
Bei Kurzaufenthalten (einige Tage oder Wochen) ist Ihre Rückkehr in die USA auf Bewährung sehr wahrscheinlich, vorausgesetzt, Ihre Advance Parole (AP) ist, wie oben erwähnt, noch gültig, Ihr Statusanpassungsantrag (AOS) ist noch anhängig oder anderweitig genehmigt, und Sie haben keine Vorstrafen, keinen Einwanderungsbetrug und keine Falschdarstellung begangen und schließlich keine früheren, nicht offengelegten Aufenthaltsüberschreitungen oder unerlaubten Beschäftigungen. Rechtlich ist die Rückkehr jedoch nicht garantiert, in der Praxis kommt sie dem aber sehr nahe.

Bei längeren oder häufigen Reisen, ausgedehnten Auslandsaufenthalten oder wiederholten längeren Abwesenheiten können Zweifel daran aufkommen, ob Sie Ihren Aufenthaltsstatus gefährden. Leider gibt es keine feste Regel wie „X Tage sind zu lang“, aber monatelange Auslandsaufenthalte können unangenehm werden, sofern sie nicht gut begründet sind.
Wichtige Dinge, auf die Sie achten sollten:
Sie müssen mit Advance Parole (AP) wieder einreisen, es sei denn, Sie besitzen ein gültiges H-1B/H-4- oder L-1/L2-Visum – nur mit diesen beiden Visa können Sie reisen und zurückkehren, ohne Ihren Statuswechsel (AOS) aufzugeben. Legen Sie Ihre Advance Parole (AP) (oder Ihre kombinierte EAD/AP-Karte) der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) vor.
Wird Ihr Antrag auf Statusanpassung (I-485) im Ausland abgelehnt, verliert Ihre Advance Parole (AP) sofort ihre Gültigkeit, und Sie sitzen außerhalb der USA fest. Zwar ist es möglich, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens (MTR) zu stellen, um Ihren abgelehnten Statusanpassungsantrag (AOS) wieder aufzurollen, doch die persönlichen Folgen könnten gravierend sein. Dies ist im Zusammenhang mit einem auf einem EB-5-Antrag basierenden AOS selten, es sei denn, es gibt Probleme mit einem Projekt oder der Herkunft der Mittel; es stellt jedoch das größte theoretische Risiko dar.
* Eine zweite Kontrolle ist üblich – die CBP-Beamten der ersten Kontrollstelle können keine vollständige Datenbankabfrage zu Ihrem Fall durchführen. Wenn Sie also einen Anschlussflug haben, nachdem Sie am Einreisehafen kontrolliert wurden, stellen Sie sicher, dass zwischen den beiden Kontrollen genügend Zeit für die Untersuchung und die Freigabe zur Einreise bleibt – ich empfehle mindestens 3 Stunden, um auf Nummer sicher zu gehen.
* Gültigkeit der Reisegenehmigung & Mehrfacheinreise – Prüfen Sie, ob Ihre Reisegenehmigung zur Mehrfacheinreise berechtigt (die meisten tun dies), und reisen Sie natürlich nicht, wenn sie während Ihres Auslandsaufenthalts abläuft.
* Dokumentation
* AP-Dokument – ​​muss für das Datum Ihrer geplanten Rückkehr in die USA gültig sein.
* Reisepass – ebenfalls erforderlich, muss für das Datum Ihrer geplanten Rückkehr in die USA gültig sein.
* Empfangsbestätigung für I-485
* Empfangsbestätigungen für die Einreichung des EB-5-Antrags (I-526E / I-526, falls zutreffend)

Bernard P Wolfsdorf

Bernard P Wolfsdorf

EB-5 Einwanderungsanwälte
Beantwortet am

Mit einem H-1B- oder L-1A-Visum können Sie reisen, während Ihr Statusanpassungsverfahren noch läuft. Mit einer gültigen Vorabgenehmigung zur Wiedereinreise (Advance Parole) können Sie ebenfalls reisen, während das Verfahren noch läuft. Die Vorabgenehmigung zur Wiedereinreise berechtigt Sie zur Rückkehr zu Ihrem ursprünglichen Status. Sofern keine wesentlichen Änderungen eintreten, können Sie kurze Auslandsreisen unternehmen und mieten. Da Sie jedoch einer zusätzlichen Sicherheitskontrolle unterzogen werden, ist mit Verzögerungen zu rechnen.

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