Ich habe vor Kurzem meinen Bachelor-Abschluss gemacht. Ich halte mich derzeit bis 2015 mit OPT-Status in den Vereinigten Staaten auf und plane, im August 2015 ein Graduiertenstudium zu beginnen. Ich werde meine Hochschule bitten, meine Studienunterlagen an die Graduiertenschule zu übertragen, und werde von der Graduiertenschule ein neues I-20-Formular benötigen. Wenn ich auch in EB-5 investiere, wann sollte ich dann meinen I-526-Antrag einreichen? Wenn ich meinen I-526-Antrag jetzt einreiche, wie wird sich der Einwanderungsantrag auf meine Möglichkeit auswirken, ein Graduiertenstudium zu besuchen?
Antworten
Ein Olusanjo Omoniyi
EB-5 EinwanderungsanwälteDas Einreichen eines I-526 hat keine Auswirkungen auf Ihre Zulassung zur Graduiertenschule. Es empfiehlt sich, einen EB-5-Anwalt zu konsultieren, um diese Angelegenheit zu regeln.
Sufen Hilf
EB-5 EinwanderungsanwälteDas sollte nicht der Fall sein. Sie haben bereits den F-1-Status und für den Besuch einer Graduiertenschule ist keine Statusänderung erforderlich. Allerdings kann es Auswirkungen auf Ihren Visumsantrag haben, wenn Sie die Vereinigten Staaten verlassen und nach Einreichung des I-526 als Student in die Vereinigten Staaten zurückkehren möchten.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteDie beiden Verfahren stehen im Widerspruch zueinander, da ein Student seine Absicht als Nichteinwanderer nachweisen muss und das I-526 seine Absicht als Einwanderer anzeigt. Es kann funktionieren, beides zu tun, wenn Sie USCIS versichern, dass Sie zum Konsularverfahren ins Ausland zurückkehren, wenn Ihr I-526 genehmigt wird.
James Yang
EB-5 EinwanderungsanwälteBedenken Sie, dass die Einreichung des Antrags I-526 als Einwanderungsantrag ein Beweis Ihrer Einwanderungsabsicht ist. Die Einwanderungsabsicht kann dazu führen, dass Sie in Zukunft kein F-1-Visum mehr erhalten. Ich empfehle Ihnen jedoch, mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt zu sprechen, um festzustellen, welche Auswirkungen dies auf Ihr F-1-Visum hätte.
Oliver Huiyue Qiu
EB-5 EinwanderungsanwälteDa Sie jetzt einen gültigen F-1-Status haben, hat die Einreichung des Antrags I-526 wahrscheinlich keine Auswirkungen auf Ihre Möglichkeit, mit dem Graduiertenstudium zu beginnen. Theoretisch dürfen Sie als internationaler F-1-Student nicht die Absicht haben, auf unbestimmte Zeit in den Vereinigten Staaten zu bleiben, was der Einreichung des Antrags I-526 – eines Einwanderungsvisums – entgegensteht. Diese Absicht muss jedoch nur zum Zeitpunkt der Beantragung eines F-1-Visumstempels bei einem US-Konsulat im Ausland oder zum Zeitpunkt der Einreise in die Vereinigten Staaten nachgewiesen werden. Während Sie sich mit einem F-1-Visum in den USA aufhalten, ist es nicht erforderlich, eine solche Nichteinwanderungsabsicht nachzuweisen.
BoBi Ahn
EB-5 EinwanderungsanwälteDa es zu Problemen hinsichtlich Ihrer Einwanderungsabsicht kommen kann, wenn Sie Ihren I-526-Antrag als Einwandererinvestor vor Ihrer Zulassung mit F-1-Status einreichen, ist es möglicherweise ratsam, dass Sie Ihre Zulassung zur Graduiertenschule und Ihren F-1-Status vor der Einreichung des I-526-Antrags genehmigen lassen.
Jinhee Wilde
EB-5 EinwanderungsanwälteDas F-1-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum und dieser Status kann beibehalten werden, solange Sie Ihr Studium über OPT und anschließend ohne Unterbrechung in einem Graduiertenprogramm fortsetzen, da Ihr F-1-Visumstempel auf dem I-94 wahrscheinlich DS für die Dauer des Status angibt. Solange Sie diesen Status beibehalten, müssen Sie sich also keine Gedanken über die Einreichung des I-526 machen, während Sie weiterhin zur Schule gehen und in den Vereinigten Staaten bleiben. Das Problem kann auftreten, wenn Sie außerhalb der Vereinigten Staaten reisen möchten, und insbesondere, wenn Sie ein weiteres F-1-Visum benötigen, während das I-526 noch aussteht, da der DS-160-Antrag eine Frage enthält, ob Sie jemals einen Einwanderungsantrag gestellt haben, was beim I-526 der Fall ist. Wenn Sie jedoch mit einem erfahrenen EB-5-Anwalt zusammenarbeiten, sollte dieser in der Lage sein, Sie durch jeden Schritt zu führen, um sicherzustellen, dass Sie nicht versehentlich Probleme auslösen.
Karen-Lee Pollak
EB-5 EinwanderungsanwälteSie sollten Ihren I-526-Antrag erst einreichen, nachdem Sie Ihr I-20 und die Statusänderung auf F-1 erhalten haben, denn wenn Sie das I-526 eingereicht haben, beweist dies Ihre Einwanderungsabsicht und Ihr I-20- und F-1-Visum kann abgelehnt werden, da es sich um ein Nichteinwanderungsvisum handelt.
Kyle Barella
EB-5 EinwanderungsanwälteIch empfehle Ihnen, mit einem qualifizierten EB-5-Anwalt zu sprechen, der Ihnen helfen kann. Es gibt sicherlich eine Möglichkeit für Sie, dies zu regeln, damit Sie in den Vereinigten Staaten studieren und Ihre EB-5-Investition tätigen können. Der wichtigste Aspekt wird sein, sicherzustellen, dass Sie nicht ohne irgendeine Art von Rechtsstatus in den Vereinigten Staaten bleiben.
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