Ich befinde mich noch innerhalb des Zeitfensters, um die Statusanpassung als F1-Visum zu beantragen, während ich gleichzeitig das EB-5-Visum beantrage. Ich befürchte jedoch, dass die US-Regierung ihre Meinung während des Verfahrens ändern könnte, wie es kürzlich der Fall war. Schützt mich die gleichzeitige Antragstellung vor solchen Richtlinienänderungen während des laufenden Prozesses?
Antworten
Charles Foster
EB-5 EinwanderungsanwälteSie sollten einen Antrag auf Statusanpassung stellen. Das Risiko ist minimal.
Lynne Feldman
EB-5 EinwanderungsanwälteIch denke, das sollte kein Problem sein, da Sie ja einen gültigen Aufenthaltsstatus haben. Behalten Sie Ihr F-1-Visum bei, und Sie können einen Antrag auf Statusanpassung stellen.
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