Wir haben 5 damit begonnen, Dokumente für EB-2013 vorzubereiten und einzureichen, und am 9. April 2015 erhielten wir den Brief I-797 von USCIS, in dem es hieß, dass unsere Petition I-526 genehmigt wurde. Alle unsere Familienmitglieder sind seit März in den Vereinigten Staaten. Ein Anwalt teilte uns mit, dass möglicherweise ein Problem mit Visabetrug vorliegt, wenn wir die I-485 in den Vereinigten Staaten einreichen, während wir hier mit einem B1/B2-Visum bleiben. Ist das wahr? Wie sollten wir vorgehen, um unser EB-5-Visum nicht zu gefährden?
Antworten
Rachel Lew
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteIn den Vereinigten Staaten werden Visabetrug durch mehrere Gesetze definiert, darunter: a.. 18 USC 1546 Betrug und Missbrauch von Visa, Genehmigungen und anderen Dokumenten; b.. 18 USC 1001 Falsche Angaben oder Einträge im Allgemeinen; c.. 18 USC 1028 Betrug im Zusammenhang mit Ausweisdokumenten Gemäß 18 USC Abschnitt 1546 (a): „Wer wissentlich unter Eid oder wie unter Strafe des Meineids gemäß Abschnitt 1746 von Titel 28 des United States Code zulässig ist, unterschreibt wissentlich die Wahrheit.“ , jede falsche Aussage in Bezug auf eine wesentliche Tatsache in einem Antrag, einer eidesstattlichen Erklärung oder einem anderen Dokument, das gemäß den Einwanderungsgesetzen oder den darin vorgeschriebenen Vorschriften erforderlich ist, oder wissentlich einen solchen Antrag, eine eidesstattliche Erklärung oder ein anderes Dokument vorlegt, das eine solche falsche Aussage enthält oder fehlschlägt eine angemessene rechtliche oder tatsächliche Grundlage enthalten“ gilt als Visa-Betrug. Der betreffende Investor reichte 526 die Einwanderungspetition I-2013 ein, beantragte dann ein Nichteinwanderungsvisum B1/B2 und reiste im März 2015 in die Vereinigten Staaten ein. Anschließend wurde die I-526-Petition im April 2015 genehmigt. Je nachdem Aus welchem Land dieser Investor und seine/ihre Familie kommen, kann es sein, dass sie einer Rückführung des Einwanderungsvisums unterliegen, um sich an den Einwanderungsstatus in den Vereinigten Staaten anzupassen. Darüber hinaus kann die Anpassung an den Einwanderungsstatus innerhalb der Vereinigten Staaten innerhalb von drei Monaten nach der Einreise mit einem B1/B2-Nichteinwanderungsvisum als Visumbetrug im Sinne von 18 USC Abschnitt 1546 (a) ausgelegt werden, da der Investor die Absicht hat, in die Vereinigten Staaten auszuwandern Staaten wurden bereits vor der Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums gebildet. Jede im B39/B39-Visumantrag des Investors enthaltene eidesstattliche Erklärung oder Erklärung bezüglich der Ausreise aus den Vereinigten Staaten kann eine falsche Aussage zum Zweck der Einreise in die Vereinigten Staaten zur Anpassung an den Einwanderungsstatus darstellen. Außerdem wird Visabetrug von Fall zu Fall entschieden und betrifft möglicherweise nicht alle Anleger in der gleichen Situation. Dieser Investor sollte seinen Einwanderungsanwalt konsultieren, um festzustellen, ob ein Problem mit Visabetrug vorliegt.
Fredrick W. Voigtmann
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteAnscheinend bezieht sich Ihr Anwalt auf die „vorgefasste Absicht“ oder „30/60-Tage-Regel“, die im Wesentlichen besagt, dass Sie innerhalb einer kurzen Zeitspanne, sagen wir 30 Tage, nach Ihrer Einreise in die Vereinigten Staaten Maßnahmen ergreifen nicht mit der Absicht übereinstimmt, die Sie bei der Beantragung und Erlangung Ihres Nichteinwanderungsvisums zum Ausdruck gebracht haben, kann die Regierung Ihren Antrag auf ein Nichteinwanderungsvisum als betrügerisch betrachten, weil Sie bei Ihrer Behauptung, ein Nichteinwanderungsvisum zu sein, eine wesentliche Falschdarstellung gemacht haben. Die Regel der vorgefassten Absicht wird in den Vereinigten Staaten normalerweise nicht bei der Anpassung von Statusanträgen angewendet (und es gibt sogar einen Fall, der besagt, dass sie bei Fällen der unmittelbaren relativen Statusanpassung nicht angewendet werden sollte). Wenn Sie mit Ihren B-1/B-2-Visa bereits mehrfach eingereist sind (ohne Aufenthaltsüberschreitungen oder Verstöße) und seit Ihrer Einreise in die Vereinigten Staaten mehr als 60 Tage vergangen sind, könnten Sie das I-485 wahrscheinlich genauso lange einreichen wie Sie haben ansonsten Anspruch auf eine Statusanpassung.
Julia Roussinova
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteEs hängt von den Fakten und Umständen ab, wie Sie mit dem Touristenvisum in die Vereinigten Staaten eingereist sind, wie Sie es erhalten haben und ob Sie auf Ihrem I-526-Formular angegeben haben, dass Sie ein konsularisches Verfahren zur Beantragung eines Einwanderungsvisums für die Einreise in die Vereinigten Staaten durchführen würden einen bedingten ständigen Wohnsitz oder eine Statusanpassung in den Vereinigten Staaten. Das Touristenvisum ist ein befristetes Nichteinwanderungsvisum, das Ihnen einen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten zu Freizeit- oder Geschäftszwecken für bis zu sechs Monate erlaubt und Sie müssen die Absicht nachweisen, nicht einzuwandern. Bei der I-6-Petition handelt es sich um eine Einwanderungspetition, und als Sie sie eingereicht haben, haben Sie Ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, in die Vereinigten Staaten auszuwandern. Wenn Sie einem CBP-Beamten zum Zeitpunkt Ihrer aktuellen Einreise mit dem Touristenvisum mitgeteilt haben, dass Sie vorübergehend mit einem Touristenvisum einreisen, tatsächlich aber beabsichtigen, sich in den Vereinigten Staaten niederzulassen und danach nie für den konsularischen Prozess in Ihr Heimatland zurückzukehren Ihre Einreise mit dem Touristenvisum im März, dann haben Sie die CBP angelogen und dies führt zu einem Problem des Visabetrugs. Wenn Ihr I-526 genehmigt wurde, nachdem Sie mit einem Touristenvisum eingereist sind, und Sie zum Zeitpunkt Ihrer Einreise mit einem Touristenvisum keine Einwanderungsabsicht hatten, sollte es kein Problem eines möglichen Visumbetrugs geben. Im Allgemeinen ist es immer am besten, den konservativsten Ansatz zu wählen und nach der Analyse aller Fakten Ihrer Situation den sichersten Weg zu wählen, insbesondere wenn so viel auf dem Spiel steht wie eine genehmigte I-526-Petition. Bitte wenden Sie sich an einen erfahrenen Einwanderungsanwalt, um die Einzelheiten Ihres Falles zu besprechen.
Roberto Ortiz
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteWenn Sie die I-485 vor 60 Tagen nach Ihrer Einreise beantragen, besteht ein Problem mit Visabetrug. Sie können nicht einfach in die Vereinigten Staaten einreisen und angeben, dass Sie zum Vergnügen als Tourist einreisen, und dann am nächsten Tag Ihre Meinung ändern. Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich empfehlen, mit der Bewerbung bis Juni zu warten, da dies 90 Tage dauern wird.
Salvatore Picataggio
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteDie Sorge besteht darin, dass bei Ihnen ein Einwanderungsantrag anhängig war, als Sie als Nichteinwanderer einreisten. Der „Betrug“, den er befürchtet, betrifft die Einreise mit dem B-Visum. Der sicherste Weg besteht möglicherweise darin, die Vereinigten Staaten zu verlassen und den Antrag über das US-Konsulat zu stellen, aber es ist technisch möglich, sich während des B-Visums anzupassen.
John J. Downey
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteIch gehe davon aus, dass Ihre I-526-Genehmigung an das US-Konsulat in Ihrem Heimatland gesendet wird. Es wäre einfacher, in Ihr Heimatland zurückzukehren und es dort zu bearbeiten. Andernfalls müssten Sie dem Konsulat mitteilen, dass Sie die Genehmigung in die USA weiterleiten möchten, was zu Komplikationen mit dem Außenministerium führen könnte.
Jinhee Wilde
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteDa es sich bei B1/B2 um ein Nichteinwanderungsvisum handelt, wird die Absicht, mit der Sie im März eingereist sind, ein Problem sein. Mit anderen Worten: Wenn Sie dem Zoll- oder Grenzschutzbeamten (CBP) oder dem Konsularbeamten bei der Beantragung des Visums oder bei der Einreise mit B1/B2 mitgeteilt haben, dass Sie nicht die Absicht haben, einzuwandern oder sich anzupassen, aber Sie haben gelogen, dann könnte es sich um einen Visumbetrug handeln. Was Sie auf Ihrem I-526 angegeben haben, ob Sie angegeben haben, dass Sie die konsularische Bearbeitung durchführen werden oder ob Sie den Status anpassen, zeigt auch Ihre Absicht an. Wenn Sie lediglich für einen kurzen Besuch in die Vereinigten Staaten eingereist sind und Ihr I-526 unerwartet genehmigt wurde, haben sich Ihre Umstände geändert und Sie können die AOS einreichen, bevor Ihr Besucherstatus abläuft. Wenn Sie jedoch Ihr Leben in Ihrem Heimatland gefestigt hätten und ohne die Absicht, dorthin zurückzukehren, eingereist wären, hätten Sie den Konsularbeamten oder CBP-Beamten über die Absicht Ihres aktuellen Besuchs belogen. Es hängt also alles davon ab, was Sie angegeben haben und wie Sie eingegeben haben. Ich empfehle Ihnen, den konservativeren Weg zu wählen und mögliche Herausforderungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Das Schöne an der Genehmigung des EB-5-Falls ist, dass Sie mit einem genehmigten Einwanderungsvisum einreisen, sodass Sie keinen Visabetrug begehen müssen.
Louis M Piscopo
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteWenn Sie sich derzeit rechtmäßig in den Vereinigten Staaten aufhalten (mit einem Visum eingereist sind und die Aufenthaltsdauer nicht überschritten oder ohne Genehmigung gearbeitet haben), sind Sie berechtigt, in den Vereinigten Staaten eine Statusanpassung (Formular I-485) zu beantragen. Ob dadurch ein Visumsbetrug vorliegt, hängt von den Fakten und Umständen ab, unter denen Sie Ihr Visum erhalten haben. Dies sollten Sie mit einem Anwalt besprechen, der alle Fakten prüfen kann und der Sie über die Gefahren (falls vorhanden) bei der Einreichung des Formulars I-485 aufklärt. Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Betrugs problematisch wäre, ob Sie das Formular I-485 einreichen oder Ihr Einwanderungsvisum beim US-Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen.
Stephen Berman
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteEs ist überhaupt nicht wahrscheinlich, dass Ihnen Betrug vorgeworfen wird; Wenn Sie jedoch Probleme vermeiden möchten, gehen Sie einfach weg und besorgen Sie sich Ihr Visum im Ausland.
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