Ich werde mein I-526 bald einreichen. Hoffentlich bekomme ich die Quittung innerhalb von ein paar Wochen zurück. Ich habe einen chinesischen Wohnsitz und besitze derzeit ein H-1B-Visum hier in den Vereinigten Staaten. Aktuellen Informationen zufolge muss ich etwa zwei Jahre auf die Genehmigung des I-526 warten. Ich denke darüber nach, mich für einen MBA zu bewerben, während das I-526 noch in Bearbeitung ist. Was muss ich tun, um für einen MBA in den Vereinigten Staaten zu bleiben, während ich auf die Genehmigung des I-526 warte?
Antworten
Ed Beshara
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteWährend der Antrag auf Zulassung zum Studienplatz I-1 anhängig ist, können Sie sich mit einem H1-B- oder F-526-Studentenstatus legal in den Vereinigten Staaten aufhalten.
John J. Downey
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteSie bewerben sich bei der Schule um Aufnahme und fahren mit dem Verfahren fort. Vielleicht ist es am besten, dies vor dem Einreichen des I-526 zu tun, um Verwirrung mit USCIS zu vermeiden.
Fredrick W. Voigtmann
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteWenn Sie ein H-1B-Visum haben, sollten Sie diesen Status möglichst beibehalten. Wenn Sie ein Vollzeitstudium absolvieren möchten, um Ihren MBA zu erhalten, müssen Sie eine Statusänderung einreichen. Dies könnte ein Problem sein, wenn Sie ein anhängiges I-526-Visum haben, also einen Einwanderungsantrag. Außerdem könnte ein MBA-Programm nicht lange genug dauern, damit Ihr Prioritätsdatum aktuell wird. Deshalb ist ein H-1B-Visum (maximal sechs Jahre) die bessere Option, während Sie auf die I-526-Genehmigung und eine verfügbare Einwanderungsvisumnummer warten.
Lynne Feldman
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteNormalerweise benötigen Sie für einen MBA ein Studentenvisum, aber Studenten müssen die Absicht nachweisen, in ihr Heimatland zurückzukehren, und I-526 weist auf eine Einwanderungsabsicht hin. Wenn Sie mit der Schule und Ihrem Arbeitgeber vereinbaren können, den MBA mit einem H-1B-Visum zu absolvieren, wäre das am besten, da das H-1B-Visum eine doppelte Absicht zulässt.
Rachel Lew
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteEine allgemeine Voraussetzung für die Berechtigung als Nichteinwanderer, wie etwa F-1, ist, dass ein Ausländer, der eine solche Klassifizierung anstrebt, nichteinwandernde Absichten hat und nicht einwandernde Absichten. Mit anderen Worten: Ein Ausländer darf nicht beabsichtigen, dauerhaft in den Vereinigten Staaten zu bleiben (d. h. einwandernde Absichten haben), ohne seinen Nichteinwandererstatus zu gefährden. Sofern der Investor nicht in Kürze die Einwanderungspetition I-39 durch einen ausländischen Unternehmer einreicht, kann ein Ausländer seinen Status innerhalb der Vereinigten Staaten im Allgemeinen von H-526B auf F-1 ändern, wenn dies vom USCIS genehmigt wird. Da die H-1B-Klassifizierung unter die Kategorien der Ausnahmen für die doppelte Absicht fällt (zusammen mit L-1, O-1, P usw.; doppelte Absicht bedeutet die Absicht, zu einem späteren Zeitpunkt einzuwandern und gleichzeitig einen Nichteinwandererstatus in der Gegenwart ordnungsgemäß beizubehalten), ist es zulässig, innerhalb der Vereinigten Staaten von H-1B auf F-1 zu wechseln. Das F-1-Visum oder der F-1-Status beinhaltet eine Nichteinwandererabsicht und ist von der Doktrin der doppelten Absicht nicht ausgenommen. Dabei muss der Ausländer eine unbefristete Auslandsadresse angeben und die Absicht bekunden, in sein Heimatland zurückzukehren. Sollte der Ausländer jedoch einen I-526-Antrag auf Einwanderung in die Vereinigten Staaten stellen, hat er unwiderruflich seine Einwanderungsabsicht bekundet. Jede Änderung des Statusantrags auf F-1 in den Vereinigten Staaten (einschließlich einer unterstützenden Erklärung, dass er die Vereinigten Staaten verlassen und nach Abschluss des Studiums in sein Heimatland zurückkehren möchte) kann als falsche Aussage ausgelegt werden und kann den Antrag auf ein EB-5-Einwanderungsvisum durch konsularische Bearbeitung oder Anpassung des Statusantrags innerhalb der Vereinigten Staaten gefährden. Der Investor sollte sich vorher mit seinem EB-5-Einwanderungsanwalt beraten.
Jinhee Wilde
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteIch bin mir nicht sicher, ob Sie Ihr H-1B-Visum 2-3 Jahre lang behalten können, denn das ist das beste Visum für die Freiheit, da es ein Visum mit doppelter Absicht ist, das nicht durch die Einreichung eines Einwanderungsantrags wie eines I-526 beeinträchtigt wird. Mit dem H-1B können Sie in Ihrer Freizeit weiterhin an der Schule für Ihren MBA teilnehmen. Wenn Sie Vollzeit studieren möchten, kann es nach der Einreichung des I-526 schwierig sein, Ihren Status in die Nichteinwanderungsvisumkategorie F-1 zu ändern.
Steffanie J. Lewis
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteErstens: Wann läuft Ihr H-1B-Visum ab? Wie viele Jahre haben Sie insgesamt Ihren H-1B-Status innegehabt? Wenn Sie seit weniger als sechs Jahren mit H-1B-Status hier sind, ist Ihr Arbeitgeber dann bereit, Ihr Visum zu verlängern? Solange Sie den H-1B-Status haben, hat das Einreichen des I-526 keine negativen Auswirkungen. Mit dem H-1B-Status haben Sie eine doppelte Absicht, d. h. die Absicht, in Ihr Heimatland zurückzukehren und auch die Absicht, in den Vereinigten Staaten zu wohnen. Wenn Sie jedoch in den F-Status wechseln, um Ihren MBA zu absolvieren, verlieren Sie diese doppelte Absicht. Daher müssen Sie den F-Status erlangen, bevor Sie mit dem Einreichen des I-526 Ihre Absicht formalisieren, einen dauerhaften Wohnsitz in den Vereinigten Staaten zu erhalten. Die erste Frage ist, ob Ihnen derzeit über das EB-5-Programm ein Einwanderungsvisum zur Verfügung steht und ob Sie gleichzeitig Ihren I-485-Antrag einreichen können, bevor Ihr H-1B-Status abläuft.
Salvatore Picataggio
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteDas I-526-Formular selbst verleiht Ihnen keinen Einwanderungsstatus, kann aber dennoch ein Warnsignal beim Konsulat sein, wenn Sie ein F-1-Formular beantragen und angeben, dass Sie die Vereinigten Staaten nach Abschluss Ihres Studiums verlassen möchten. Seien Sie vorsichtig und holen Sie sich die Unterstützung eines Einwanderungsanwalts.
Stephen Berman
Finden Sie die besten EB5-Visa-AnwälteSie können Ihren Status nicht auf F1 ändern, um Vollzeitstudent zu werden, wenn für Sie ein Antrag auf Daueraufenthalt vorliegt.
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