Ich habe in den letzten Jahren aus legalen ausländischen Quellen mehr als 1 Million US-Dollar verdient und diese Gelder sind derzeit auf einem persönlichen Bankkonto außerhalb meines Heimatlandes hinterlegt. Ich überlege, diese Gelder ausschließlich für EB-5-Investitionszwecke zu verwenden. Da diese Einkünfte jedoch gemäß der Steuergesetzgebung meines Heimatlandes im Ausland gehalten werden, unterliegen sie nicht der Inlandsbesteuerung und wurden daher nicht in meine Inlandssteuererklärungen aufgenommen. Sind diese unversteuerten Gelder für eine EB-5-Investition zulässig? Muss ich meine Inlandssteuererklärungen trotzdem meinem I-526-Antrag beifügen?
Antworten
Julia Roussinova
EB-5 EinwanderungsanwälteSie müssen nachweisen, dass Ihre Ersparnisse auf einem ausländischen Bankkonto rechtmäßig erworben wurden. Wenn diese Gelder nicht steuerpflichtig sind, genügt ein Schreiben eines örtlichen Steuerberaters oder Steueranwalts, um zu dokumentieren, dass auf diese Gelder keine Steuern erhoben werden. Bitte wenden Sie sich an einen erfahrenen EB-5-Anwalt, um die spezifischen Fakten Ihres Falls zu besprechen.
John J. Downey
EB-5 EinwanderungsanwälteSie sollten Ihre Inlandssteuererklärungen beifügen. Die für EB-5 zu verwendenden Mittel außerhalb des Landes müssen eine rechtmäßige Herkunft aufweisen.
Salvatore Picataggio
EB-5 EinwanderungsanwälteZur Authentifizierung der Geldherkunft müssen Sie möglicherweise weitere Dokumente verwenden.
Yin Lu
EB-5 EinwanderungsanwälteAuch wenn Ihr Heimatland das in Ihrer Frage genannte Einkommen möglicherweise nicht versteuert, erhebt das Land, in dem Sie Ihr Geld angelegt haben, dennoch Steuern auf das Einkommen? Darüber hinaus müssen Sie Beweise vorlegen, die belegen, dass die Einkommensquelle legitim ist. Handelt es sich beispielsweise um eine Provision für Ihre Dienstleistung, müssen Sie den Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen und dem Dritten, für den die Dienstleistung erbracht wurde, vorlegen. Jeder Fall ist einzigartig. Ich schlage vor, dass Sie einen erfahrenen Anwalt zu einer vollständigen Dokumentencheckliste konsultieren.
Fredrick W. Voigtmann
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn die Mittel nach den Gesetzen Ihres Heimatlandes nicht der Besteuerung unterliegen, müssen Sie Ihre Steuererklärungen wahrscheinlich überhaupt nicht vorlegen. Sie können diese Mittel für Ihre EB-5-Investition verwenden, müssen jedoch vollständig dokumentieren, wie, wann und wo Sie das Kapital, das Sie in das neue US-amerikanische Handelsunternehmen investieren, rechtmäßig erhalten haben.
Oliver Huiyue Qiu
EB-5 EinwanderungsanwälteUm die rechtmäßige Herkunft der Gelder festzustellen, können Sie Gelder verwenden, die bei einem Finanzinstitut außerhalb Ihres Heimatlandes hinterlegt sind, solange eine vollständige Dokumentation darüber vorliegt, wie die Gelder in einem legitimen Geschäft verdient wurden, welche Art von Geschäftstransaktion es war und wie sie auf dem Bankkonto gelandet sind. Das aktuelle US-Einwanderungsgesetz in Bezug auf EB-5 verlangt nicht die Abgabe einer persönlichen Einkommensteuererklärung aus Ihrem Heimatland.
Anthony Korda
EB-5 EinwanderungsanwälteUSCIS möchte mindestens die Steuererklärungen der letzten fünf Jahre sehen, sofern die lokalen Steuerbehörden solche Steuererklärungen verlangen. Sie können die beschriebenen Mittel für eine EB-5-Investition verwenden, sofern Sie nachweisen können, dass die Mittel rechtmäßig erworben wurden und das Einkommen weder steuerpflichtig noch erklärungspflichtig war. Zur Bestätigung der steuerlichen Behandlung des von Ihnen beschriebenen Einkommens ist ein Schreiben einer autorisierten Quelle wie der Steuerbehörde, eines zugelassenen unabhängigen Buchhalters oder Steuerberaters oder eines anderen Beamten oder Fachmanns erforderlich.
Vaughan de Kirby
EB-5 EinwanderungsanwälteAus Sicht der Geldquelle dient die Zahlung von Steuern als Beweis für die Herkunft des Kapitals. Die Zahlung der Steuern ist kein erforderliches Element der Geldquelle. Sie müssen lediglich nachweisen, dass das Geld rechtmäßig erworben und rechtmäßig in die Vereinigten Staaten überwiesen wurde.
Joanna Jiang
EB-5 WertpapieranwälteGemäß den neuesten Richtlinien des USCIS ist die Herkunft der Mittel der Schlüssel zum Einreichen des Antrags I-526. Solange Sie also die legale Herkunft der Mittel nachweisen und relevante Steuerbelege vorlegen können, die belegen, dass die Mittel in Ihrem Heimatland legal sind, ist die Verwendung dieser Mittel in Ordnung.
Shahzad Q Qadri
Schaffung regionaler EB-5-ZentrenSie müssen die Quelle Ihrer Mittel angeben. Wenn dies also nur über die Steuererklärung möglich ist, müssen Sie diese angeben.
Stephen Berman
EB-5 EinwanderungsanwälteIch sehe keinen Grund, warum sie nicht teilnahmeberechtigt sein sollten.
Michael A. Harris, Esq
EB-5 EinwanderungsanwälteWenn dies in der Gerichtsbarkeit oder den Ländern, in denen Sie leben, legal ist, müssen Sie dies dokumentieren und erklären lassen. Ein rechtliches Memorandum Ihres ausländischen Steuerberaters mit Verweisen auf das entsprechende Gesetz wäre erforderlich. Ihre Steuererklärungen wären, auch wenn sie die Einkünfte im Ausland nicht zeigen, weiterhin so wie sie sind erforderlich. Daher scheinen Sie für das EB-5-Visum berechtigt zu sein.
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